Für unverheiratete Väter wird es ab 2017 teurer

Auch ledige Männer müssen ihre Ex künftig für die Betreuung des gemeinsamen Kindes entschädigen. Das kann ins Geld gehen.

19’800 Babys kamen letztes Jahr unehelich zur Welt – also fast jedes vierte. Während es für viele Eltern im Alltag keine Rolle spielt, ob sie einen Trauschein haben oder nicht, war dies im Fall einer Trennung bislang entscheidend: Während unverheiratete Männer nur für den Unterhalt des Kindes zahlten, mussten verheiratete Väter ihrer Ex-Frau zusätzlich auch Geld für die Betreuungsarbeit überweisen (oder umgekehrt).

Mit dem neuen Unterhaltsrecht, das per 1. Januar in Kraft tritt, fällt diese Unterscheidung weg. Neu spielt es keine Rolle mehr, ob ein Kind in einer Ehe, in einer festen Beziehung oder bei einem One-Night-Stand gezeugt wurde: Beide Eltern sind für die Betreuung des Kindes, und damit auch für die Finanzierung, verantwortlich. Kümmert sich ein Elternteil also vorwiegend um die Kinderbetreuung, muss der andere ihn dafür bezahlen. Für unverheiratete Väter – noch immer sind es meist die Männer, die zahlen – wird es also teurer.

Von 1000 auf 4000 Franken

Genaue Angaben zur Höhe der Betreuungsbeiträge macht das neue Gesetz zwar nicht. Laut Ingrid Ryser vom Bundesamt für Justiz dient als Grundlage jedoch das Existenzminimum, das für eine Einzelperson bei 2500 bis 3000 Franken liegt. «Wird das Kind durch die Mutter betreut und ist diese deshalb nicht erwerbstätig, kann das bedeuten, dass der Kindesunterhalt von heute circa 1000 Franken auf neu gegen 4000 Franken steigt

Neben der Betreuung durch einen Elternteil können auch die Kosten für eine allfällige Fremdbetreuung in die Berechnung einfliessen. Es sei nun Aufgabe der Gerichte, «klarere Konturen» zu erarbeiten, so Ryser.

SVP kritisiert Neuerung

SVP-Nationalrat und Rechtsanwalt Luzi Stamm beobachtet die Gesetzesänderung kritisch: «Es macht doch einen Unterschied, ob eine Frau einem Mann vorgaukelt, die Pille zu nehmen, und dann schwanger wird, oder ob eine Ehe nach zehn Jahren zerbricht.» Er fürchtet, dass es zu einer Flut von Gerichtsverfahren kommt. Allgemeingültige Regeln existierten nicht mehr, beinahe jedes Elternpaar werde vor dem Richter um die richtige Summe streiten müssen.

Von einem grossen Fortschritt spricht hingegen SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab, Präsident der Rechtskommission. «Es darf nicht sein, dass ein Kind finanziell benachteiligt wird, weil seine Eltern nicht verheiratet waren.» Mit dem neuen Gesetz werde diese Benachteiligung beseitigt. Schwaab hätte es zwar lieber gesehen, wenn ein Mindestunterhalt im Gesetz festgeschrieben worden wäre. «Auch so ist die Änderung aber ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Kindswohl, weil dadurch auch die Abwicklung der Alimente-Zahlungen verbessert wird.»

«Mann nicht in die Ernährerrolle drängen»

Markus Theunert vom Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen männer.ch findet es ebenfalls fair, wenn sich Vater und Mutter unabhängig vom Zivilstand an der Kinderbetreuung beteiligen müssen. Allerdings müssten beide Elternteile nach der Trennung auch tatsächlich die Wahl haben, ob sie lieber bezahlen oder betreuen wollen. «Auf keinen Fall darf der Mann in die Ernährerrolle gedrängt werden.» Werde die Betreuungsarbeit 50:50 aufgeteilt, würden auch keine Zahlungen fällig, so Theunert.

Noch offen ist auch die Frage, wie lang ein Elternteil den anderen finanziell unterstützen muss. Als Massstab gilt heute die sogenannte 10/16-Regel des Bundesgerichts: Sie sieht vor, dass die Betreuungsperson ab dem zehnten Geburtstag des Kindes wieder Teilzeit arbeiten kann – und ab dem 16. Altersjahr Vollzeit.

(Von J. Büchi)


20 Minuten.ch


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