Ziel ist die rasche Rückkehr ins Heimatland
Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer mit Status F sind Personen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist. Sie können jedoch nicht weggewiesen werden, weil die rechtskräftig verfügte Aus- oder Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Am 5. Juni 2016 haben die Stimmberechtigten eine Änderung des eidgenössischen Asylgesetzes angenommen. In den Erläuterungen des Bundesrates steht: «Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind oder aus einem Kriegsgebiet kommen, erhalten Schutz. Wer auf diesen Schutz nicht angewiesen ist, muss unser Land wieder verlassen.» Sinn und Zweck einer vorläufigen Aufnahme besteht somit nicht darin, die Betroffenen zu integrieren. Vielmehr steht das Ziel einer raschen Rückkehr ins Heimatland im Mittelpunkt.
Angleichung von Status B und Status F ist nicht legitim
Die Integration vorläufig Aufgenommener wird schon heute mit Steuermitteln finanziert. Der Bund entrichtet den Kantonen für jede vorläufige aufgenommene Person pro Jahr rund 18 000 Franken für die Sozialhilfe, und dies während längstens sieben Jahren. Zudem erhalten die Kantone eine einmalige Integrationspauschale von ebenfalls 18 000 Franken für die beruflichen Integration und für das Erlernen einer Landessprache. Wenn vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer neu Stipendien beantragen können, ohne die Wartefrist von fünf Jahren abwarten zu müssen, werden sie den anerkannten Flüchtlingen in diesem Punkt gleichgestellt. Eine solche Gleichbehandlung aber widerspricht dem Volkswillen aus dem Jahr 2016, der den Status F für vorläufig Aufgenommene klar vom Status B für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgrenzt. Die Änderung des Bildungsgesetzes ist faktisch eine Unterwanderung des Asylrechts.
Stipendien führen zu Mehrkosten und ungewollter Sogwirkung
Der Verzicht auf die Wartefrist von fünf Jahren wird beim Kanton zu Mehrkosten von 3 bis 4 Millionen Franken pro Jahr führen. Dabei wird ein Grossteil der Personen, die im Kanton Zürich vorläufig aufgenommen werden, bereits durch die Sozialhilfe unterstützt. Im Jahr 2021 hatten 7805 Personen den Ausweis F. Davon wurden 7204 Personen von der Sozialhilfe unterstützt. Im Jahr 2022 hatten 7403 Personen den Ausweis F, davon erhielten 6803 Sozialhilfe. Mit der vorliegenden Änderung des Bildungsgesetzes hätten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch höhere Kosten für Ausländerinnen und Ausländer mit Ausweis F zu tragen, obwohl diese die Schweiz grundsätzlich verlassen müssten. Das schafft Fehlanreize und macht unser Bildungssystem nicht besser, beziehungsweise attraktiver. Wird die Wartefrist für Stipendien aufgehoben, ist zudem mit einer Sogwirkung auf den Kanton Zürich zu rechnen. Denn andere Kantone gewähren entweder gar keine Stipendien oder dann erst nach einer Wartefrist. Vorläufig Aufgenommene könnten vermehrt beim Bund einen Kantonswechsel beantragen. Solche Gesuche werden in der Regel auch bewilligt.
- Bei den vorläufig Aufgenommenen sollte das Ziel sein, dass sie rasch in ihr Heimatland zurückkehren.
- Wird die Wartefrist für Stipendien aufgehoben, ist mit einer Sogwirkung auf den Kanton Zürich zu rechnen. Denn vorläufig Aufgenommene könnten vermehrt einen Kantonswechsel beantragen.
- Mit dem Verzicht auf die fünfjährige Wartefrist hätten die Steuerzahlenden Mehrkosten von 3 bis 4 Millionen Franken pro Jahr zu tragen, obwohl die vorläufig Aufgenommenen die Schweiz grundsätzlich verlassen müssten. Das schafft Fehlanreize und macht das Bildungssystem nicht besser.
Für jeden illegalen Migrant bezahlt der “Bund” (wir) während rund sieben Jahren 18’000 Franken (entspricht 126’000.-) plus einmalig 18’000 Franken für beruflichen Integration und das Erlernen einer Landessprache. Total 144’000 Franken pro Person während maximal 7 Jahren (für jemand der die Schweiz verlassen muss). 144’000 Franken geteilt durch sieben Jahren entspricht 20’571.40 Franken im Jahr. Und dies wiederum diffidiert durch 12 Monate ergibt pro Person und Monat 1714.30 Franken. Eine vierköpfige Familie kostet somit mindestens 6857.15 Franken pro Monat oder 82’285.70 Franken im Jahr! Die minimale AHV-Rente betrug im Jahre 2020 – 1185 Franken pro Monat bzw. 14’220 Franken pro Jahr. Ich habe keine Fragen mehr…