Jean-Pierre Morf
Am Kanal 3
8636 Wald ZH
CH – Schweiz
widerstand@tschampi.ch
www.tschampi.ch/blog
EINSCHREIBEN:
KESB Kreuzlingen
Konstanzerstrasse 11.
Postfach 1621
8280 Kreuzlingen
Datum: Wald den, 30. Juni 2014
Betreffend: KESB-Stellungsnahme, neue Beistandschaft und gemeinsames Sorgerecht.
Sehr geehrte(r),
Frau Bundesrätin Sommaruga – Herr Regierungsrat Graf-Schelling, Thurgau –
Staatsanwalt Herr Butti, Kreuzlingen – Herr Jordi, KESB Kreuzlingen –
Notar Herr Oeggerli, Kreuzlingen – Gemeinderat Herr Marty, Siegershausen –
FORIO AG, Psychologin Monika Egli/Alge – Vormundschaftsbehörde, Wald – Vormundschaftsbehörde, Nesslau – Vormundschaftsbehörde, Siegershausen – Vormundschaftsbehörde, Langrickenbach – Vormundschaftsbehörde, Bottighofen – Vormundschaftsbehörde, Kreuzlingen – Beistand Herr Jäger, Kreuzlingen.
Am 17.6.2014 habe ich folgendes Schreiben [Beilage] von der KESB-Kreuzlingen erhalten, um Stellung zu nehmen betreffend: Aufhebung der Beistandschaft und Aufhebung der Sistierung des Besuchsrecht gegenüber meiner Tochter .
Verehrte Damen und Herren, vermutlich ist es Ihnen allen entgangen obwohl ich Sie alle seit geraumer Zeit, immer wieder schriftlich, telefonisch und teilsweise auch persönlich darüber informiert habe, das ich mittlerweilen nun schon fast:
6 JAHREN KEINEN KONTAKT MEHR ZU MEINER TOCHTER UNTERHALTEN DARF.
Von der Kindsmutter gewünscht und vom Staat verordnet! Eine unglaubliche juristische rechtliche, psychologische aber vor allem eine menschliche Katastrophe in jeder Hinsicht!!! Ich habe in der Vergangenheit mehrmals auf diese massive Entfremdung zu meiner Tochter und das Unvermögen, Interessenlosigkeit, Gleichgültigkeit und Desinteresse der Kindsmutter disbezüglich hingewiesen. Deshalb werde ich es in diesem Brief tunlichst unterlassen noch einmal Bundesgerichtsurteile, Pharagrafen, Gesetze, Verfassung, Richtlinien, Empfehlungen, Gutachten und dergleichen zittieren, sondern versuchen ausschliesslich an eure menschliche Vernunft, Verstand und Herz- (Gefühl) zu appellieren. Bereits am 27.2.2014 habe ich deswegen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau eingereicht. Aufgrund der Aktualität, habe ich vorsorglich mit Herr Butti am 18.6.2014 telefoniert und ihm per E-Mail, die Schreiben der beiden Herren Jordi und Jäger zugesandt. Herr Butti hat mir denn Erhalt bestätigt.
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Es liegen bestimmt etwa zwei duzend Briefe beim Bund, Kantonen, Gemeinden, Ämtern und Behörden wegen dieser “Odysee” von mir zu meiner Tochter auf.
Darin enthalten meine Damen und Herren, finden Sie nicht nur die Lösung sondern vor allem die Ursache! Es würde bei weitem den Umfang dieses Briefes sprengen, um erneuert hier im Detail schriftlich auf die wahre Problematik eingehen zu müssen.
Es ist dafür bereits mehr als genügend geschrieben worden. (Muss nur gelesen werden)!
Herr Butti von der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, hat mir gegenüber am Telefon von 18.6.2014 die Feststellung und Bemerkung geäussert; Dass mir ja gar kein Verschulden vorgeworfen wird und tatsächlich so wahr mir Gott helfen mag, nichts und niemals habe ich irgend etwas getan oder unterlassen, das eine Sistierung des Besuchsrechts auch nur im entferntesten Sinne rechtfertigen würde. Und trotzdem wurde es mir aber am 20.10.2008 auf unbestimmte Zeit, grundlos und ohne weitere Anordnungen oder Auflagen sistiert! [Akte/Einsprach/Stellungsnahme/Siegershausen]
Herr Jordi von der KESB-Kreuzlingen wir zwei haben am vergangenen Freitag denn 27.6.2014 ein längeres Telefongespräch zusammen geführt. Ich bedanke mich an dieser Stelle recht herzlich bei Ihnen. Der Grund meines Anrufes war, dass ich mich bei Ihnen erkundigen wollte, ob sich vielleicht die Kindmutter bei Ihnen gemeldet hat. Sie meinten bisher noch nicht. Herr Jordi wir haben in dieser Zeit einen kurze “Chronologie” von meiner Tochter zusammen durchgemacht. Ich bin erschüttert und bestürzt, denn offensichtlich wussten Sie nichts davon, dass ich bereits im Frühjahr 2011 einen erneuerten Antrag auf Besuchsrecht, in der Gemeinde Langrickenbach gestellt habe. (Ist auch in Ihrem Schreiben mit keinem Wort erwähnt worden). Die Vormundschaftsbehörde Langrickenbach hat mir damals meinen Antrag auf weitere drei Jahre sistiert! Und auch jetzt wieder OHNE irgendwelche Anordnungen und Massnahmen wie zum Beispiel: Ein begleitetes Besuchsrecht, Telefonkontakt, Briefe, Elternkontakt, Mediation, Therapie usw.
Grundsätzlich ist an sich schon die Erteilung dieser Beistandschaft von der Gemeinde Langrickenbach äusserst fragwürdig und auf Zweck, Tauglichkeit und Nutzen zu überprüfen. Bedauerlicherweise hatte die Gemeinde Langrickenbach und die äusserst inkompetente und unwürdige Psychologin Frau Monika Egli-Alge vom FORIO AG in Frauenfeld, damals nicht erkannt oder erkennen können, dass schon zu diesem Zeitpunkt die Entfremdung bereits relative stark fortgeschritten war. Damals hätte man schon die dringendst und unlängst benötige gegen Massnahme vornehmen müssen, um dieser schleichender Entfemdung wirksam entgegen zu treten! [Akten/Gutachten]
In dieser langer Zeit habe ich mich immer wieder bemüht irgendwie Kontakt zu meiner Tochter herzustellen, leider ohne Erfolge. Jeden Geburtstag, Weihnachten und das ganze Jahr hindurch. Ich habe tatsächlich seit dieser katastrophaler Sistierung im Herbst 2008 nie mehr ein Lebenszeichen von ihr erhalten…
Meine Damen und Herren,
Kein halbwegs “normaler” Richter, Psychologe, Psychiater oder Arzt würde eine derartigen weitreichenden, einschneidenden und unwiderruflichen Eingriff in die Persönlichkeit und Entwicklung eines Menschen anordnen, vornehmen, zulassen und unterstützen, ohne sich mehrfach und ausreichend in jeder Hinsicht doppelt und dreifach abgesichert zu haben!
Und niemals wäre eine solche Entfremdung möglich gewesen, hätte ich auch nur im Ansatz denn minimalsten Umgang und Informationen, zu und über meine Tochter erhalten.
Ich muss weder ein Jurist noch ein Psychologe sein um hier klar und deutlich Unrecht von Recht unterscheiden zu können. Grenzenlose Willkür und Inkompetenz seitens Behörden und Ämter und eine Mutter die um keinen Preis einsehen konnte, dass es für eine gesunde und “normale” Entwicklung eines jedes Kindes, zwingend beide Elternteile (sofern vorhanden, interessiert und willig) benötigt.
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Meiner Meinung nach haben wir es hier mit einem sehr ausgeprägten und starken PAS-Syndrom zu tun. Alle Ereignisse, Eindrücke und Gefühle bestätigen mir dieses leider unweigerlich. Auch habe ich zwischenzeitlich viele Gutachten, Studien und Empfehlungen zu diesem leidvollem Thema gelesen. Praktisch alle Bundesgerichtsurteile, diverse Literatur von renommierten Psychologen, Ärzten und Langzeitstudien bestätigen dieses PAS ebenfalls! Und selbstverständlich können alle Betroffenen, meistens Vätern und Kindern sowie ausnahmslos alle namhafte Koryphäen in diesem Gebiet, das Phänomen der Entfremdung bestätigen. Meine Tochter , wurde entweder bewusst oder unbewusst auf Grund von Ablehnung und Abneigung ihrer Mutter mir gegenüber, über Jahre hinweg ein komplett falsches “Bild” indoktriniert. Diese ganze Entfremdung zueinander basiert zu 99% einzig und alleine auf dieser negativer Haltung und Ansicht der Mutter. Alle Gutachten und Abklärungen zeigen dieses ebenfalls klar auf. Man benötigt jetzt wohl auch nicht mehr viel (Er)- Kenntnis darüber, um auch zweifelsfrei als Laie erkennen zu können, dass die Kindsmutter schlicht und einfach nicht in der Lage war, den Kontakt zu mir in den letzten sechs Jahren aufrecht zu erhalten, geschweige denn vermag sie ihn aus eigenen Kräften, wieder herzustellen. Die ganze Tragik und Traurigkeit ist aber folgende: Das man mir und meiner Tochter nur aufgrund diesen Tatsachen, so lange den Kontakt zueinander wohlwissend verweigert hat. Per Gesetz getrennt und entfremdet!
Wie ich aus diesen beiden diametralen Briefen entnehmen kann, diskutieren die beiden Herren Jordi/Jäger offensichtlich nicht miteinander und ein jeder tut hier irgendetwas!
Wie gewohnt, seit sechs Jahren in diesem “Mostindien” mit seinen “Mostköpfen”!
Herr Jäger, Sie schreiben in Ihrem Bericht das Sie seit dem 27.9.2011 zuständig sind für meine Tochter . Das sind jetzt auch schon fast drei Jahre. Wieso wurde ich von Ihnen bisher noch nie zu einem Gespräch eingeladen? Grundsätzlich sollte man doch den Vater kennenlernen? Egal, ich nahm mir diese wertvolle Zeit und besuchte Sie am 28.2.2013 in Ihrem Büro in Kreuzlingen. [Akte/Staatsanwaltschaft/KESB/]
Tut mir leid Herr Jäger, Ihre von Grund auf nutzlose und fragwürdige Tätigkeit, ist hiermit beendet! Sie verfügen tatsächlich nur marginal über rechtliche, psychologische und menschliche Grundvoraussetzungen, um diese wichtige anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe weiterhin auszuführen. Herr Jäger bei allem Respekt und Achtung, gehen Sie weiterhin “Ihre” Ausländer in Kreuzlingen bevormunden (51% – Bericht des Ausländerbeirates der Stadt Kreuzlingen vom 4.9.2013). Übrigens ist dieser der ERSTE Bericht denn ich von Ihnen erhalten habe, Herr Jäger. Sie schreiben weiter von einem “letzten Bericht”. Und wenn ich noch zu lesen bekomme, das der Aufwand für Zeit und Kosten, die eines “kleines” Falles entsprechen, bin ich sprachlos, wütend und Traurig! Nach fast sechs Jahren ohne irgendwelchen Kontakt zueinander!
Lieber Regierungsrat im Kanton Thurgau ich erlauben mir eine Frage an euch;
- Wenn ich grundlos über sechs Jahren hinweg keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter unterhalten darf, ist das denn für euch ein “kleiner Fall”? Und was ist denn ein mittlerer oder gar ein grosser Fall, bei euch im Kanton? Ich verlange darauf eine Antwort!
Ich bedanke ich mich bei Herrn Jäger, für seine objektive Feststellung;
Das sich die Kindsmutter tatsächlich niemals bemüht hat, um einen Kontaktaufnahme in irgend einer Form zu ermöglichen. Herzlichen Danke!
Herr Jordi ich lese in der Zeitung, dass Sie über 600 Fälle in Kreuzlingen betreuen!
Ihre Tätigkeit und Funktion basiert aber auf einer sehr fragwürdiger und nicht zu Ende gedachter Verfassungsänderung die seit dem 1.1.2013, Schweizweit in Kraft ist.
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Genannt KESB! Neuer Name aber gleiche Strukturen, Denkweisen und Handlungen. Individuelle, persönliche und kompetente, denn Anforderungen und Bedürfnisen entsprechende Beratung und Hilfeleistungen für betroffene und Angehörige? -Weit gefehlt! Nach Ihrer Aussage, Herr Jordi; Werden die “Fälle” nach einem standardisierten Verfahren abgearbeitet (Kreuzlinger Zeitung von 24.1.2014). Weiter entnehme ich aus dem gleichen Artikel, dass Sie und “Ihre” KESB bereits am Limit der Kapazitäten und Anforderungen angelangt sind (nach nur einem Jahr)!
Die KESB ist eine von Grund auf, komplett falsch konzipierte Staats-Institution mit einem einzigen Zweck, Menschen zu verbeiständern, entmündigen und zuletzt entsorgen! Die Gemeinden und letzendlich der Steuerzahler müssen für deren Beschlüsse und Fehler aufkommen, aber damit zu Leben bleibt rechtlich und moralisch einzig und allein denn Betroffenen vorbehalten! Herr Jordi ich hoffe und Glaube, dass Sie meine Aussagen verstanden haben. Kommen wir nun zu meiner Stellungnahme:
Herr Jordi, Ihren Satz zur Aufforderung einer Stellungnahme gefällt mir (Sie gestatten).
Sehr geehrte Damen und Herren im Kanton Thurgau,
Ich eröffne Ihnen allen aus diesen Überlegungen heraus, mir innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu begründen, wieso ich seit sechs Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter unterhalten darf und wie es weitergehen soll! Sie alle sind zweifellos MITVERANTWORTLICH für diese gravierende Entfremdung zu meiner Tochter! Ich ersuche Sie alle deshalb zum letzen mal, unverzüglich aufzustehen eure Hintern aus euren bequemen Sesseln zu bewegen und alles nur Menschenmögliche zu unternehmen, um dieser gravierender und schädigender ENFREMDUNG so gut wie es nur geht, Einhalt zu gebieten. Die Alternative dazu lautet:
Ich fordere alle beteiligten und verantwortlichen Menschen hiermit und Öffentlich auf, sich unverzüglich aus allen Tätigkeiten wie: Politische Ämter, Parteien, Vereine, Club und Logen zu verabschieden. Die Staatsanwaltschaft soll ein Amtsenthebungsverfahren einleiten [Beschuldigte] und über ein landesweites Berufsverbot für diese Psychologin Monika Egli-Alge verfügen. Herr Staatsanwalt Butti, eine Geld-Busse für solche krasse, willkürliche und schädigende Amtshandlungen und Berufsverfehlungen wäre geradezu grotesk, pervers und ein “Schlag ins Gesicht” für jeden betroffenen Vater in diesem Land der sich aufrichtig und ehrlich bemüht irgendwie Kontakt zu seinem Kind, unterhalten zu können! Wenn sich die Justiz und die KESB im Kanton Thurgau nicht augenblicklich bemüht und endlich aktiv wird, werde ich nach Ablauf Ihrer 10 tägigen FRIST unverzüglich alle Unterlagen nach Bundesbern und Lausanne schicken! Eine Verwaltungsbeschwerde einreichen und meine bescheidenen finanziellen Beiträgen, in Form von Steuern usw. auf LEBZEITEN verweigern! Ich bin Eidgenosse und werde in meinem Heimatland wann immer es mir möglich ist, frei in Art und Weise kundtun, was für ein unglaubliches UNRECHT mir/uns im Kanton Thurgau widerfahren ist! Ebenfalls wird ausnahmslos alle Konversation, Kommunikation, Beschlüsse, Anordnungen, Stellungsnahmen und Briefe unzensiert im Internet veröffentlicht und selbstverständlich bei allen grösseren Tageszeitungen zur Publikation angeboten! Herr Regierungsrat Graf-Schelling, ich haben Ihnen eingeschrieben am 22.2.2012 einen Brief zugeschickt. Noch immer warte ich auf eine Antwort von Ihnen und “Ihrer” deutscher Sekräterin. Schämen Sie sich!
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen,
durch die sie entstanden sind.“
– Albert Einstein –
Vor sechs Jahren wurde mir/uns das Besuchsrecht weggenommen. Seither besteht keinen Kontakt und Informationsaustausch mehr! Eine extrem Situation die nach meiner Meinung, nur durch eine ebenfalls extreme-gegen-Massnahme begegnet
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werden kann. Ich beantrage aus dieses Überlegungen heraus, und um der Entfremdung zu mir, weiter Einhalt zu gebieten, rückwirkend per 1. Juni 2014 das;
gemeinsame Sorgerecht
für UNSERE Tochter
Ein rigoroser “Neuanfang” auf der Basis der Elternschaft ist zwingend nötig, um so die (leider immer noch offenen) unverarbeiteten Konflikten und Verletzungen aus der Vergangenheit zu verarbeiten. Weiter gilt es aber zusätzlich Vertrauen und Respekt für die Zukunft aufzubauen, dabei ist eine weitere Tätigkeit mit Herr Jäger von keinem gutem Vorteil. Auch hinsichtlich da ja nicht nur ich, sondern angeblich auch die Kindsmutter und unsere Tochter , mit Herr Jäger ihre Schwierigkeiten hatten. Herr Jordi, ich beauftrage Sie hiermit höchstpersönlich, mit der Suche nach einer geeigneter Persönlichkeit als NEUE Beistandschaft für meine Tochter .
Ohne diese Beistandschaft und nur über die Kindsmutter alleine Herr Jordi, erhalte ich bestimmt niemals mehr Informationen zu und über meine Tochter, Sie lesen ja selber; Herr Jäger musste stehts alles und jedes von der Kindsmutter einfordern! Von Vorteil Herr Jordi, ist eine Persönlichkeit die selber betroffene ist. Am besten eine Mutter die kein Sorgerecht für ihr Kind besitzt. Eine solche Person könnte unter günstigen Umständen in relativ kurzer Zeit, das Verhältnis, Verständnis und die Sichtweise der Kindmutter und unserer Tochter positive (ver) -ändern. Ich glaube auch nicht das man die jahrelange und negative Konditionierung vom heute auf Morgen, aber in einem vernünftigen Zeitraum beenden könnte. Hoffentlich bis zur Volljährigkeit! Um so vielleicht später wieder eine normale Vater/Tochter Beziehung unterhalten zu können. Auch ohne gemeinsam gelebten Erinnerungen und Erlebnisse. 6 Jahre werden uns für immer fehlen!
Das Besuchsrecht sollte auch nach meiner Meinung und aus Achtung, Respekt und dem freien Willen gegenüber bis auf weiteres, weiterhin sistiert bleiben. (Ein Widerspruch, aber vermutlich im Moment das Beste)
Das gemeinsame Sorgerecht ermöglich es mir als Vater, endlich aktive mitzuwirken vor allem aber teilzunehmen bei allen rechtlichen, schulischen, beruflichen und persönlichen Belangen unserer Tochter. Denn bisher ist die Mutter rechtlich und moralisch ganz allein dafür VERANTWORTLICH. Und letzendlich eben auch, um die gravierende Enfremdung zueinander, zu beenden. Bisher wurde ich noch nie zu irgendwas gefragt…
Ich sage und schreibe es hier noch einmal: Wenn ein Kind die Hälfte seiner Identität und Herkunft verweigern muss, etwas nicht mehr stimmt. Dieses ist nicht mehr normal! Und wenn es der Kindsmutter tatsächlich und ernsthaft wichtig wäre, dass UNSERE gemeinsame Tochter mit ihrem Vater wieder Kontakt hätte, so hätten wir auch schon unlängst und irgendwie wieder Kontakt zueinander. Dieses ist eine sehr grosse Tatsache und Wahrheit! Ich benötige die KESB, JUSTIZ und das RECHT nur weil mir diese Selbstverständlichkeit von der Kindsmutter niemals ermöglicht wurde! Um an meine Tochter zu gelangen, müssen Sie alle zwangsläufig über die Kindsmutter! Es liegt nur an der Kooperation, Willenserklärung und Bereitschaft der Kindsmutter. Ausnahmslos haben alle [Beschuldigten] Kinder(n), sind getrennt, geschieden oder verheiratet. Sie würden doch dieses Ihrem eigenem Kind auch nicht zumuten, wieso denn gerade bei meiner Tochter? Bitte helfen Sie mir alle, um diese Entfremdung zu beenden… Alleine habe ich KEINE Chance! Herzlichen Dank.
Hochachtungsvoll
Jean-Pierre Morf
Liebe Regierung im Thurgau, lest bitte aufmerksam folgendes Urteil: BGE 5A_457/2009
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