Gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wurde Anzeige erstattet. Der Kesb-Präsident erachtet die Vorwürfe als haltlos. Er sieht einen Zusammenhang zu Medienberichten.
Die Liste der Delikte ist lang. Sie umfasst unter anderem Nötigung, Veruntreuung, Diebstahl, ungetreue Geschäftsbesorgung und Amtsmissbrauch. Dazu kommen etwa Urkundenfälschung oder Bestechung. Eine Privatperson hat mit all diesen Vorwürfen Anzeige gegen mehrere Mitglieder der Kesb Linth, darunter Präsident Walter Grob, und das Regionale Beratungszentrum in Uznach eingereicht. Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St. Gallen, bestätigt auf Anfrage entsprechende Recherchen der «Zürichsee-Zeitung».
Kesb-Linth-Präsident Walter Grob sagt zur Anzeige: «Die Vorwürfe sind ziemlich diffus und haltlos.» Es dränge sich der Verdacht auf, dass die Anzeige ein Teil der Kampagne gegen die Kesb Linth sei. Und weiter: «Es geht wohl vor allem darum, behaupten zu können, es laufe ein Strafverfahren gegen die Kesb.» Dies ist aktuell jedoch nicht der Fall.
Kammer prüft Beweise
«Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige inklusive vorgebrachter Beweismittel an die Anklagekammer des Kantons weitergeleitet, damit diese im sogenannten Ermächtigungsverfahren entscheidet, ob die Staatsanwaltschaft tätig werden kann», sagt Dobler. Dies sei der normale Vorgang, wenn mutmassliche strafbare Handlungen im Rahmen der Amtsführung angezeigt würden. «Es sagt nichts aus über das weitere Verfahren und ob eine Strafuntersuchung eröffnet wird.»
Laut Walter Grob handelt es sich um die erste Anzeige gegen die Kesb Linth: «Wir ordnen sie ein als Reaktion auf unsere rechtlichen Schritte gegen die ‹Obersee-Nachrichten›.» Die Wochenzeitung hatte intensiv über mehrere Kesb-Fälle berichtet. Die Behörde gab vergangene Woche bekannt, sich juristisch gegen die Berichterstattung zu wehren (ZSZ vom 26. Februar).
Berichtet hatten die «Obersee-Nachrichten» auch über den Fall, der nun zur Anzeige führte. Eine Frau kämpft laut der Zeitung um Einsicht in die Akten ihres verstorbenen Vaters. Er stand unter «beschränkter Beistandschaft» der Behörde. Die Kesb soll laut dem Bericht ohne Rechtsgrundlage die Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens des Mannes besorgt haben, darunter ein Erbe von einer Million Franken.
Um die Hintergründe zu klären, wollte die Tochter des Verstorbenen die Dossiers prüfen. Das war im vergangenen Herbst. Laut Kesb-Präsident Walter Grob hat die Frau in den «Obersee-Nachrichten» zu Unrecht behauptet, die Akteneinsicht sei ihr verweigert worden.
Im Januar 2016 habe die Frau «drei Monate nach unserer Aufforderung den verlangten Interessennachweis erbracht und auch konkret umschrieben, welche Unterlagen sie zu sehen wünscht». Diese Unterlagen könne sie nun einsehen. Trotz Einladung Ende Januar habe sie das aber bisher nicht getan, teilt Walter Grob mit.
(Erstellt: 01.03.2016, 21:39 Uhr)