Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons Bern (Kesb) sollen entlastet werden und effizienter arbeiten können. Dazu will die Kantonsregierung das Gesetz anpassen.
Die Gesetzesänderung geht nun an den Grossen Rat, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Kernstück der Vorlage ist die Erweiterung der so genannten Einzelzuständigkeiten. Über gewisse Geschäfte soll neu eine Einzelperson entscheiden: der Präsident oder die Präsidentin einer Kesb beziehungsweise ein bestimmtes Behördenmitglied.
Dabei geht es um Geschäfte, die aufgrund ihres Inhalts nicht zwingend ein interdisziplinäres Gremium erfordern. Um die hohe Arbeitslast zu verringern, sollen nun die Abläufe vereinfacht, Gesetzeslücken geschlossen und Schnittstellen zu anderen Behörden geklärt werden. (gbl/sda)