Ausschaffungsinitiative: 4 Jahre ohne Umsetzung. Was meinen wohl die Opfer?



Vor 4 Jahren, am 28. November 2010, haben das Schweizer Volk und die Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen und alle Stände haben den Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative abgelehnt. Eine Umsetzung und damit Durchsetzung ist immer noch nicht in Sicht. Deshalb haben sich Parteipräsident Toni Brunner und Fraktionspräsident Adrian Amstutz heute mit einem Brief an die Ständeräte gewendet, die das Geschäft am 10. Dezember behandeln werden. Die Unterschiede zwischen den Umsetzungsvarianten sind riesig, denn ob weiterhin jährlich rund 500 Personen oder mit der von Volk und Ständen angenommenen Variante bis zu 18‘000 Kriminelle pro Jahr ausgeschafft werden ist nicht nur punkto Sicherheit, Prävention und Kosten, aber auch punkto Gerechtigkeit gegenüber denen, die sich an unsere Gesetze halten, von grosser Bedeutung.

Worlaut des Briefes an die Ständeräte :

Umsetzung Ausschaffungsinitiative: Wer denkt an die Opfer?

Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte

Schon vier Jahre sind vergangen, seit am 28. November 2010 Volk und Stände der Ausschaffungsinitiative zugestimmt und den Gegenvorschlag des Bundes klar abgelehnt haben. Seither wird viel geredet, mit Fleiss verzögert, aber kein einziger krimineller Ausländer wurde mehr ausgeschafft als vor Annahme der Initiative. Deshalb greift auch die präventive Wirkung dieser von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsbestimmung nicht.

Wir haben uns erlaubt, Ihnen im Anhang in einem kurzen Schema aufzuzeigen, wie gross die Unterschiede der verschiedenen Umsetzungsvarianten sind, welche derzeit diskutiert werden.

Der Bundesrat und die Staatspolitische Kommission Ihres Rates halten nach wie vor an einer Umsetzung fest, die an der heutigen Zahl von jährlich rund 500 Ausschaffungen nichts ändern wird. Denn beide Varianten beinhalten eine Art Härtefallklausel. Das heisst, sie verzichten auf den Automatismus, der dem Volkswillen entspricht. Was bedeutet eine solche Härtefallklausel konkret? Es wird praktisch keine Ausschaffungen geben, denn es wird von den Richtern immer ein Grund gefunden werden, weshalb der Auszuschaffende nicht gehen muss: Mörder X habe ein Kind in der Schweiz (auch wenn er sich noch nie um dieses gekümmert hat), Vergewaltiger Y sei schon ein paar Jahre in der Schweiz und deshalb integriert, er habe im Gefängnis grosse Fortschritte in der deutschen Sprache gemacht usw. Diese Art der Umsetzung ist umso unverständlicher, als dass das Volk den Gegenvorschlag mit einer Ermessensklausel, die jetzt zur Verschleierung neu Härtefallklausel genannt wird, explizit abgelehnt hat. Kein einziger Stand hat dem Gegenvorschlag zugestimmt. Sie als Ständeräte würden mit der Unterstützung dieser Härtefallklausel den Auftrag ihrer Stände klar missachten.

Der Nationalrat hat wenigstens auf Grundlage der Durchsetzungsinitiative den Automatismus beibehalten und einen klaren Deliktskatalog aufgelistet. Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative mit dem klaren Automatismus (Ausnahme zwingendes Völkerrecht) hätte rund 18 000 Ausschaffungen pro Jahr zur Folge auf der Basis der Zahlen des Jahres 2012.

Bei der Ecopop-Initiative wurde auch von Ihrer Seite in den Vordergrund gestellt, dass es nicht angehen könne, dass nur 16 000 Ausländer netto in die Schweiz zuwandern können. Damit haben Sie Recht. Aber bedenken Sie, dass, wenn man jährlich rund 10 000 – 20 000 kriminelle Ausländer aus der Schweiz ausschaffen würde, dies Raum gäbe für Ausländerinnen und Ausländer, die in unserem Land arbeiten und sich auch an die Regeln halten wollen. D.h. es könnten höhere Kontingente erlassen werden.

Lassen Sie nach den Worten nun auch Taten folgen und sorgen Sie am Mittwoch, 10. Dezember endlich für die Umsetzung des klaren Auftrages von Volk und Ständen und damit für mehr Sicherheit in unserem Land. Denken Sie dabei insbesondere auch an die Opfer – wir und auch die Schweizer Bevölkerung vergessen diese nicht!

Freundliche Grüsse
SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI

Toni Brunner, Parteipräsident

Adrian Amstutz, Fraktionspräsident


Durchsetzungsinitiative.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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