«Die Vormundschaftsbehörden haben eine Mitschuld daran, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen kann», sagt ein geschiedener Vater. Er klagt an und schildert seine Erlebnisse.
Das gemeinsame Sorgerecht ist eine der Errungenschaften des neuen Scheidungsrechts. Doch so mancher geschiedene Vater weiss: Trotz entsprechendem Scheidungsurteil ist das Sorgerecht nur so lange «gemeinsam», als die Kindsmutter, der das Aufenthaltsrecht zugesprochen wird, ihren Ex-Mann und Kindsvater am Sorgerecht teilhaben lassen will.
Die Behörden, welche nämlich im Streitfall – zum Wohl der Kinder – das Sorgerecht beider Elternteile durchzusetzen hätten, sind oft heillos überfordert.
«Sie sind nicht nur überfordert, sie sind auch inkompetent», sagt ein betroffener Vater. Er muss es wissen, denn er hat einen langen Streit um die vereinbarte Besuchsregelung bei seinen zwei Kindern hinter sich. Bis auf Weiteres ist jetzt aufgrund eines Gutachtens sein Besuchsrecht sistiert und eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB installiert.
Eine äusserst krasse Massnahme, die ihn fast verzweifeln lässt. Doch nach bald sieben Jahren andauerndem Streit, mit Behördengängen, Konsultationen, Briefen, Mails, Gutachten, Verfügungen und Telefonaten, kann er nicht mehr und ist auch so etwas wie «erleichtert» darum.
«Es ist zum Wohle der Kinder», sagt er heute. Aber auch, um seine neue Partnerin und sich zu schützen und endlich zur Ruhe zu kommen.
Es ist zermürbend
Allein die schilderung der vergangenen 15 Monate zeigt auf, wie zermürbend die Angelegenheit ist. Hier die wesentlichsten Fakten: In einem rund 50-seitigen Gutachten kamen im November 2011 zwei Psychologen nach sieben Monaten Arbeit zum Schluss, dass zum Wohl der Kinder das Besuchsrecht des Vaters vorläufig zu sistieren sei.
Die Beistandschaft sei aufrechtzuerhalten. Die Mutter solle sich einer Psychotherapie unterziehen. Ebenfalls sollen die Kinder in zwei, drei Sitzungen beim KJPD unterstützt werden. Und: Wegen der seit Jahren verfahrenen Situation sei es angezeigt, ein Mandatswechsel in der Beistandschaft zu vollziehen.
Dieses Ergebnis wurde den Eltern mündlich, wie erwähnt im November 2011 mitgeteilt, mit dem Hinweis, dass das schriftliche Gutachten in Kürze verschickt würde. Kurz darauf verlangte der Vater nähere Auskunft von der Behörde, in welcher Weise und durch wen den Kindern das Gutachten und die daraus resultierenden Konsequenzen vermittelt würden.
Zudem hätte er wissen wollen, wie und in welchem Umfang die Verwandten von Vater-Seite noch Kontakt zu den Kindern aufnehmen können und sollen. «Ich habe diese Fragen den Fachpersonen im Laufe der vorangegangenen Sitzungen immer wieder gestellt.
Jedoch darauf nie Antworten erhalten», sagt er. Schriftlich verlangte er nach drei Monaten nochmals Auskunft über seine Fragen und dass ihm endlich doch auch noch das Gutachten in schriftlicher Form zugestellt werden müsse. Seine Forderung untermauerte er mit der Androhung, einen Anwalt einzuschalten.
Nach einer Woche bekam er das Gutachten mit dem Hinweis, dass in 14 Tagen an einer erneuten Sitzung über weitere Schritte verhandelt würde. Er solle vorab eine Stellungnahme einreichen, was er auch umgehend tat.
Neuer Beistand
Ende März 2012, also vier Monate nach Eröffnung des Gutachtens, folgte die zuständige Sozialbehörde dann endlich den Empfehlungen der Psychologen: ein neuer Beistand, mittlerweile der vierte, sei zu bestimmen.
Das Besuchsrecht des Vaters würde bis auf weiteres sistiert. Der neue Beistand habe die Aufgabe, einerseits neue Anlaufstelle für die Kinder hinsichtlich des Kontaktes zu ihrem Vater zu sein, und andererseits auf eine Wiederaufnahme des Besuchsrechts hinzuwirken.
Nach weiteren fünf Monaten erlaubte sich der Vater dann, beim neuen Beistand anzufragen, ob er wisse, wie es seinen Kindern gehe. Das Mail blieb unbeantwortet. Weitere drei Monate verstrichen, dann versuchte es der Vater bei der entsprechenden Amtsperson schriftlich, Auskunft über seine Kinder zu bekommen.
Nachdem auch auf diesen Brief keine Reaktion erfolgte, telefonierte der Vater mit dem Vorgesetzten des betreffenden Beistandes und schilderte sein Anliegen zusätzlich per Mail. Auch darauf erhielt er keine Antwort.
Eine Woche später erneuerte er die Anfrage beim Vorgesetzten nochmals schriftlich und setzte eine Frist zur Stellungnahme. «Vier Tage nach der gesetzten Frist kam dann die Antwort des Beistandes mit leisem Vorwurf, warum ich mich an seinen Vorgesetzten gewendet hätte.
Grund für die verspätete Antwort war ‹Arbeitsüberlastung›», zitiert der Vater aus dem Brief. Im Weiteren wurde ihm gesagt, dass kein regelmässiger Kontakt seitens der Beistandschaft zu den Kindern bestehe und die Ausgestaltung neuer Kontakte noch nicht Thema sei.
Einen Therapeuten aufgesucht
Momentan hat der Vater resigniert, das Thema «Besuchsrecht» ist für ihn vorerst abgeschlossen. «Ich will diese Quälerei mit dem Besuchsrecht auch nicht mehr», sagt er. Er habe einen Therapeuten kontaktiert, damit er das Erlebte aufarbeiten und lernen könne, mit der Situation zurecht zu kommen.
Dennoch leidet er unter der Situation. «Ich habe Angst, meine Kinder auf der Strasse eines Tages nicht einmal mehr zu erkennen. Das wäre doch das Schlimmste, was passieren könnte.»
Er wolle doch seine Verantwortung als Vater wahrnehmen. Aber er habe erfahren, dass dies von den Behörden als Kampf und Schikane wahrgenommen werde. «Ich möchte meine Kinder aufwachsen sehen, in Entscheide involviert sein und nicht nur zum Zahlen verpflichtet sein. Und mit der Mutter auf Elternebene kommunizieren können».
In den sieben vergangenen Jahren habe er erfahren: «Je professioneller die Sozial- und Vormundschaftsstellen sind, umso schwerfälliger und inkompetenter werden sie.» Beistände seien überlastet, Kontrollbehörden nähmen einfach «zur Kenntnis» und liessen die Zeit arbeiten.
Teure Gutachten würden erstellt und die darin gemachten Empfehlungen nicht umgesetzt. «Einem betroffenen Vater, der bei einem Amt Hilfe sucht, wird eine falsche Sicherheit vorgegaukelt. Dabei ist man als Vater machtlos, wenn die Mutter nicht kooperiert. So ist man von der Entwicklung der Kinder völlig abgeschnitten».
Und was wünschte er sich jetzt? «Mein grösster Wunsch wäre, dass meine Kinder wüssten, dass ich sie gerne sehen würde».
(Schweiz am Sonntag)