Moratorium modRNA-Impfstoffe

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Moratorium modRNA-Impfstoffe

Heute wissen wir: Die modRNA-Injektionen waren nicht auf Fremdschutz ausgerichtet, was schon vor ihrer Einführung wissenschaftlich belegt war. Bereits die Zulassungsstudien von Pfizer/BioNTech und Moderna hielten fest, dass diese neuartigen Impfungen weder viele schwere Verläufe noch Hospitalisierungen und Todesfälle verhindern konnten. Damit wurde auch das Kriterium des Selbstschutzes nicht erfüllt.

Die Covid-19-modRNA-Injektionen wurden nicht im ordentlichen Verfahren, sondern in einem beschleunigten Rolling-Review-Verfahren geprüft und zunächst nur befristet zugelassen. Das bedeutet, dass Neben- und Langzeitwirkungen erst nach Verabreichung am Menschen (sog. «Post Marketing») erhoben werden. Heute liegen unzählige Meldungen von Schädigungen leichter bis gravierender Art vor: Beispielhaft seien Herzmuskelentzündungen, neurologische Schäden oder Krebs erwähnt. Das Paul-Ehrlich-Institut definiert diese neue Impfstoffklasse als «genetische Impfstoffe».

Diese neuen genetischen Impfstoffe zwingen die Körperzellen zur Produktion eines körperfremden Proteins, was unweigerlich zum Tod dieser Zellen (durch das Immunsystem) führt, besonders fatal bei nicht regenerierbaren Geweben wie Herz und Gehirn. Aus biologischer Sicht ist es eine Transfektion (also eine Einbringung fremder Nukleinsäuren in die Zellen), die Grundidee einer Gentherapie. Diese Produkte werden nun ohne jegliche Begründung/Rechtfertigung als Impfstoffe bezeichnet, obwohl es sich bei herkömmlichen Impfstoffen um ganz andere Wirkungsprinzipien handelt. Aktuelle, weiterführende Informationen zur Thematik «Bakterielle Plasmid-DNA in RNA-basierten genetischen Impfstoffen».

Dies ist in unseren Augen eine Irreführung. Somit sprechen wir lieber von modRNA-Injektionen. Produkte mit vergleichbarer biologischer Wirkweise werden regulatorisch als ATMP (Advanced Therapy Medicinal Products, gemäss Heilmittelgesetz (HMG)) qualifiziert und unterliegen verschärften Sicherheits-, Prüf- und Überwachungsanforderungen.

Eine unterschiedliche regulatorische Behandlung vergleichbarer Wirkmechanismen wirft systematische und sicherheitsrechtliche Fragen auf. Oder mit anderen Worten: Ähnliche Technologien müssen ähnlich behandelt werden. Eine wissenschaftlich nicht begründbare Umbenennung einer Gentherapie in «Impfung» genügt nicht, um andere Prüfabläufe zu rechtfertigen.

Solange diese Aspekte nicht öffentlich aufgearbeitet wurden, sind solche gentechnischen Eingriffe in den Menschen, insbesondere bei Kindern, Schwangeren und Stillenden zur Prävention von Infektionskrankheiten sofort zu stoppen und zu verbieten.


ABF-Schweiz.ch

Hoch2.tv

Rémy Wyssmann.ch




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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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