KESB-Beschwerdefristen sollen überprüft werden

Der Bundesrat soll bei der Evaluation des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auch prüfen, ob die Beschwerdefristen angepasst werden müssen. Der Nationalrat hat im Einverständnis mit dem Bundesrat ein Postulat von Silvia Schenker (SP/BS) angenommen.

Die Resultate der Evaluation werden in der ersten Hälfte des kommenden Jahres vorliegen, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag im Nationalrat sagte.

Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz wurde die Beschwerdefrist bei der Errichtung von Beistandschaften von zehn Tagen auf dreissig Tage verlängert. Die lange Beschwerdefrist bedeute, dass der eingesetzte Beistand erst etwa fünfzig Tage nach Entscheid tätig werden könne, argumentierte Schenker.

Gegen das Postulat stellte sich Pirmin Schwander (SVP/SZ). Es gehe um die Rechte der Betroffenen, sagte er. Auch heute noch werde “ein Verdingkind pro Tag produziert”. Man müsse endlich die Seite der Betroffenen sehen statt jene der Behörden.

Sommaruga stellte fest, niemand behaupte, mit dem neuen Recht sei alles gut. Genau deshalb werde dieses einer Evaluation unterzogen. Diese sollte auch die Beschwerdefristen einbeziehen. Der Rat folgte dieser Argumentation und hiess den Vorstoss mit 112 zu 74 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

(Copyright © SDA-ATS, Bern, Switzerland)


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