Gemeinde Anfrage nach Art. 51 des Gemeindegesetz

Jean-Pierre Morf
Am Kanal 3
8636 Wald ZH
CH – Schweiz

widerstand[@]tschampi.ch
www.tschampi.ch/blog

Gemeinde Wald ZH
Bahnhofstrasse 6.
8636 Wald ZH

Datum: Wald den, 1. März 2016

Betreffend: Gemeindeversammlung vom 15. März 2016

 

Sehr geehrter Gemeinderat Wald,

Gestütz auf dem Gemeindegesetz (GG) vom 6. Juni 1926

§ 51

1. Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten.

2. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

3. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit.

4. Der Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.

Ersuche ich den Gemeinderat Wald, mir höfflichst folgende Fragen zu beantworten; Ich beziehe mich auf den Artikel in der WAZ Ausgabe vom Februar 2016:

“FLÜCHTLINGE UNTER UNS”.


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Frage 1:
Wieviele Asylanten leben z.Z in der Gemeinde Wald?

Frage 2:
Wie setzten sich diese zusammen?
– Anzahl Familien?
– Anzahl Einzelpersonen?
– Wieviele davon sind prozentual Männer, Frauen und Kinder?

Frage 3:
– Wieviele davon sind vorläufig aufgenommen Asylanten?
– Wieviele davon anerkannte Flüchtlinge?

Frage 4:
Wie hoch sind die Finanziellen Kosten pro Monat für alle Asylanten und Flüchtlinge die z.Z in der Gemeinde Wald leben? Total ink. Gemeinde- Kantons- und Bundesbeitrag?

Frage 5:
Wie setzen sich diese Kosten durchschnittlich zusammen pro Einzelperson.
– Wohnung?
– Nahrung?
– Kleidung?
– Schule und Kurse (Sprache, Integration usw.)?
– Versicherungen (Krankenkasse, Zahnarzt, AHV usw.)?
– Zusätzliche Kosten (Billette für ÖV, Taxi usw.)?

Frage 6:
Entspricht es der Tatsache das sich alle Asylanten auf dem Sozialrechtlichen Existenzminimum und darüber befinden? Wie hoch ist dieser Betrag Durchschnittlich pro Person in der Gemeinde Wald?

Frage 7:
Wieviele von diesen Asylanten in der Gemeinde Wald gehen einer Beruflicher Tätigkeit nach? Sieht die Gemeinde Wald interne Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Asylanten? Wenn ja wie sehen diese aus?

Frage 8:
Der Kanton Zürich übernimmt angeblich diese Kosten vollumgänglich. Entspricht dieses wirklich der Tatsache? Wenn nein wie hoch ist die Differenz die die Gemeinde Wald übernehmen muss, pro Asylant und pro Monat?


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Frage 9:
Gemäss meiner Recherchen bezahlt der Kanton Zürich diese Kosten währen zehn Jahren. Mitlerweilen gibt es aber auch schon Diskussionen (im Kantonsrat) diese Kosten auf fünf Jahren zu reduzieren. Was meint der Gemeinderat Wald dazu? Könnte die Gemeinde Wald diese Kosten eigenmächtig finanzieren? Wenn ja, wie und wo müsste man diese Kosten generieren (Steuererhöhung usw.)?

Frage 10:
Wie verhält sich die Asylkosten prozentual zum Gemeindebuget in Prozent?

Frage 11:
Der Kanton Zürich hat kürzlich mitgeteilt das die Asylaufnahmequote für die Gemeinden noch bis Sommer 2016 stabil bleibt (0,2%/pro Einwohner) Da es mehr als nur offensichtlich ist, dass diese Quoten danach nochmals erhöht werden, frage ich den Gemeinderat was er in diesem Fall gedenkt zu unternehmen?

Frage 12:
Bekanntlich ist die Sozialewohlfahrt der zweit höchster Posten im Buget. Wie setzten sich diese Kosten zusammen?
– Wieviel Prozent sind Asylanten?
– Wieviele Prozent Ausländer?
– Wieviel Prozent sind Eingebürgert?
– Wieviel Prozent sind Schweizer?
– Wieviel Prozent sind zwischen 0 und 18 Jahre
– Wieviel Prozent sind zwischen 18 und 50 Jahre ?
– Wieviel Prozent sind über 50 Jahre?
– Wieviel Prozent beziehen Ergänzungsleistungen?
– Wie lange ist eine durchschnittlich Bezugsdauer pro Bedürftigen und Kategorie?

Frage 13:
Gemäss meiner Information erhält ein Asylanten mehr Geld als ein Pensionär der sein ganzes Leben gearbeitet und einbezahlt hat. Wie sieht dieses konkret in der Gemeinde Wald aus. Ich bitte den Gemeinderat Wald mir ein reelles Beispiel dafür zu nennen.
– Wieviel erhält ein Asylant?
– Wieviel erhält ein Pensionär mit Ergänzungsleistungen?
– Wieviel erhält ein Pensionär ohne Ergänzungsleistungen?

 

Ich bedanke mich beim Gemeinderat Wald für die Beantwortung meiner Fragen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Jean-Pierre Morf


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Flüchtlinge unter uns


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Einkommensteuer, Finanzen, Gesetz, Natur, Politik, Staat, Widerstand
One comment on “Gemeinde Anfrage nach Art. 51 des Gemeindegesetz
  1. WIDERSTAND sagt:

    Sehr geehrter Herr Süss, (Gemeindeschreiber)
    Ich war heute am 3. März 2016 persönlich bei Ihnen im Büro um Ihnen meine Anfrage abzugeben.
    Sie meinten ich sei zu spät! (Ori­gi­nal­ton) – GESETZ IST GESETZ – Tatsächlich habe ich 10 Arbeitstagen mit 10 Tagen, irgendwie verwechselt. Sie meinten meine Anfrage könnte daher erst an der nächster Gemeindeversammlung beantwortet werden. Kein Problem Herr Süss, so haben Sie wenigstens genug Zeit um meine Fragen betreffend Asyl- und Sozialhilfekosten wahrheitsgetreu und den Tatsachen entsprechend zu beantworten.

    Freundliche Grüsse

    Jean-Pierre Morf