Die Geschichte eines untauglichen Gesetzes


Wie das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz vom Hoffnungsträger zum Rohrkrepierer wurde. Angefangen hat es mit einer eritreischen Grossfamilie.

Die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) kommen seit Wochen nicht aus den Negativschlagzeilen heraus: Der Fall einer Grossfamilie aus Eritrea im zürcherischen Hagenbuch, die pro Monat mindestens 60 000 Franken an Sozialkosten für Familienbegleitung, Heim­unterbringung und Sozialhilfe verursacht, brachte die Diskussion um die Verfügungen der Kesb ins Rollen.

Seither sind immer weitere Fälle von Luxusverfügungen durch die kantonalen Kesb bekannt geworden. Zuletzt durch die Kesb Linth im Kanton St. Gallen, wo für einen 14-Jährigen ein einjähriger Segeltörn als Massnahme angeordnet worden ist, wie 20 Minuten berichtete. Kostenpunkt: 142 000 Franken.

Es wurde gewarnt

Doch nun regt sich Widerstand gegen die Verfügungen der Kesb, die von den Gemeinden bezahlt werden müssen: In einem neuen Vorstoss fordert die SVP wieder mehr Gemeinde­autonomie – oder gleich die Abschaffung der Kesb (die BaZ berichtete). So sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer: «Wir waren von Anfang an skeptisch. Nun bestätigen sich unsere Befürchtungen.»

Und tatsächlich, ein Blick zurück in die Eintretensdebatte im Nationalrat zeigt: 2008 warnte einzig SVP-National­rat Pirmin Schwander vor der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und stellte einen, wenn auch erfolglosen Rückweisungsantrag im Parlament. Schwander hob insbesondere im Zusammenhang mit möglicherweise drohenden Zusatzkosten den Mahnfinger: «Das neue System der amtsgebundenen behördlichen Massnahmen mit notwendiger Massarbeit im Einzelfall wird den Arbeitsaufwand der Behörden massiv erhöhen.»

Doch davon wollte der Nationalrat nichts wissen: Mit 97 zu 48 Stimmen lehnte er den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion ab und trat auf die Vorlage des Bundesrates ein. Die damalige Justizministerin und heutige Vorsteherin des Finanzdepartements, Eveline Widmer-Schlumpf (BDP), versuchte die Zweifel am neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht noch zu zerstreuen: «Es wird sich zeigen, ob das Gesetz tatsächlich zu mehr Kosten führt oder ob die Restrukturierung nicht gerade umgekehrt zu wirtschaftlicheren Lösungen beiträgt.»

Lange Vorgeschichte

Die Revision des rund 100 Jahre alten Vormundschaftsrechts war bereits im Jahr 1993 angestossen worden, als eine Expertengruppe ein Thesenpapier für eine umfassende Überarbeitung ausarbeiten sollte. Ein Vorentwurf für die Änderung des Vormundschaftsrechts lag dann im Jahr 1998 vor. Ein Jahr später nahm eine 20-köpfige Expertenkommission, die vom Justiz- und Polizeidepartement eingesetzt worden war, ihre Beratungen für ein neues Gesetz auf. Deren Vorentwurf wurde im Herbst 2002 verabschiedet.

Im Sommer 2003 wurde zu beiden Vorentwürfen eine breit angelegte Vernehmlassung eröffnet. Insgesamt gingen 72 offizielle Stellungnahmen ein. Höchst umstritten war dabei der Vorschlag der Expertenkommission, als Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde ein interdisziplinäres Fachgericht einzusetzen. In der 2006 verabschiedeten Botschaft verzichtete Chris­toph Blocher (SVP), damaliger Bundesrat und Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, auf diesen Zwang und überliess in seinem Entwurf den Kantonen die Wahl, ob sie als Fachbehörde eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht einsetzen werden.

Im Dezember 2008 hiessen die eidgenössischen Räte die Änderung des Zivilgesetzbuches – weg vom Vormundschaftsrecht, hin zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – letztlich gut.

In den folgenden Jahren machten sich die Kantone an die Umsetzung des Bundesgesetzes, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Wo vorher in kleineren Gemeinden ein Gemeinderat für das Vormundschaftswesen zuständig war, mussten neue kantonale Behörden geschaffen werden – allein der Kanton Bern budgetierte für die Kesb im Jahr 2013 einen Betrag von 165 Millionen Franken.

Und auch die anderen Kantone haben seither mit hohen Folgekosten zu kämpfen: In Basel-Stadt etwa stieg der Aufwand für die Nachfolge­organisationen der Vormundschafts­behörde um 43 Prozent von 7,9 Millionen Franken auf 11,2 Millionen an.

Und auch in den kommenden Jahren ist mit steigenden Kosten zu rechnen: Für 2015 budgetiert der Kanton Basel-Stadt wegen höherer Fallzahlen mit acht Vollzeitstellen mehr.


Bazonline.ch


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Veröffentlicht unter Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Widerstand