Damit ein siebenjähriger Junge seinen Vater sehen kann, schickt das Münchner Familiengericht der Mutter die Polizei nach Hause. Die bricht die Tür auf, damit der Vater zu seinem Umgangsrecht kommt. Kein Einzelfall, denn oft wissen Eltern nicht, dass ein Besuchsrecht auch mit Zwang durchgesetzt werden kann.
Wie ein Fall vor dem Münchner Amtsgericht zeigt, leiden besonders Väter häufig unter verweigertem Umgang zu ihren Kindern. Oft müssen sie um ihr Recht kämpfen – und gehen trotzdem häufig leer aus. Selbst, wenn die Mutter in Haft genommen wird, wie in diesem Fall in München.
Michael (Name geändert) ist sieben Jahre alt. Seine Eltern haben sich getrennt. Er lebt bei seiner 35-jährigen Mutter in München. Die Mutter hat mit dem 33-jährigen Vater, der in Taufkirchen lebt, am 10.10.2014 vor dem Oberlandesgericht München eine Vereinbarung zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind getroffen wonach der Vater seinen Sohn alle 14 Tage samstags sehen darf.
Mutter sagte ständig kurzfristig ab
Zweimal war Michael danach bei seinem Vater – bis Ende Oktober 2014. Danach hielt sich die Mutter nicht mehr an die Vereinbarung. Ab November 2014 gab es keinerlei Treffen zwischen Vater und Sohn. Die Mutter sagte den Umgang immer kurzfristig per SMS ab mit der Begründung, dass Michael krank sei.
Atteste, die belegen, dass das Kind erkrankt ist, konnte sie allerdings nie vorlegen. Ein weiteres geplantes Treffen zwischen Michael und seinem Vater im Januar 2015 sagte sie ab, weil der Siebenjährige angeblich zu einer Feier eingeladen war. In einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht München hatte die Mutter bereits 2013 einen Tag Ordnungshaft bekommen. Schon damals hatte sie sich nicht an die Umgangsregelung gehalten.
Die Kinder rauszuhalten ist schwierig
“Der Fall von Michael ist kein Einzelfall”, erklärt eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichts gegenüber FOCUS Online. Häufiger seien es die Väter, die unter der Verweigerung des Umgangsrechts leiden würden. “Es wird versucht, dass die Kinder wenig davon mitbekommen. Aber sie da rauszuhalten ist natürlich schwierig”, so die Sprecherin.
Im März 2015 erließ der zuständige Familienrichter am Amtsgericht München einen Beschluss, wonach das Umgangsrecht für Michaels Vater mit Zwang durchgesetzt werden darf. Mit Unterstützung der Polizei wurde ein Umgangspfleger beauftragt, die Wohnung der Mutter auch gewaltsam zu betreten.
Der Siebenjährige vermisst den Umgang mit seinem Vater
Der kleine Michael sagte vor Gericht aus, dass er seinen Papa zweimal gesehen habe. Es sei cool gewesen, mit ihm Fußball zu spielen und zu Burger King zu gehen. Er möchte seinen Vater wiedersehen, gerne auch dem zu Hause. Papa könne zu ihm nach Hause kommen, sagte Michael, aber die Mama würde das nicht wollen. Er könnte darum mit Papa zum Schwimmen ins Schwimmbad gehen. Michael möchte den Papa wieder öfter sehen, weil er noch mit ihm Karten spielen müsse.
Mit einem Beschluss im Juni 2015 hat das Oberlandesgericht die Entscheidung des Richters am Amtsgericht bestätigt. Nachdem das Oberlandesgericht die Entscheidung des Familienrichters bestätigt hatte, erlaubte die Mutter im Juli 2015 viermal freiwillig den Umgang zwischen Vater und Sohn. Allerdings verweigerte sie anschließend weitere Treffen erneut.
Die Wohnung der Mutter musste gewaltsam aufgebrochen werden
Daraufhin wurde unmittelbarer Zwang bei zwei Umgangstreffen im Oktober angewendet. Jedes Mal wurde die Wohnung aufgebrochen, aber Mutter und Kind wurden nicht angetroffen. Der zuständige Richter hat daraufhin den Umgangsbeschluss abgeändert und Ende Oktober 2015 festgelegt, dass das Kind jeden Freitagnachmittag zum Vater darf. Diese Reglung scheint nun zum Ziel zu führen. Sie wird weitgehend eingehalten.