Die Mutter ist laut Anklage die frechste Sozialhilfbetrügerin der Schweiz! Für sie ist alles ein grosses Missverständnis. Eines, für das die Staatsanwaltschaft jetzt acht Monate bedingt fordert.
Das war alles keine Absicht! So versuchte Arzu O.* (39) gestern, sich vor dem Einzelrichter des Zürcher Bezirksgerichts aus der Affäre zu ziehen. Die Mutter von vier Kindern ist laut Anklage eine der frechsten Sozialhilfebetrügerinnen der Schweiz.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Zwischen Mitte 2005 und Mai 2014 soll die Kurdin Sozialhilfegelder im Wert von 726 460.50 Franken bezogen haben. Dass sie nebenbei mehrere Teilzeitarbeitsstellen hatte, gab sie nicht an. Die dabei heimlich verdienten 21 000 Franken gab sie aber nicht für sich aus – sie schickte sie ihrem Liebhaber in die Türkei.
Aber damit nicht genug: 2011 stellte Arzu O. auch noch einen Antrag auf IV. Sie habe Depressionen und selbst wenn sie sich kräftig fühle, könne sie höchstens zwischen 30 und 60 Minuten langsam gehen und lebe sehr zurückgezogen, sagte sie in der Befragung. Der Plan ging auf: Prompt wurde sie zu 78 Prozent invalid geschrieben.
Allerdings war sie fit genug, um immer wieder in die Türkei zu reisen und 89-mal im Casino Baden AG zu zocken.
Dafür hatte die Verteidigung gestern eine interessante Erklärung: Um im Casino zu spielen, habe ihre Mandantin nicht viel Kraft gebraucht. Eine Freundin habe ab und zu einen Jeton für sie auf den Tisch gelegt, Arzu O. sass nur an den Automaten. Zu guter Letzt leistete sie sich von den staatlichen Zuwendungen auch noch einen Volvo. Insgesamt 37 892 Franken Sozialhilfe und mindestens 5800 Franken IV soll die Angeklagte in den Jahren zu viel erhalten haben.
Auf die Frage, wie es so weit kommen konnte, sagt Arzu O., die 2003 als Flüchtling in die Schweiz kam: «Das ist alles ein Missverständnis. Ich habe das Formular nicht extra falsch ausgefüllt. Es hing auch mit der deutschen Übersetzung zusammen.»
Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, bekommt Arzu O. für ihre angeblichen Sozialhilfebetrügereien acht Monate bedingt. Die Verteidigung fordert lediglich eine Geldstrafe – ebenfalls bedingt. Das Urteil folgt.
* Name der Redaktion bekannt