«Ich habe schreckliche Déjà-vus»


Ehemalige Verdingkinder richten schwere Vorwürfe an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden. Diese herrschten willkürlich über Familien. In einigen Fällen ist von Machtmissbrauch die Rede.

Walter Zwahlen und Ruedy Gerber vom Netzwerk Verdingt engagieren sich seit Jahren für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Sie sammeln Unterschriften für die Wiedergutmachungs-Initiative und unterstützen Ausstellungen und Forschungsarbeiten zum Thema. In den vergangenen Monaten ist eine neue Aufgabe hinzugekommen: Immer öfter melden sich Menschen bei ihnen, die massive Probleme mit den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) haben. Die Kesb sind jene Amtsstellen, die 2013 die kommunalen Vormundschaftsbehörden abgelöst haben. Verschiedene Medien haben zuletzt von Fällen berichtet, in denen Familien entzweigerissen wurden. Auch Zwahlen und Gerber kennen Fälle, in denen die Kinder unangekündigt am frühen Morgen von der Polizei abgeholt und in Heime gebracht wurden. Sie berichten vom jahrelangen Kampf der Mütter, die Kinder wiederzubekommen oder nur schon besuchen zu dürfen. «Was ich da erlebe, macht mich fassungslos», sagt Zwahlen. «Aus den schrecklichen Schicksalen der Verdingkinder wurde ganz offensichtlich nichts gelernt.» Gerber, in seiner Jugend selbst fremdplaziert, sagt: «Ich habe schreckliche Déjà-vus, wenn ich die Betroffenen begleite.»

Vom neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht und dem Ersatz der Laienvormundschaftsbehörden durch die aus Sozialarbeitern, Juristen und Psychologen zusammengesetzten Kesb versprach sich der Gesetzgeber eigentlich eine Professionalisierung. Für Zwahlen hat sich dieses Versprechen nicht erfüllt: «Noch immer sind die Betroffenen der Behördenwillkür ausgeliefert. In einigen Fällen ist es ganz klar zu Machtmissbrauch gekommen.»

Gibt es falsche Anreize?

Von flächendeckender Willkür will Thomas Huonker nicht sprechen. Der Sozialhistoriker befasst sich seit Jahrzehnten mit dem staatlichen Umgang mit Minderheiten. Auch er wurde bereits von verzweifelten Eltern kontaktiert und macht negative Entwicklungen aus. «Obwohl es nicht mehr als angemessen gilt, werden auch heute Geschwister getrennt und in verschiedenen Heimen untergebracht», sagt er und nennt damit ein Beispiel. «Etwa, weil man die Heime möglichst optimal auslasten will, weil es kostengünstiger ist.» Man wisse, dass die Kostgelder sowohl für Pflegefamilien als auch für Heime eine wichtige Einnahmequelle seien. «Hier gilt es aufzupassen, dass keine falschen Anreize geschaffen werden», sagt Huonker. Zwahlen formuliert es drastischer: «Das Kindswohl ist eine Lüge. Kinder werden in diesem System zur Ware wie früher. Nur dass es heute nicht ihre Arbeitskraft ist, die interessiert, sondern die Staatsbeiträge.»

Bei der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes), die eine koordinierende Rolle zwischen den Kesb wahrnimmt, bedauert man die Vorwürfe der Verdingkinder. «Schliesslich setzt sich die Kokes genau dafür ein, dass sich solches Leid nicht wiederholt. Aus diesem Grund nehmen wir auch am runden Tisch des Bundes teil», sagt Generalsekretärin Diana Wider. Der Aussage, dass heute ähnliche Zustände wie damals herrschten, widerspricht sie entschieden. «Heute hat jeder das Recht, Beschwerde gegen Entscheide der Kesb einzureichen, woraufhin ein Gericht den Fall überprüft.» Damals sei meist ohne Abklärung und rechtmässiges Verfahren über die Köpfe der Beteiligten hinweg entschieden worden. «Das ist heute undenkbar, die Kesb haben strenge Verfahrensvorschriften einzuhalten, und der Rechtsschutz der Betroffenen ist ein wichtiges Anliegen

Dass es Probleme gibt, etwa mit langen Verfahren, streitet Wider nicht ab. «Das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht ist neu, es dauert seine Zeit, bis sich eine Praxis entwickelt hat», sagt sie. Zudem seien viele Kesb hoffnungslos überlastet. «Wenn man in einer Phase, in der bei den Kantonen vor allem Sparen angesagt ist, eine neue Behörde aufbauen muss, ist das nicht einfach.» Hinzu komme, dass im vergangenen Jahr die Zahl der Gefährdungsmeldungen stark angestiegen sei. Statt auf die Behörden und ihre Mitarbeiter medial einzuschlagen, wäre es dienlicher, sich im Interesse der heute Betroffenen für genügend Ressourcen einzusetzen.

Kinderschutz noch ausbaufähig

Um Verständnis für die Kesb wirbt auch die Kinderanwaltschaft, ein Verein, der sich für die Umsetzung einer kindergerechten Justiz einsetzt. «Die Schweiz ist in Sachen Kinderschutz noch lange nicht auf dem Niveau, auf dem sie sein sollte», so Geschäftsführerin Irene Inderbitzin. «Doch wenn wir die Entwicklung der vergangenen Jahre anschauen, hat sich viel verbessert.» Die Professionalisierung der Kinderschutzbehörden brauche allerdings Zeit. Aber: «Uns ist in den Kesb noch niemand begegnet, der willentlich willkürlich gehandelt oder seine Macht missbraucht hat.» Würden die Verfahren durchgeführt wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sei Willkür unmöglich. «Die Überlastung der Behörde kann aber dazu führen, dass das Recht auf Anhörung nicht wie vorgesehen gewährt wird und dass Entscheide ungenügend und gegenüber Kindern nicht kindgerecht begründet werden.» Dennoch sei die Kinderanwaltschaft überzeugt, dass es nur mit den Kesb gelingen werde, nachhaltig ein kindgerechtes Rechtssystem zu erreichen.

Das reicht Zwahlen nicht: «Wenn nicht bald Gegensteuer gegeben wird, werden wir uns in fünfzig Jahren wieder mit Opfern staatlicher Fürsorge befassen müssen.»


Thurgauerzeitung.ch


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