Die Einführung von «Sexboxen» mit pornografischem Aufklärungsmaterial an baselstädtischen Kindergärten und Primarschulen hat landesweit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Trotzdem will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schweizweit eine obligatorische Sexualerziehung ab Kindergarten einführen. Bereits Vierjährige sollen früh sexualisiert werden. Eltern sollen nichts mehr zu sagen haben. Die Volksinitiative will die Kinder vor einer Sexualisierung durch die Schule schützen:
1. Sexualerziehung ist Sache der Eltern!
Die Sexual- und Werteerziehung der Kinder ist eine Kernaufgabe und ein Grundrecht der Eltern. Die Volksinitiative stärkt die Rolle der Eltern.
2. Vor dem 9. Altersjahr darf es keinen Sexualkundeunterricht geben!
Sexboxen oder Ähnliches müssen eingezogen werden.
3. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen!
Die Schule darf die Sexualisierung unserer Jüngsten nicht noch mit Steuergeldern beschleunigen und verschlimmern.
Immer häufiger werden unsere Kinder in Kindergärten und Primarschulen mit Pornografie und Sexualkundeunterricht belästigt:
1. Im Kanton Basel-Stadt wurden für Kindergärten und Primarschulen «Sexboxen» mit pornografischem Inhalt bereitgestellt.
2. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will mit Millionen von Steuergeldern in allen Kindergärten und Primarschulen der Schweiz obligatorischen Sexualkundeunterricht einführen.
Diese staatlich geförderte Sexualisierung unserer Kinder müssen wir stoppen!
Deshalb fordert die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»:
1. Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren.
Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen müssen eingezogen werden.
2. Ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkundeunterricht.
Mit dem Einverständnis der Eltern können Klassenlehrpersonen freiwilligen Sexualkundeunterricht erteilen.
3. Ab 12 Jahren obligatorischer Biologieunterricht.
Biologielehrpersonen können Unterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilen. Damit schützen wir unsere Kleinsten vor Pornografie und Sexualisierung. Aufklärung der Kinder bleibt Sache der Eltern. Das Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch bleiben gewahrt.