Scheidungseltern müssen Kinder mit 9000 Franken entschädigen

Weil sie ihre Kinder im Scheidungskrieg jeweils für ihre Sache instrumentalisierten, hat ein Lausanner Gericht nun die Eltern bestraft. Ein Novum in der Schweiz.

Sie haben eine Grenze überschritten: Während zweier Jahre lieferte sich ein Waadtländer Paar einen Scheidungskrieg, der die Familie beinahe zerstörte (siehe Box): Mutter und Vater kämpften um das Sorgerecht für ihre drei Mädchen im Alter von 11 bis 15 Jahren, indem sie die Kinder in endlose Streitigkeiten verwickelten und gegen das jeweils andere Elternteil anstachelten. «Sie handelten egoistisch und gefährdeten so die geistige Entwicklung ihrer Kinder», meinte nun das Lausanner Polizeigericht und verurteilte das zerstrittene Paar zu 25 Tagessätzen in Höhe von 30 Franken sowie zu einem Schadenersatz von 3000 Franken pro Kind. Zusammen sind das über 9000 Franken.

Hilfsangebote für zerstrittene Eltern sind beschränkt

In der Schweiz ist dies ein Präzedenzfall. Die Genfer Anwältin und Autorin des Buches «Im Namen des Kindes» (Originaltitel: «Au nom de l’enfant») begrüsst das Urteil: «Endlich erkennt ein Gericht das Leiden der Scheidungskinder. Es gibt so viele Scheidungsfälle, in denen ein Elternteil versucht, die Kinder gegen den Partner auszuspielen. Meist wird das Leiden der Kinder dabei unter den Teppich gekehrt. Wenn Eltern ihre Kinder in Auseinandersetzungen miteinbeziehen, ist es gerecht und notwendig, dass ihnen die Justiz zu verstehen gibt, dass sie kein Recht haben, dies zu tun

Das besagte Waadtländer Paar befand sich lange in einer schwierigen Situation und suchte Hilfe, wie der Anwalt der Mutter, Matthieu Genillod, erklärt: «Sie nahmen das Leiden ihrer Töchter ernst, haben sich an den Jugendschutz und Kinderpsychiater gewandt und mittels Mediation und Therapien nach Lösungen gesucht. Sie haben alles versucht, fanden sich aber mit Spezialisten wieder, die unfähig waren, ihnen zu helfen Für die Anwältin Anne Reiser ist dies keinesfalls überraschend: «Unsere Gesellschaft ist so organisiert, dass die Eltern die Schuld tragen. Es gibt keine Struktur, die ihnen im Notfall dabei hilft, Trennungskrisen zu überwinden. Auch gibt es keine rechtliche Lösung, die Kinder aus den Konflikten heraushält, die bei einer Trennung automatisch entstehen.»

Scheidungskinder leiden lange unter der Trennung ihrer Eltern

Während der Scheidung entstandene Konflikte können zur sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung führen, zu einer psychischen Störung, bei der das Kind vom einem Elternteil dazu gebracht wird, das andere Elternteil abzulehnen: «Das Kind wird als Waffe gegen den Ex-Partner eingesetzt», erklärt Kinderpsychiater Nahum Frenck. «In solchen Fällen kommt es automatisch zu psychischer Misshandlung, die Kinder stehen vor einem Loyalitätskonflikt und fühlen sich nirgends wohl, weder beim Vater noch bei der Mutter. Sie verlieren das Vertrauen in die Erwachsenen.» Diese Einschätzung teilt auch Anne Reiser: «Oft ist es ein Elternteil, der mehr unter der Situation zu leiden scheint. Das Kind wendet sich oft automatisch der leidenden Person zu – so beginnt die Eltern-Kind-Entfremdung.»

Obwohl sich Kinder laut Psychiater Nahum Frenck von der Scheidung ihrer Eltern «erholen können», wirken sich solche Konflikte oft nachhaltig aus: Studien aus den USA zeigen, dass Kinder, die solchen psychischen Misshandlungen ausgesetzt waren, öfter soziale Phobien oder Suchtverhalten entwickeln und stärker suizidgefährdet sind. Ganz abgesehen vom Leidensdruck der Eltern, die sich wegen hartnäckiger Scheidungskriege oft selbst in einer verzweifelten Lage wiederfinden.

«Das Wohlergehen der Töchter aus den Augen verloren»

Der besagte Fall ist aussergewöhnlich und kompliziert: Es ist die Geschichte eines Paars, das eine Familie gründet und sich dann wegen ständiger Streitigkeiten auf den Weg der Trennung begibt. Der Teufelskreis beginnt mit einer Strafanzeige des Vaters gegen die Mutter, weil diese die gemeinsamen Töchter misshandelt haben soll: Von Schlägen, Haareziehen und kalten Duschen ist die Rede. Die Klage wird schliesslich zu den Akten gelegt, doch der Scheidungskrieg geht weiter: Mutter und Vater versuchen, ihre Töchter davon zu überzeugen, dass das jeweils andere Elternteil die Schuld an ihrer Trennung trägt. Der Vater will das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter lehnt ab. «Sie haben das Wohl ihrer drei Töchter aus den Augen verloren», sagt Alain Jumper, rechtlicher Beistand der Mädchen. Der Lausanner Jugendschutz schaltet sich ein, vermittelt die Töchter an eine Pflegefamilie. Die Eltern finden sich später vor Gericht wieder, wo sie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht angeklagt werden. Obschon man ihnen keine Tätlichkeiten vorwirft, müssen sich die Eltern wegen psychischer Misshandlung ihrer Töchter verantworten, die laut dem Richter so schwerwiegend war, dass er das Paar zu Geldstrafen verurteilte. Riskiert hatten die Eltern bis zu drei Jahre Haft. Seit November letzten Jahres leben die Töchter bei der Mutter.

(Übersetzung und Bearbeitung: cor) (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
(Erstellt: 21.03.2013, 12:19 Uhr)


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Veröffentlicht unter Allgemein, Entfremdung, Gesetz, Natur, Politik, Staat, Verantwortlichkeit