Pflegeeltern, Kinder und leibliche Eltern müssen passen


Ob Pflegeeltern religiös sind oder nicht, ist kein Kriterium dafür, ob sie ein Pflegekind aufnehmen dürfen. Klar sei – unabhängig von Religiosität: Wenn ihr Weltbild andere Werte und Haltungen nicht gelten lässt, sind sie als Pflegeeltern ungeeignet.

Kind, Eltern und Pflegeeltern müssten zusammen passen, schreibt der Stadtrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Schriftliche Anfrage eines grünen Gemeinderats. Wichtig sei Transparenz bezüglich der ideologischen und religiösen Haltung der Pflegeeltern.

Religiosität als solche ist laut Stadtrat kein Kriterium für oder gegen die Eignung als Pflegefamilie. Schon nur deswegen, weil es keine Möglichkeiten gebe festzulegen, ab wann eine Familie als religiös zu bezeichnen wäre.

Individuelle Abklärungen

Muss ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden, so suchen die Sozialen Dienste der Stadt Zürich (SOD) im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine passende Familie. In jedem einzelnen Fall werde sorgfältig abgeklärt, ob das Wohl des Kindes in seiner konkreten Situation in einer bestimmten Familie gewährleistet sei, heisst es weiter.

Eine Verordnung hält die Anforderungen an Pflegefamilien fest. Kriterien sind unter anderem Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherische Eignung und Wohnverhältnisse. Auch der religiöse Hintergrund des Kindes und seiner Familie werde in die Abklärungen einbezogen.

Die Anfrage wurde eingereicht, nachdem einzelne Platzierungen zu Diskussionen in den Medien geführt hatten. Pflegekinder könnten indoktriniert werden, wurde befürchtet, die religiösen Werte von Pflegefamilie und leiblicher Familie könnten sich so stark unterscheiden, dass das Kind in einen Gewissenskonflikt gerate.

Familienform nebensächlich

Kein Kriterium ist auch die sexuelle Ausrichtung von Paaren, die ein Pflegekind aufnehmen möchten. Angesichts des akuten Mangels an Pflegeplätzen sucht die Stadt Zürich seit einiger Zeit gezielt nach homosexuellen Paaren. Zuvor hatte man sie nicht ausgeschlossen, aber im Unterschied zu heute nicht ausdrücklich gesucht.

Generell ist die Stadt Zürich sehr offen, was die Familienform betrifft: “Ob verheiratet oder unverheiratet, gleichgeschlechtlich oder andersgeschlechtlich, Einzelperson oder Familie, kinderlos oder mit Kindern: Das Wichtigste ist, dass das Pflegekind in ein passendes und gutes Umfeld kommt”, heisst es auf der Website der Fachstelle Pflegekinder.


Limmattalerzeitung.ch


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