Das Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» bezweckt die Verwerfung des sogenannten «Rahmenvertrags», welcher derzeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ausgehandelt wird.
In diesem Rahmenvertrag unterbreitet die Schweiz der Europäischen Union drei Angebote:
- Die Schweiz offeriert die automatische Übernahme sämtlicher Beschlüsse der Europäischen Union zu Sachverhalten, die in irgend einer Weise in bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU erwähnt werden. Faktisch wird damit der sog. Acquis Communautaire der EU für die Schweiz verbindlich, ohne dass unser Land auf dessen Inhalt Einfluss nehmen kann. EU-Recht wird für die Schweiz verbindlich.
- Bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung von bilateralen Verträgen anerkennt die Schweiz den EU-Gerichtshof als jene Stelle, die den letztinstanzlichen Entscheid bei Streitfragen trifft. Fremdes Recht wird damit von fremden Richtern verbindlich über die Schweiz verfügt.
- Für den Fall, dass die Schweiz – z.B. als Folge einer Volksabstimmung – einen Entscheid des EU-Gerichtshofes nicht übernehmen kann oder nicht übernehmen will, spricht die Schweiz der EU ausdrücklich das Recht zu, einseitig als «Ausgleichsmassnahmen» bezeichnete Sanktionen gegen die Schweiz zu erlassen.
Über alle wesentlichen Punkte zu diesem Rahmenvertrag hat sich der Bundesrat mit der EU im Rahmen eines sogenannten Non-Papers bereits Mitte 2013 geeinigt. Nach Ausarbeitung der Verhandlungsmandate haben die formellen Verhandlungen über den Rahmenvertrag im Januar 2014 begonnen. Sie dürften, da über alle wesentlichen Punkte schon im Voraus Einigkeit herrscht, rasch abgeschlossen werden können.
Die Volksabstimmung über diesen Rahmenvertrag dürfte bereits 2014 erfolgen.
«Institutionelle Einbindung» in die EU via Rahmenvertrag heisst für die Schweiz:
- Fremde Richter, fremdes Recht
- Souveränitätsverlust
- Verlust der Unabhängigkeit
- Verlust von Selbstbestimmung
- Demontage der Direkten Demokratie
NEIN zum schleichenden EU-Beitritt
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