NEIN zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

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Am 25. September 2020 hat die Bundesversammlung ein neues “Gesetz gegen Terrorismus” (das revidierte Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus) verabschiedet. In diesem Gesetz wird neu definiert, was “eine terroristische Aktivität” darstellen soll. Die neue Definition wurde so stark verschwommen, dass selbst politisch motivierte Angstmache genügt, damit eine Person als Terrorist*in gelten kann.



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Willkürparagraph.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, COVID-19, Eidgenössische Volksinitiativen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Natur, Politik, Staat, Widerstand