Ein Kampf, der nur Verlierer kennt


Trotz Vaterschaftsbeweis kann Michael Ghebremeskel seine Kinder nicht mehr sehen. Die drei Knaben seien durch die Wiederannäherung überfordert.

Michael Ghebremeskel setzte grosse Hoffnung in den angeordneten Vaterschaftstest. Seit seine Frau Zufan sich im November 2012 nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch in der Psychiatrie Baselland in Liestal erhängt hatte, kämpft er um seine Kinder, die bei verschiedenen Pflegefamilien untergebracht wurden (die BaZ berichtete). Der Eritreer war überzeugt: Ist seine Vaterschaft erst mal erwiesen, dürfen seine drei Söhne endlich bei ihm wohnen. Doch es kam anders. Obwohl seine Vaterschaft nun wissenschaftlich belegt ist, kann er seine Kinder seit April gar nicht mehr sehen.

Die Geschichte des 36-jährigen Flüchtlings wird immer beklemmender – vor allem, weil es nur Verlierer gibt. Besonders tragisch ist das Schicksal der drei kleinen Knaben. Sie mussten sich einen Selbstmordversuch ihrer Mutter ansehen, verloren diese später tatsächlich und wurden, da den hiesigen Behörden der Vater nicht bekannt war, in verschiedene Pflegefamilien platziert. Zufan hatte ihren Ehemann aus asyltaktischen Gründen verheimlicht.

Keine Besuche mehr

Diese Schicksalsschläge sind nicht spurlos an den Kleinen vorbeigegangen. Umso wichtiger ist das weitere Vorgehen. Bis dahin sind sich alle einig. Das Problem: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und Michael Ghebremeskel haben sehr verschiedene Vorstellungen davon, was für die sieben, fünf und drei Jahre alten Buben am besten ist. Der ursprüngliche Plan der Kesb war, den Übergang von der Pflegefamilie zum Vater behutsam vonstattengehen zu lassen. Einen Zeitrahmen gab es nicht. Es wurde herausgestrichen, dass die Kinder schon früher mehrere Male für Monate vom Vater getrennt lebten. Diese Beziehungsbrüche hätten die Kindseltern zu verantworten. Die Kinder hätten nun bei den Pflegefamilien seit geraumer Zeit das erste Mal einen einigermassen sicheren Hort gefunden.

Der Vater hätte seine Kinder am liebsten sofort bei sich gehabt. Er machte sich Sorgen, dass sich seine Söhne von ihm entfremden, wenn er sie nur an einem Nachmittag pro Woche sehen kann – zumal die Besuchstage auch oft ausgefallen seien. Seit April darf Michael Ghebremeskel seine Kinder nun gar nicht mehr besuchen. Die Kesb hat die Sistierung der Besuchskontakte beantragt. Die Kinder seien durch die Art und Weise der versuchten Wiederannäherung überfordert und reagierten mehr und mehr mit Verhaltensauffälligkeiten und mit grossem Widerstand. Bei einer Weiterführung des Verkehrs im bisherigen Rahmen seien das Kindswohl und die Entwicklung aller drei Kinder gefährdet, heisst es in einem Zwischenbericht der Kesb, der auch der BaZ vorliegt.

Schlimme Befürchtung bestätigt

Ernst Madörin, ein kämpferischer, 71-jähriger Unternehmer aus Seltisberg, der Ghebremeskel von Anfang an unterstützte, kann seine Empörung nicht verbergen. Er hat ordnerweise Material zum Fall gesammelt und dem Vater einen Anwalt besorgt, der seit Monaten Einsprache um Einsprache einlegt. Für Madörin ist ganz klar die Kesb daran schuld, dass sich die Kinder von ihrem Vater entfremdet haben. Bereits im März sagte er gegenüber der BaZ: «Ich finde dieses Spiel auf Zeit eine Schweinerei. Der älteste Knabe klammert sich schon sehr stark an die Pflegemutter. Wenn das noch lange so weitergeht, werden bald auch die beiden Kleineren so reagieren.» Nun sieht er seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Immer wieder verweist er auf einen Bericht, den die Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland vor etwas mehr als einem Jahr verfasst hat. In diesem wird empfohlen, die Kinder beim Vater zu platzieren, falls er ein gesichertes Aufenthaltsrecht hat – was seit einem Jahr der Fall ist.

Bisher waren die Bemühungen von Michael Ghebremeskel und Ernst Madörin jedoch erfolglos. Das Präsidium des Kantonsgerichts hat die Sistierung des Besuchsrechts auf Antrag der Kesb verfügt. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde, mit dem Verweis auf das Wohl der Kinder, vom Kantonsgericht abgewiesen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die derzeitige Situation durch das Verhalten des leiblichen Vaters zustande gekommen sei oder nicht.

Einsprache beim Bundesgericht

Bis am 30. Juni musste die Kesb dem Kantonsgericht einen umfassenden Situationsbericht mit Anträgen für das weitere Verfahren unterbreiten. Bis die Verhandlung vor Kantonsgericht Ende Juli stattgefunden hat, werde sich die Kesb nicht öffentlich zu diesem Fall äussern, heisst es auf Anfrage.

Michael Ghebremeskel hat jedoch auf Ernst Madörins Rat hin eine Einsprache gegen die Sistierung des Besuchsrechts beim Bundesgericht eingereicht. Madörin hat den Kampf des Eritreers längst auch zu seinem eigenen Kampf gemacht. Aufgeben kommt für ihn nicht infrage. (Basler Zeitung)


Basler Zeitung


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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