Seit dem 1. Januar 2013 erfüllen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) den Auftrag der abgelösten Vormundschaftsbehörden. In Bezug auf eine angeordnete Massnahme gab es in Graubünden in den letzten zwei Jahren lediglich eine einzige Beschwerde einer Gemeinde am Kantonsgericht, welche allerdings zurückgezogen wurde.
Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Grossrätin Agnes Brandenburger (SVP, Fünf Dörfer). Sie stellt in ihrer Anfrage zudem fest, dass die Gemeinden für die Massnahmen zwar zahlen, aber kaum mitentscheiden können. (Quelle: Bündner Tagblatt)