Schweiz: Neuer Pass ab dem 15. Juni 2026

Die Schweiz lanciert neu ab dem 15. Juni 2026 den Eidgenossen-Pass (Status E) für ihre besonders schüt­zens­werte indigene Bevölkerung.


Art. 2 Bundesverfassung:
1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.

Art. 5 Bundesverfassung:
1. Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

Art. 42 Bundesverfassung:
1. Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.

Art. 46 Bundesverfassung:
1. Die Kantone setzen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz um.

Art. 121a Bundesverfassung:
1. Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2. Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
4. Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
5. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.


Am 31.12.2024 waren total 9’005’000 Personen in der Schweiz. Davon sind 57,8% (4’366’000 Eidgenossen) ohne Migrationshintergrund. Für 1,3% (98’000 Personen) konnte (oder wollte) man den Migrationsstatus nicht bestimmen…!


Ein Kalenderjahr hat ca. 31’556’952 Sekunden. Wenn nun alle 7 Minuten und 15 Sekunden ein Migrant in die Schweiz kommt, so sind das ca. 72’545 Migranten/Jahr !



  • Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) Hellgrau

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  • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) Pastellgrün

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  • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) Rot

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  • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) Braun

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  • Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) Flieder

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  • Ausweis N (Asylsuchende) Dunkelblau

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  • Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer) Blau

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  • Ausweis S (Schutzbedürftige) Hellblau

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  • NEU Ausweis E – E für EIDGENOSSE

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BFS.admin.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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