«Yasmin»-Opfer verliert vor Bundesgericht – das sagt die Mutter



LAUSANNE – VD – Pharma-Multi Bayer muss keinen Schadensersatz wegen der Antibaby-Pille «Yasmin» bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Für die Mutter von «Yasmin»-Opfer Céline hat sich der Kampf trotzdem gelohnt.

Kein Happy End für die Familie Pfleger aus Schaffhausen. Seit Jahren kämpfte sie vor Gericht gegen den Pharma-Multi Bayer. Ohne Erfolg. Heute teilt das Bundesgericht mit, dass es die Haftungsklage ablehnt.

Begonnen hatte der Alptraum 2008. Im Januar erhält die damals 16-jährige Céline die rezeptpflichtige Antibabypille «Yasmin». Nach einigen Wochen erleidet sie eine Lungenembolie. Als Folge des Sauerstoffmangels wird ihr Hirn schwer geschädigt. Die lebensfrohe Céline wird zum Pflegefall (Blick.ch berichtete).

Für ihre Familie ist klar: Die Pille ist Schuld an der Lungenembolie. Sie reicht Klage gegen den Pharma-Multi Bayer ein und fordert 5,3 Millionen Franken Schadensersatz sowie 400’000 Franken Genugtuung vom Pillenhersteller.

Erst weist das Bezirksgericht Zürich Mitte August 2012 die Haftungsklage ab. Das Obergericht stützt Mitte Mai 2014 diesen Entscheid und nun kommt auch das Bundesgericht zum selben Schluss.

Information an Ärzte genügt

«Dem Pharmaunternehmen kann in Bezug auf eine Produktehaftpflicht nicht vorgeworfen werden, in der Patienteninformation mangelhaft über die Risiken von «Yasmin» informiert zu haben», schreibt das Bundesgericht im Urteil.

Bayer informiere die Ärzte darüber, dass bei «Yasmin» im Vergleich zu bisher bekannten Pillen ein allenfalls doppelt so hohen Risiko für Embolien bestehe. Deshalb müsse dies nicht auch noch im Beipackzettel für die Patienten stehen, begründet das Bundesgericht.

Die deutsche Bayer-Managerin Barbara Heise, die den Schweizer Zweig führt, sprach im November 2013 in einem Interview von einem «Einzelschicksal». Barbara Heise wörtlich: «Die Crux ist, dass jedes Medikament Nebenwirkungen hat.» Bayer habe aber stets transparent darüber informiert.

«Alles probiert, statt Faust im Sack zu machen»

Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist in dieser Sache das letzte Wort gesprochen. «Ich bin traurig, aber wir mussten mit diesem Urteil rechnen», sagt Claudia Pfleger, die Mutter von Céline. «Irgendwann muss man es akzeptieren, irgendwann hat man auch keine Kraft mehr und möchte zur Ruhe kommen», sagt Claudia Pfleger zu Blick.ch.

Trotzdem: Sie würde wieder genauso handeln. «Ich bin froh, dass ich alles probiert habe, statt die Faust im Sack zu machen.»

Auch wenn sie nun vor Gericht verloren haben, sei ihr Kampf nicht nutzlos gewesen. «Wir haben uns Gehör verschafft und viel bewegt. Das Thema wurde in der breiten Öffentlichkeit diskutiert, in Schulen wird über das Risiko aufgeklärt, junge Frauen setzen sich damit auseinander, Frauenärzte informieren ihre Patientinnen besser und der Beipackzettel wurde verschärft.»

«Als Normalbürger hat man keine Chance»

Für ihren Einsatz erhielt Pfleger viel Unterstützung in der Bevölkerung: «Viele haben mir gesagt, sie seien froh, dass sie gewarnt wurden.»

Verstehen kann Pfleger das Urteil dennoch nicht. «Die Gerechtigkeit hat nicht gesiegt. Der Fall zeigt: Als Normalbürger hat man keine Chance gegen einen so grossen Konzern, der für solche Fälle abgesichert ist.»

Dies gilt allerdings nur für die Schweiz und Europa. In den USA zahlte Bayer in ähnlichen Fällen Vergleichszahlungen in der Höhe von über 1,5 Milliarden Dollar. Claudia Pfleger kann das nicht nachvollziehen: «Die Fälle sind doch die gleichen.»

Auch die CSS Versicherung, die als Nebenklägerin auftrat, bedauert den Entscheid. Sie teile die Ansicht nicht, dass für Bayer keine Produktehaftpflicht bestehe.

Mit diesem Urteil werde die Pflicht des Pharmaherstellers, Patienten über die Risiken und Nebenwirkungen ausreichend aufzuklären, geschmälert. Das sei weder im Interesse der Versicherten noch der Krankenversicherungen.

Bayer verzichtet auf Prozessentschädigung

Immerhin kam Bayer der Familie Pfleger in einem Punkt entgegen: Die Familie von Céline und die Intras-Versicherungen hätten Bayer gemeinsam eine Prozesskostenentschädigung von 120’000 Franken zahlen müssen.

Bayer teilt mit, dass sie auf den Anteil verzichtet, den die Familie Pfleger hätte zahlen müssen.


Blick.ch


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