Ein Leben ohne die eigenen Kinder

Seinen Kindern einen Brief schreiben, ein SMS, sie anrufen, zum Geburtstag gratulieren. Das alles darf William Brown nicht mehr. Das Recht auf persönlichen Verkehr mit seinen Kindern Jayden (14) und Mara (12) werde aufgehoben, beschied ihm die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) vor einem Jahr. Persönlicher Verkehr heisst: alles, was zwischen ihm und den Kindern sein könnte. Auch keinen Gruss ausrichten lassen, keine Zeichen geben auf Social-Media-Kanälen. Alles, was William Brown noch darf: seinen Kindern Weihnachtsgeschenke zukommen lassen. Eigentlich begann die Geschichte von William und seiner Familie, die in Wirklichkeit anders heissen, unspektakulär. Er stammt aus Neuseeland, ist in der Schweiz schon lange zu Hause und gut integriert. Er zieht in die Ostschweiz, wo seine Frau herkommt. Sie heiraten, bekommen zwei Kinder. Die beiden entwickeln sich gut, sind herzig und vif. Die Eltern bleiben berufstätig, beide sind ehrgeizig und erfolgreich. Die mütterliche Verwandtschaft ist in der Nähe, ebenso die Kinder aus einer früheren Beziehung des Vaters. So weit, so gut. Doch nach sieben Jahren trennen sich William und seine Frau, sie zieht aus. Das ist mittlerweile fünf Jahre her. Die Kinder besuchten ihn jedes zweite Wochenende. Auch zwischendurch. Und sie verbrachten drei Wochen Ferien pro Jahr mit ihm. Über drei Jahre sei das gut gegangen, erzählt der Vater. Doch dann, kurz nach der Scheidung, als auch die finanziellen Fragen bereinigt waren, hätten die Probleme angefangen. Plötzlich hätten sich die Kinder bei ihm unwohl gefühlt, sagt der Vater.

Zunehmende Elternkonflikte

Zahlen zu Elternkonflikten gibt es nicht. Doch Charlotte Christener, Präsidentin der Kesb Bern, geht tendenziell von einer Zunahme aus. Die Zahl der verfügten Beistandschaften habe sich in jüngster Zeit erhöht, das sei ein Indiz dafür. Beistände werden in hochstrittigen Fällen eingesetzt, um den persönlichen Verkehr der Kinder zu ihren Eltern zu überwachen, die Übergaben zu begleiten oder zwischen den Eltern zu vermitteln.

Bei den Eltern von Jayden und Mara haben die Beistände nichts genützt. Der Konflikt wurde mit den Jahren immer schlimmer. Gegenseitig versuchen Vater und Mutter, einander die Ausland­ferien mit den Kindern zu vereiteln, wegen vermuteter Entführungsgefahr. Die Kesb sieht keine Entführungsgefahr, beide Eltern dürfen mit den Kindern verreisen. Immer wieder gibt es Scherereien. Jedes Mal hat die Kesb viel Arbeit. Rückfragen, Abklärungen, Antworten auf zahlreiche Schreiben nervöser bis verzweifelter Eltern.

Er sagte, dass er sie liebe und vermisse und jeden Tag an sie denke. Dann ist er gegangen.

Drei Jahre lang geht es einigermassen, trotz Streits. Dann kommt die Wende. Eines Morgens verlassen die Kinder das väterliche Haus, unbemerkt, und kehren zur Mutter zurück. Die Mutter habe die Kinder abgeholt, sagt der Vater, ein Nachbar habe ihm das erzählt. Der Vater ruft die Polizei, diese meldet den Vorfall der Kesb. Tags darauf sistiert die Kesb zum ersten Mal das Besuchsrecht, zunächst vorübergehend. Der Anwalt der Mutter hatte das beantragt, angehört wurden die Betroffenen nicht.

Es beginnt ein monatelanges Hin und Her. Die Behörden versuchen mithilfe des Jugendpsychologischen Diensts, den Kontakt zwischen dem Vater und den Kindern wiederherzustellen. Die Mutter stellt sich quer. Die Kinder seien überfordert mit der Kadenz der Termine beim psychologischen Dienst, sagt sie, und überhaupt seien sie überfordert mit der Situation. Irgendwann sagen die Kinder, dass sie nicht mehr zum Vater wollen, teilen das der Kesb in einem handgeschriebenen Brief mit. «Nach monatelanger Beeinflussung wussten die Kinder selber nicht mehr, was sie wollten», sagt der Vater. Irgendwann, über ein Jahr, nachdem die Kinder das Haus des Vaters verlassen hatten, streicht die Kesb das Besuchsrecht zwischen Vater und Kindern definitiv.

«Lehnt ein urteilsfähiges Kind den Umgang mit einem Elternteil kategorisch ab, so ist dieser aus Gründen des Kindeswohls auszuschliessen», begründet sie den Entscheid.

Ursache spielt keine Rolle

Es sei ihm heute noch ein Rätsel, sagt der Vater, warum die Kinder einfach gegangen seien. Am Abend zuvor hätten sie noch die Ferien geplant. Er glaubt: Die Kinder werden von der Mutter negativ beeinflusst, manipuliert. Die Mutter sagt, der Vater könne auf die Bedürfnisse der Kinder nicht eingehen, es gehe ihm nur um sich selber.

Es spiele letztlich keine Rolle, was der Grund für die Ablehnung sei, schreibt die Kesb in ihrem Beschluss. Es sei durchaus möglich, dass der Loyalitätskonflikt von der Mutter massgeblich geschürt wurde. Doch in Bezug auf das Kindeswohl sei diese Frage untergeordnet. Wichtiger sei, dass mit der Aufhebung jeglichen Kontaktrechts Last und Druck von den Kindern genommen und Schaden von ihnen abgewendet werde.

Liselotte Staub ist Psychologin und Autorin des Buchs «Trennung mit Kindern – was nun?». Sie sagt: «Eine Kontaktverweigerung basiert meistens auf einem massiven Loyalitätskonflikt. Bei einem andauernden Elternstreit opfert das Kind die Beziehung zu dem Elternteil, von dem es sich weniger abhängig fühlt.» Diese Bewältigungsstrategie greife umso besser, je mehr der bevorzugte Elternteil das Kind bei der Ablehnung des anderen Elternteils unterstütze, sagt Staub. Die Fachleute hätten in solchen Situationen nur noch die Möglichkeit, den Eltern ihr Verhalten bewusst zu machen. Eine rechtliche Handhabe gebe es nicht. Am Ende des Tages hätten Fachleute einfach die Aufgabe, die Gefährdung eines Kindes zu beurteilen und es nötigenfalls zu schützen, sagt Liselotte Staub. Die Nachfrage bei mehreren Kesb zeigt jedoch: Die Kindesschutzbehörden versuchen zunehmend, Entfremdungen zwischen den Kindern und dem nicht obhutsberechtigten Elternteil zu vermeiden.

Im Notfall muss die Kesb selber entscheiden

Hochstrittige Konflikte zwischen den Eltern seien für die Kesb grössere Herausforderungen, sagt Patrick Fassbind, Leiter der Kesb Basel-Stadt. Seit einiger Zeit versuche man in Basel neue Lösungsansätze: Früh, kurz und intensiv intervenieren, um Hochstrittigkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Man schicke die Eltern in einen Kurs oder eine Beratung und plane vermehrt, kindspezifische Angebote anzuordnen, mit denen Kinder Rat, Unterstützung und Kontakt zu Schicksalsgenossen erhalten. Bisher habe man sich bei solchen Konflikten zu stark mit den Eltern beschäftigt, sagt Fassbind. Nun wolle man den Fokus auf das Kind lenken.

Das sagt auch Karin Fischer, Präsidentin der Kesb Winterthur-Andelfingen. In Fällen, in denen ein Kind nicht durch eine äussere Ursache real gefährdet ist, sondern der Elternkonflikt die einzige Gefährdung darstellt, müsse die Kesb vermehrt so vorgehen wie die Gerichte: die Eltern an den Tisch holen, eine Einigung forcieren oder selber entscheiden. «Es darf nicht sein, dass wir unendlich viele Ressourcen investieren, um die streitenden Eltern zu betreuen und den Streit so noch bewirtschaften.» Der Umgang mit streitenden Eltern sei ein Thema, mit dem sich die Kesb in den nächsten Monaten nochmals intensiv beschäftigen werde, sagt Karin Fischer.

Der Vater von Jayden und Mara ist verzweifelt. Deshalb kam er zu dieser Zeitung.

Was, wenn alles nichts nützt? Bei längerfristigen Kontaktabbrüchen sei es Aufgabe der Kesb, das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen durchzusetzen, sagt Patrick Fassbind. Nichts tun, sagt Fassbind, würde bedeuten, das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen aufzugeben, was für den entfremdeten Elternteil kaum akzeptabel und ertragbar sei.

«Ich wünsche niemandem, die Erfahrung machen zu müssen, einem Elternteil mitzuteilen, dass er aus Verhältnismässigkeitsgründen leider keinen Kontakt zu seinem Kind mehr haben kann.» Patrick Fassbind

Der Vater von Jayden und Mara ist verzweifelt. Deshalb kam er zu dieser Zeitung. Er habe nichts mehr zu verlieren, sagt er. Er habe alles versucht, alle seine Möglichkeiten ausgeschöpft. Er hat die Kesb-Präsidentin mehrfach angezeigt, wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Er ist auch überzeugt, dass sie befangen sei wegen Parteibekanntschaften, ebenso glaubt er das bei der Obergerichtspräsidentin, die den Fall behandelte. In einer mittelgrossen Stadt, wo man sich kennt.

Dass er diesen Kampf verliert, damit könnte er wohl leben. Trauriger ist, wie die letzte Begegnung mit seinen Kindern ablief, auf dem Büro einer Behörde. Sie weinten, als er ihnen beim Abschied sagte, dass er sie liebe und vermisse und jeden Tag an sie denke. Dann ist er gegangen.

(Zwei Passagen sind in diesem Artikel berichtigt worden. In einer früheren Version hiess es, der Vater sei ausgezogen. Wie die Mutter in einer Beschwerde an den Ombudsmann der Tamedia schrieb, war sie es, die mit den Kindern auszog. Entfernt wurde zudem der zitierte Vorwurf des Vaters, die Ex-Frau, die beteiligte Kesb-Präsidentin und die zuständige Obergerichtspräsidentin seien in derselben Partei.)

(Claudia Blumer, Inlandredaktorin)


Tagesanzeiger.ch


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