Kanton Zürich: Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine obligatorisch erklärte Impfung verweigert

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Kanton Zürich Gesundheitsgesetz (GesG)

Publikationsdatum: 01.01.2026

  • Der Regierungsrat kann nach Art. 22 EpG Impfungen obligatorisch erklären [Art. 54 Abs. 2 GesG].
  • Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine gestützt auf § 54 Abs. 2 obligatorisch erklärte Impfung verweigert [Art. 61 Abs. 1 lit. m GesG].


Gesundheitsgesetz (GesG)


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, COVID-19, Eidgenössische Volksinitiativen, Einkommensteuer, Finanzen, Gemeinde Wald ZH, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Widerstand
One comment on “Kanton Zürich: Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine obligatorisch erklärte Impfung verweigert
  1. WIDERSTAND sagt:

    Liebe St.Gallerinnen und St.Galler,

    Wieso die Aufregung wegen läppischen 20’000 Franken Busse. Bei uns sind es zweieinhalb mal soviel… 😉


    Regierungsrat Bruno Damann:


    Art. 10 Abs. 2 BV
    Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

    Art. 156 Abs. 1 StGB
    Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Art. 36 Abs. 4 BV
    Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.