Väter, die sich nach dem 30. Juni 2009 scheiden liessen, können beim Gericht noch bis Ende Monat das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Bislang war das Interesse der Väter sehr gering.
In der Schweiz werden Kinder nach einer Scheidung oder Trennung in den meisten Fällen hauptsächlich von der Mutter betreut. Bis vor einem Jahr konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht nur erwirken, wenn die Mutter damit einverstanden war. War sie dagegen, bekam die Mutter in den meisten Fällen das alleinige Sorgerecht. Seit dem 1.Juli 2014 gilt bei Scheidungen automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Wer sich vorher scheiden liess oder getrennt hat, der kann das gemeinsame Sorgerecht noch bis Monatsende beantragen.
Die Gesetzesänderung gibt den Männern mehr Rechte und Verantwortung. Sie haben die Möglichkeit, auch nach dem Auseinanderbrechen der Familie eine Bezugsperson für die Kinder zu bleiben.
Wider Erwarten kein Ansturm
Nach der Gesetzesänderung haben sich die Behörden vor einem Jahr in der ganzen Schweiz darauf vorbereitet, dass zahlreiche Männer rückwirkend das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen. «Wir sind davon ausgegangen, dass sich bei den vier Regionalgerichten des Kantons Bern viele Väter melden, welche das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen», sagt Daniel Peier, Gerichtsinspektor beim Obergericht des Kantons Bern.
Man habe sich im Voraus sogar gefragt, ob zur Bewältigung besondere Massnahmen ergriffen werden müssten. Doch nur eine kleine Minderheit der geschiedenen Väter hat Interesse am gemeinsamen Sorgerecht angemeldet: Bis heute sind bei den Berner Regionalgerichten lediglich 53 übergangsrechtliche Anträge eingegangen. Warum die Zahl so tief ist, haben die Behörden bisher nicht evaluiert. Im Kanton Bern gibt es pro Jahr rund 2300 Scheidungen.
Keine Wunden aufreissen
Nicht verheiratete Väter müssen den Antrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einreichen. Auch Patrick Fassbind, Präsident der Kesb Bern, bestätigt: «Der grosse Ansturm von Anträgen zur Erteilung der gemeinsamen Sorge gegen den Willen der Kindsmutter ist ausgeblieben.» 2014 seien etwa 80 Anträge eingegangen, 2015 waren es bisher rund 20. Fassbind vermutet verschiedene Gründe für die Zurückhaltung: «Zum einen ist es fehlendes Interesse der Väter. Viele wollen zudem alte Wunden nicht wieder aufreissen.»
Die Praxis der Kesb ist klar: In den allermeisten Fällen wird den Vätern die gemeinsame Sorge zugeteilt, auch in strittigen Verhältnissen. Nur in absoluten Ausnahmefällen wird dem Vater das gemeinsame Sorgerecht aus Rücksicht auf das Wohl des Kindes verweigert.
In Zürich sieht die Situation ähnlich aus wie in Bern. Beim grössten Bezirksgericht im Kanton Zürich gab es bis jetzt 13 Anträge. «Ich kann mir aufgrund der bescheidenen Anzahl Fälle bei uns kaum vorstellen, dass es bei den übrigen Gerichten wesentlich anders aussieht», sagt Thomas Vogel vom Bezirksgericht Zürich. In der Stadt Zürich sind bis jetzt 93 Anträge eingegangen. Zahlen für den ganzen Kanton Zürich gibt es weder von der Kesb noch von den Gerichten.
Markus Theunert ist Präsident von Männer.ch, dem Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. Er ist froh darüber, dass die von gegnerischer Seite beschworenen Streitereien durch die neue Regelung ausgeblieben sind und sagt: «Väter, die das gemeinsame Sorgerecht wünschen, sollen es aber unbedingt noch bis Ende Juni beantragen. Ich kann mir vorstellen, dass kurz vor Ablauf der Frist Ende Juni nochmals mehr Anfragen eintreffen.»
Bei den Behörden ist man von den Vorteilen des gemeinsamen Sorgerechts jedenfalls überzeugt. Yvo Biderbost von der Kesb Zürich sagt: «Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ist zweifelsohne etwas Richtiges.» Die Verantwortung dafür, dass die neue Regelung auch wirklich funktioniert und für alle Vorteile bringt, sieht er letztlich bei den Eltern: «Eine Behörde kann den Eltern die Kommunikation untereinander schlicht nicht abnehmen», sagt Yvo Biderbost. (Berner Zeitung)