Für Beschimpfung einer Stadträtin verurteilt

Im Kampf um das Besuchsrecht zu seiner Tochter hat ein Biologe eine Ustermer Stadträtin und den Pflegevater übel beschimpft. Dafür kassierte er nun eine Geldstrafe.

«Ich werde bis nach Strassburg gehen», erklärte der beschuldigte Vater trotzig vor dem Bezirksgericht Zürich. Er wehrte sich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Drohung, mehrfacher übler Nachrede sowie mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte.

Der Ursprung der Vorwürfe ging auf das Frühjahr 2005 zurück, als der Schweizer Biologe noch mit einer aus exotischen Gefilden stammenden Frau zusammenlebte und eine gemeinsame Tochter auf die Welt kam.

Als die Freundschaft zerbrach, begann der Kampf des Vaters um das Besuchsrecht zu seiner Tochter, das ihm seine Ex-Partnerin mit Erfolg verweigerte. Als er sich an die Vormundschaftsbehörde in Uster wandte, änderte sich nicht viel. Erst als die Behörden im Sommer 2009 der Mutter die Erziehungseignung absprachen, ihr das Kind wegnahmen und in ein Heim steckten, konnte der Vater sein Kind wieder sehen.

Allerdings nur selten und unter Bewachung. Als das Mädchen im Sommer 2010 bei Pflegeeltern untergebracht wurde, verschärfte sich die Situation. So kam es zwischen den Ersatzeltern und dem biologischen Vater immer wieder zu Spannungen, die beim Schuleintritt des Kindes im August 2011 eskalierten.

Nur Beschimpfungen erwiesen

Als der Vater am ersten Schultag seiner Tochter erschien, schalteten die Pflegeeltern die Polizei ein. Worauf die Schülerin unter Polizeischutz den Heimweg antreten musste. Die Behörden in Uster reagierten auf den Vorfall und sistierten das Besuchsrecht des Vaters. «Für mich brach eine Welt zusammen», erinnerte er sich vor Gericht zurück.

Fest steht, dass er nicht nur die Pflegeeltern, sondern auch mit der Präsidentin der Vormundschaftsbehörde Uster eine Stadträtin anschrieb. Dabei überschritt er die Grenzen des Erlaubten. So bezeichnete er den Pflegevater unter anderem als «hinterhältigen, feigen Hosensch….». Bei der Stadträtin ging er noch weiter, als er sie als «Drecksf…» beschimpfte und ihr Arroganz, Selbstgerechtigkeit und Unfähigkeit anlastete. Wobei er das Schreiben an die politischen Parteien in Uster und weiteren Adressaten zustellte.

Das Gericht verurteilte den Mann für die beiden Beschimpfungen zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 200 Franken. Zudem muss er der Stadträtin eine Genugtuung von 300 Franken bezahlen.


Zürcher Oberländer


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Veröffentlicht unter Entfremdung, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Widerstand