Keine Gnade für Hundehalterin


Die An- und Abmeldung von Hunden sorgt für Unklarheiten – und Ärger. Doris Näf hat ihren Hund beim Zuzug in die Gemeinde Wald nicht angemeldet und wurde mit 195 Franken gebüsst. Sie spricht von einem Skandal, der auf die Willkür einzelner Beamter zurückzuführen sei.

Ein Tag Gefängnis oder eine Busse von 195 Franken: Vor dieser Wahl stand Doris Näf, weil sie ihre Hündin Ossia beim Umzug in die Gemeinde Wald nicht angemeldet hat. «Eigentlich hätte ich das Gefängnis vorgezogen – nur um zu zeigen, wie lächerlich das Ganze ist», sagt Näf. Die Folge wäre aber ein Eintrag im Strafregister gewesen und somit keine Option für Näf.

Umzug mit Folgen

Doris Näf wirft der Gemeinde Wald eine unverhältnismässige Bestrafung vor: «Es ist ein Skandal, wie ich als unbescholtene Bürgerin für eine einmalige Unterlassung durch die Willkür einzelner Beamter behandelt wurde.»

Näf zügelte von Bubikon nach Wald. Aufgrund von Informationen der Gemeinde Bubikon ging sie davon aus, dass die Anmeldung ihrer Hündin gemein­de­übergreifend durch das Steueramt geschieht. Dies in der Annahme, die Hundesteuer würde im folgenden Jahr automatisch von der Gemeinde Wald erhoben. Dem war jedoch nicht so: Im neuen Jahr kam ein Anruf vom Steueramt mit der Frage, «ob wir einen Hund haben, warum dieser nicht angemeldet sei und die Hundesteuer nicht bezahlt wurde».

Kein Pardon

«Wir erklärten der Dame, dass dies aus Unwissen in Zusammenhang mit dem Umzug passiert sei, entschuldigten uns für das Versehen und baten um die Rechnung», sagt Näf. Sie hätte auch Verständnis dafür gehabt, wenn eine Gebühr erhoben worden wäre. Dann der Schock: Die Gemeinde reichte eine Straf­anzeige ein, und bald flatterte ein eingeschriebener Brief der Kantonspolizei ins Haus mit der Auf­forderung, sich telefonisch zu melden. «Ich bin erschrocken, dass ich aufgrund einer Bagatelle krimina­lisiert wurde.»

Näf hoffte, den Fall auf bilate­ralem Weg lösen zu können. Sie schilderte ihre Situation in einem Mail an die Gemeindepräsidentin Käthi Schmidt – ohne Erfolg. «Sie schrieb in einem Mail, sie hoffe auf eine einvernehmliche Lösung. Aber dann passierte nichts in dieser Richtung.»

Stattdessen leitete Schmidt das Anliegen weiter, worauf es wieder beim Urheber der Strafanzeige landete. Worüber sich Doris Näf besonders ärgert. «Es wäre an der Gemeindepräsidentin gewesen, ihren Mitarbeiter zurückzupfeifen, die Strafanzeige zurückzuziehen und die Angelegenheit unbürokratisch zu lösen. Stattdessen wurde der Fall via Gemeindeschreiber ausgerechnet an den verursachenden Beamten zurückdelegiert.»

Im Schreiben des Beamten behauptete dieser, jeder Bürger werde bei der Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle gefragt, ob er oder sie einen Hund habe. «Uns hat man nicht gefragt», sagt Näf. Weiter schrieb der Beamte, ihm sei nicht klar, ?warum ihr Hund nicht gemeldet wurde. «Damit unterstellt uns der Beamte, wir hätten die Hündin absichtlich nicht gemeldet.»

Eine Frage der Kultur

Gemeindepräsidentin Schmidt versteht den Ärger von Näf, sie kontert jedoch: «Es entspricht nicht unserer Kultur, der Verwaltung oder einem Ressort in den Rücken zu fallen. In diesem Fall wäre es nicht richtig gewesen, den Entscheid rückgängig zu machen.» Schmidt weist ausserdem darauf hin, dass es gute Gründe gebe, warum ihr Hund nicht automatisch von Bubikon nach Wald umgemeldet wurde: «So will es der Datenschutz.»


ZOL.ch


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Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzen, Gesetz, Politik, Widerstand