Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) – Neue Abgabe für Radio und Fernsehen
Das Parlament will, dass der Service public im Radio und Fernsehen künftig durch eine neue, geräteunabhängige Abgabe finanziert wird. Die neue Abgabe soll – mit Ausnahmen – von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden, die heutige Empfangsgebühr ersetzen und etwas tiefer ausfallen. Im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) beschloss das Parlament ausserdem verschiedene Massnahmen, welche privaten Radio- und Fernsehstationen mehr Flexibilität, einfachere Konzessionsverfahren und bessere finanzielle Rahmenbedingungen bringen. Nach der Sitzung des Nationalrats vom 11. September 2014 besteht zwischen den beiden Parlamentskammern noch die Differenz zur Befreiungsmöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgeräte (Opting out).