Ein Aargauer Grossverdiener und seine Ex-Frau streiten seit Jahren. Nun hat er einen Teilsieg am Bundesgericht errungen.
Ein Mann hatte genug: Der Grossverdiener wollte seiner Ex-Frau, die er 1988 geheiratet hatte und mit der er zwei Kinder hat, nicht mehr Unterhaltskosten von monatlich rund 26’000 Franken zahlen. Er klagte am Bezirksgericht in Muri im Juli 2013, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Das Gericht hiess die Klage im April 2015 gut.
Diesen Entscheid wollte seine Ex-Frau jedoch nicht akzeptieren, weshalb sie Berufung einlegte. So kam der Fall ans Obergericht des Kantons Aargau, wo er zu Gunsten der Ex-Frau entschieden wurde. Die Klage des Ex-Mannes wurde zurückgewiesen.
Ex-Frau vier Millionen geschenkt
Der Ex-Mann zog den Fall jedoch ans Bundesgericht weiter. Er beantragte, dass das Gericht das Urteil des Obergerichts aufhebt und die Berufung seiner Ex-Frau abweist. Seine Klage begründete der Grossverdiener mit einer Schenkung von vier Millionen Franken an seine Ex-Frau. Weiter gab er an, dass sich deren Einkommensverhältnisse verändert haben. Das Gehalt seiner Ex-Frau sei deutlich höher als das im Scheidungsurteil angenommene Einkommen von 45’000 bis 73’000 Franken.
Weil der Mann ihr aber die vier Millionen vor dem Abschluss des Scheidungsurteils schenkte, konnte die Schenkung nicht in der Klage berücksichtigt werden. Es stellte sich aber heraus, dass seine Ex-Frau von 2008 bis 2012 zwischen 140’000 und 195’000 Franken jährlich eingenommen hatte.
Umstände haben sich geändert
Die Unterhaltszahlung kann aber nur herabgesetzt, aufgehoben oder für eine bestimmte Zeit eingestellt werden, wenn eine erhebliche und dauerhafte Veränderung der Einkommensverhältnisse gegeben ist. Das soll jedoch in ihrem Fall nicht zutreffen, gab die Ex-Frau an.
Sie verwies auf ein Schreiben ihres Arbeitgebers, in dem es heisst, dass die Zusammenarbeit im Verlauf des Jahres 2015 geendet habe beziehungsweise nicht mehr im nämlichen Umfang fortgesetzt werde.
Teilsieg für den Mann
«Unter den gegebenen Umständen ist das Bundesgericht nicht in der Lage, abschliessend zu beurteilen, ob sich die Einkommensverhältnisse der Beschwerdegegnerin erheblich und vor allem dauerhaft verändert haben», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil, das nun vorliegt. Gemäss der «Aargauer Zeitung» heisst es die Beschwerde des Mannes gut und weist die Sache zurück an das Obergericht des Kantons Aargau.
Für den Mann ist dieser Entscheid ein Teilsieg. Dadurch haben sich die Chancen erhöht, dass das Gericht zu einer neuen Beurteilung kommt und er einer Ex-Frau nicht mehr 26’000 Franken pro Monat zahlen muss.
(qll)