BGE 130 III 585 (= 5C.123/2004 vom 15. Juli 2004)

Besuchsrechtsbeschränkung bei gespannten Elternverhältnissen. Ist das Verhältnis zwischen dem besuchsberechtigten Elternteil und dem Kind gut, dürfen Konflikte zwischen den Eltern nicht zu einer einschneidenden Beschränkung des Besuchsrechts auf unbestimmte Zeit führen.

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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