Kesb Linth: Strafanzeige von Privatperson

Gegen die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde ­wurde Anzeige erstattet. Der Kesb-Präsident ­erachtet ­ die Vorwürfe als haltlos. Er sieht einen Zusammenhang ­ zu Medienberichten.

Die ­Liste der Delikte ist lang. Sie umfasst unter ande­rem Nöti­gung, Ver­untreuung, Diebstahl, ungetreue Geschäftsbesorgung und Amts­miss­brauch. Dazu kommen etwa Urkundenfälschung oder Beste­chung. Eine Privatperson hat mit all diesen Vorwürfen Anzeige gegen mehrere Mitglieder der Kesb Linth, dar­un­ter Prä­si­dent Wal­ter Grob, und das Regio­nale Beratungs­zen­trum in Uznach eingereicht. Roman ­Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St. Gal­len, bestätigt auf Anfrage entsprechende Recherchen der «Zürich­see-Zei­tung».

Kesb-Linth-Präsident Walter Grob sagt zur Anzeige: «Die Vorwürfe sind ziemlich diffus und haltlos Es dränge sich der Verdacht auf, dass die Anzeige ein Teil der Kam­pa­gne gegen die Kesb Linth sei. Und weiter: «Es geht wohl vor allem dar­um, be­haup­ten zu können, es laufe ein Strafverfahren gegen die Kesb.» Dies ist aktu­ell jedoch nicht der Fall.

Kammer prüft Beweise

«Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige inklusive vorgebrachter Beweismittel an die Anklagekammer des Kantons weitergeleitet, damit diese im soge­nannten Ermächtigungsverfahren entscheidet, ob die Staatsanwaltschaft ­tätig werden kann», sagt ­Dobler. Dies sei der normale Vorgang, wenn mutmassliche strafbare Hand­lungen im Rahmen der Amts­führung angezeigt würden. «Es sagt nichts aus über das wei­tere Verfahren und ob eine Strafuntersuchung eröffnet wird.»

Laut Walter Grob handelt es sich um die erste Anzeige gegen die Kesb Linth: «Wir ordnen sie ein als Reaktion auf unsere rechtlichen Schritte gegen die ‹Obersee-Nachrichten›.» Die Wochenzeitung hatte intensiv über mehrere Kesb-Fälle berichtet. Die ­Behörde gab vergangene Woche bekannt, sich juristisch gegen ­ die Berichterstattung zu wehren (ZSZ vom 26. Februar).

Berichtet hatten die «Ober­see-Nachrichten» auch über den Fall, der nun zur Anzeige führte. Eine Frau kämpft laut der Zeitung um Einsicht in die Akten ihres verstorbenen Vaters. Er stand unter «beschränkter Beistandschaft» der Behörde. Die Kesb soll laut dem Bericht ohne Rechtsgrund­lage die Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens des Mannes besorgt haben, dar­un­ter ein Erbe von einer Million Franken.

Um die Hintergründe zu klären, wollte die Tochter des Verstorbenen die Dos­siers prü­fen. Das war im vergangenen ­Herbst. Laut Kesb-Präsident Walter ­ Grob hat die Frau in den «Ober­see-Nach­richten» zu Unrecht behaup­tet, die Akteneinsicht sei ­ihr verweigert worden.

Im Ja­nuar 2016 habe ­die ­Frau «drei Mo­nate nach unserer Aufforderung den verlangten Inter­esse­nnachweis erbracht und ­auch kon­kret umschrieben, welche Unter­lagen sie zu sehen wünscht». Diese Unterlagen könne sie ­nun einsehen. Trotz Einladung ­Ende Januar habe sie das aber bisher nicht getan, teilt Walter Grob mit.
(Erstellt: 01.03.2016, 21:39 Uhr)


Zürichsee-Zeitung.ch


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