Das Thurgauer Obergericht fordert mehr Effizienz von der Kesb und verlangt, dass Einzelpersonen statt Gruppen Entscheide treffen können.Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wurde im Kanton Thurgau vom Obergericht als zuständige Aufsichtsstelle begutachtet. Dabei stellten die Richter fest, dass bei der jungen Behörde noch nicht alles rund läuft, wie die «Thurgauer Zeitung» am Freitag berichtet.
Das Obergericht bemängelt, dass die Kesb zu wenig effizient arbeitet und sich organisatorisch verbessern könnte. Konkret: Zu viele Fälle müssen die Behörden in mehrköpfigen Gremien behandeln. Effizienter wäre, wenn häufiger Einzelpersonen entscheiden könnten. Dazu wäre aber eine Gesetzesänderung nötig. Daher schlägt das Obergericht vor, dass das Gesetz nicht mehr abschliessend festlegt, welche Fälle von Einzelpersonen beurteilt werden sollen und welche von mehreren Personen.
Gemeinden sollen angehört werden
Das fordert auch eine hängige Motion im Kantonsrat. Die Regierung wollte sich dazu noch nicht äussern – man arbeite an einer Antwort auf die Motion.
Weiters fordern die Motionäre ein Anhörungs- und Mitspracherecht der Gemeinden bei Entscheiden der Kesb. Das Obergericht stösst ins gleiche Horn. Bereits heute werden Gemeinden bei Fremdplatzierungen angehört. Das Gericht schlägt nun vor, dass ein Anhörungsrecht für Gemeinden im Gesetz verankert wird.
Kosten im Lot
Dabei geht es meistens um die Finanzierung von angeordneten Massnahmen, welche ins Geld gehen können, wenn beispielsweise ein Jugendlicher in einer Betreuungseinrichtung platziert wird.
Erstaunlich: Das Obergericht hält fest, dass die Einführung der Kesb die Sozialhilfekosten nicht habe ansteigen lassen: «Brutto blieben die Sozialhilfekosten nahezu unverändert.»
104 Beschwerden
2014 wurden bei der Kesb Thurgau 7361 Verfahren eröffnet. Das sind rund 1200 mehr als im Vorjahr. Erledigt wurden 7324 Verfahren. 104 Beschwerden gingen gegen die Kesb beim Obergericht ein, wovon 14 an die Kesb zur Abklärung zurückgewiesen wurden, sechs teilweise und eine gänzlich gestützt wurde. Elf Entscheide des Obergerichts wurden an das Bundesgericht weitergezogen, das alle abwies oder gar nicht auf die Beschwerden eintrat.
(20 Minuten)
Auch ich habe Beschwerde beim Bundesgericht bezüglich Entscheid des Obergericht Thurgau getätigt. Meine Beschwerde wurde aber weder abgewiesen noch wurde nicht darauf eingetreten. Meine Beschwerde ans Bundesgericht vom 20. November 2014 ist nach wie vor in bearbeitung und verlangt ein Präjudizurteil!