Die Betreiber des Jugendschiffs Salomon haben den Schmerkner Jugendlichen Marco nach rund 20 Monaten Aufenthalt in die Schweiz zurückreisen lassen. Ob er das Erziehungsziel erreicht hat, bleibt unklar.
Am Sonntag, 14. Februar, fand auf der Kapverden-Insel Praia die Abschiedsfeier für den Schmerkner Jugendlichen Marco statt, der nun nach über 20 Monaten auf dem Schiff in die Schweiz zurückkehrt. Dies geht aus den Wochenberichten hervor, welche die Stiftung Jugendschiffe auf ihrer Website regelmässig veröffentlicht. Ob der inzwischen 16-Jährige entlassen wurde, weil er inzwischen das ihm gesteckte Erziehungsziel erfüllt hat, ist nicht bekannt – die Stiftung Jugendschiffe erteilte unter Verweis auf den Persönlichkeitsschutz keinerlei Auskünfte.
Bewertung kritisiert
Gemäss Schiffskonzept werden die platzierten Jugendlichen jeweils am Ende der Woche bewertet. Wer 40 Wochen mit einer genügenden Gesamtnote kumuliert hat, darf das Schiff verlassen. Die Schiffsleiter bewerten unter anderem das Verhalten gegenüber Erwachsenen und in der Gruppe, Fachkompetenz, den Umgang mit Kleidung, Material – und Suchtmitteln. Die Mutter des Jugendlichen sagte gegenüber der ZSZ, ihr Sohn habe die Bewertungen oftmals nicht nachvollziehen können – bei ähnlichem Verhalten habe er einmal bestanden, das andere Mal nicht.
Gemäss Angaben der Mutter hatte der Jugendliche Ende Januar erst rund 32 Wochen bestanden. Aus dem aktuellen Wochenbericht geht hervor, dass Marco im Rahmen der Abschiedsfeier als Dokument eine «Seemeilenbestätigung» überreicht bekam.
Zwei Platzierungsoptionen
Auch wie es nun für Marco an Land weitergeht, lässt die Stiftung Jugendschiffe auf Anfrage offen. Laut einem Bericht der «Obersee-Nachrichten» hatte die Kesb Linth der Mutter des Jugendlichen zwei Optionen genannt, wo ihr Sohn künftig platziert wird. Gemäss dem Bericht steht der Platanenhof in Oberuzwil zur Diskussion, eine Institution zur Unterbringung von zivil- und strafrechtlich eingewiesenen Jugendlichen.
Die Kesb Linth soll gemäss Bericht erwägen, der Mutter ab Sommer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn wieder zu erteilen.
Rechtsweg beschritten
Unklar bleibt weiterhin, ob der Entzug der Obhut im Frühling 2014 in Kombination mit einer Platzierung auf dem Schiff – die einer fürsorgerischen Unterbringung gleichkommt – überhaupt legitim war.
Zwar hatte die Mutter den Rechtsweg beschritten, zunächst mit Hilfe eines Anwalts. Dieser hatte argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung nicht gegeben seien und dass eine mildere Massnahme hätte getroffen werden müssen. Die Verwaltungsrekurskommission (VRK) stützte indessen den Kesb-Entscheid. Eine Klage, welche die Mutter nun auf sich selbst gestellt einreichte, wies das Kantonsgericht aufgrund formaler Mängel ab.