Die Thurgauer Staatsanwaltschaft fristet ein «Exotendasein». So zumindest sieht es ein Vorstoss, der mehr Kontrolle über die bisweilen fragwürdig agierende Staatsanwaltschaft verlangt.
«So ist eine Staatsanwaltschaft selten abgewatscht worden.» Das Résumé des Korrespondenten der deutschen Depeschenagentur fiel glasklar aus, nachdem Mitte Juli das Bezirksgericht Weinfelden einen Deal zwischen der Thurgauer Staatsanwaltschaft und dem einstigen Radprofi Jan Ullrich harsch zurückgewiesen hatte. Der im Thurgau wohnende Ullrich hatte angetrunken und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht, worauf sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung aufgrund der Anklageschrift auf ein bedingt auszusprechendes Strafmass verständigen wollten. Das Gericht kritisierte indes, die Staatsanwaltschaft habe ein Gutachten unterschlagen, wonach Ullrich schneller als mit den in der Anklage genannten 139 km/h unterwegs gewesen sei. Somit hätte er als Raser eingestuft werden müssen – bei deutlich höherem Strafmass. Ebenso habe die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift mit keinem Wort erwähnt, dass Ullrich nicht nur alkoholisiert gewesen sei, sondern auch unter Medikamenteneinfluss gestanden habe.
«Fragwürdige Prioritäten»
Die Staatsanwaltschaft hatte versucht – dieser Eindruck blieb haften –, dem deutschen Ex-Radprofi eine unbedingte Gefängnisstrafe zu ersparen. Gerichtspräsident Pascal Schmid fasste zusammen: Zu einer fairen Rechtsprechung gehöre, dass Ullrich genauso behandelt werde wie andere Angeklagte unter vergleichbaren Umständen.
Für die Thurgauer Staatsanwaltschaft kommt die richterliche Zurechtweisung in einem öffentlichkeitswirksamen Fall zum ungünstigen Zeitpunkt. Sie steht politisch unter Druck. Eben erst ist im Thurgauer Grossen Rat eine Motion eingereicht worden, die von beinahe der Hälfte der Kantonsräte unterzeichnet worden ist. Sie beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft keiner fachlichen Aufsicht unterstehe – «als wohl eine der wenigen Behörden im Lande». Sie friste geradezu «ein Exotendasein». Mit der Motion soll dies nun korrigiert werden. In der Begründung ist eine Reihe von Fällen aufgeführt, bei denen die Staatsanwaltschaft «krasse Verfahrensfehler» begangen oder «Prioritäten fragwürdig gesetzt» habe, zudem hätten in diversen Fällen Rechtsverzögerungen gerügt werden müssen.
Pendenzen abgetragen
Seit Jahren kämpft die Thurgauer Staatsanwaltschaft gegen einen schlechten Ruf. Mehrfach stand sie im Grossen Rat wegen langer Verfahrensdauern und der Anhäufung alter, unerledigter Fälle in der Kritik. Als Folge der 2011 in Kraft getretenen Justizreform ist die Organisation der Strafverfolgungsbehörden indes schlanker und zweckmässiger geworden; Pendenzen konnten abgebaut werden. Aus den Jahren vor 2010 sind bei der Staatsanwaltschaft noch 9 komplexe Fälle hängig.
Dennoch bleiben Vorbehalte: In den letzten drei Jahren hat das Thurgauer Obergericht 52 Beschwerden gegen die Staatsanwaltschaft ganz und 22 teilweise geschützt. Für Generalstaatsanwalt Hans-Ruedi Graf ist es «eine Binsenwahrheit und kaum gänzlich zu vermeiden», dass Verfahrensfehler vorkommen. Er weist auch auf zum Teil unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten hin, «was in einem Rechtsstaat aber kein Problem darstellt und zum Rechtsalltag gehört». Zudem sei die Staatsanwaltschaft gehalten, nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» zu handeln, im Zweifelsfall also eher anzuklagen, während sich die Gerichte nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» – im Zweifelsfall für den Angeklagten – zu richten hätten.
Im Fall von Jan Ullrich hat die Staatsanwaltschaft somit ihre eigenen Prinzipien verraten. Stefan Haffter, Mediensprecher und stellvertretender Generalstaatsanwalt, begründete den geplatzten Ullrich-Deal nämlich mit der gegenteiligen Auffassung: «Wir müssen nach dem Prinzip in dubio pro reo handeln.»
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat es nicht nur im Fall Ullrich, sondern in auffallend vielen anderen Fällen geschafft, sich in ein schlechtes Licht zu rücken. So etwa in einem Fall, der ebenfalls in den Radsport hineinspielt. Die Gemeinde Bischofszell war 2012 Etappenort der Tour de Suisse, stellte sich aber bei der Finanzierung denkbar ungeschickt an. Die Folge: Stadtammann Josef Mattle wurde von der Staatsanwaltschaft der ungetreuen Amtsführung und Geschäftsbesorgung angeklagt. Auch dieser Fall kam in Weinfelden unter Gerichtspräsident Pascal Schmid vor Schranken, der Mattle in allen Punkten zweifelsfrei freisprach – ein lupenreines Urteil, das keine Fragen offenliess. Dennoch zog es der unterlegene Staatsanwalt Andreas Kopp ohne ersichtlichen Grund ans Obergericht weiter, um erneut in allen Punkten abgewiesen zu werden. Die Zwängerei kostete den Staat Tausende von Franken; insgesamt kam das Verfahren den Kanton Thurgau auf 64 000 Franken zu stehen.
Eine Rüge des Bundesgerichts brachte demselben Staatsanwalt die Untersuchungsfunktion im Fall des St. Galler Lehrermörders Ded Gecaj ein. Nach Gecajs Ableben in Untersuchungshaft wurde Kopp eingesetzt, um die Todesumstände zu untersuchen. Aus seinem Abschlussbericht, so das Bundesgericht, gehe «aber nicht in jeder Hinsicht deutlich hervor, woher seine Informationen stammen und wie er deren Richtigkeit überprüft hat». Zudem erschienen dem Bundesgericht die Möglichkeiten einer Teilnahme der Angehörigen Gecajs an den Ermittlungen als ungenügend.
Das Verfahren um den Tod Gecajs ist bis heute nicht abgeschlossen. Andreas Kopp ist nicht mehr Staatsanwalt. Er wurde zum Chef der Thurgauer Kriminalpolizei befördert.
Fehlinformation
Mehrere weitere Fälle lassen sich anführen, in denen die Thurgauer Staatsanwaltschaft voreingenommen agiert oder Verfahrensfehler begangen hat. Etwa im Fall des Todes von zwei Delphinen im Conny-Land in Lipperswil. Die Staatsanwaltschaft hielt in einer Medienmitteilung fest, dass eine Vergiftung der Tiere durch Drittpersonen ausgeschlossen werden könne – im Wissen darum, dass dies gemäss Gutachten noch gar nicht feststand und dass im Blut der Tiere Schmerzmittel gefunden worden waren.
Oder im Fall eines anderen Verfahrens, das bis vor Bundesgericht geführt hat. Mit Urteil vom 27. April 2015 rügt Lausanne die Thurgauer Staatsanwaltschaft, nicht nur gegen Anordnungen des Obergerichts verstossen, sondern auch «zahlreiche und teilweise krasse Verfahrensfehler begangen» zu haben. Das Bundesgericht schreibt der Thurgauer Staatsanwaltschaft gleich auch ins Pflichtenheft, wie sie sich zu verhalten habe – passend zu den Worten des Weinfelder Bezirksgerichts im Fall Ullrich: «Die Staatsanwaltschaft ist zu Zurückhaltung verpflichtet. Sie hat sich jeden unlauteren Vorgehens zu enthalten und sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu untersuchen.»