Der Kanton Zürich kann unbegleitete minderjährige Asylbewerber offenbar günstiger betreuen als der Kanton Bern. Weshalb das so ist, soll eine Erhebung der Kantone zeigen.
Die Asylkosten steigen unaufhörlich. Besonders teuer ist im Kanton Bern die Betreuung und die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, in der Beamtensprache UMA genannt. Aktuell ist der Kanton Bern für 490 dieser Kinder und Jugendlichen zuständig. Sie sind in Zentren in Langnau, Huttwil, Belp, Täuffelen, Unterseen und Grindelwald getrennt von den erwachsenen Asylbewerbern untergebracht und werden von Fachpersonen betreut.
Kindswohl ist teuer
In der Vergangenheit war die UMA-Betreuung zwar günstiger. Weil sie jedoch die Anforderungen des Kindes- und Jugendschutzes nicht erfüllte, entzogen die Migrationsbehörden der Heilsarmee-Flüchtlingshilfe im Jahr 2012 den Auftrag. Ähnlich wie in den Unterbringungsstrukturen für die erwachsenen Asylbewerber waren die Kinder und Jugendlichen oft sich selber überlassen.
Statt gemeinsamer Mahlzeiten erhielten sie täglich 9.50 Franken, von denen sie sich mittags und abends selber verpflegen mussten. In der Folge leiteten die Behörden verschiedene Massnahmen wie die Einrichtung von Tagesstrukturen und von sozialpädagogischen Wohngruppen ein. Dies mit dem Segen des Grossen Rates.
Der Kanton Bern erhält vom Bund pro Asylbewerber und Tag eine Pauschale von 36.50 Franken. Pro UMA und Tag gibt er 171 Franken aus.
Und eben diese Sonderunterbringung geht ins Geld. Zwar erhält der Kanton vom Bund pro Asylbewerber und Tag eine Pauschale von 36.50 Franken. Pro UMA und Tag gibt er jedoch 171 Franken aus und muss die Differenz selber berappen. Daher beantragte die zuständige Polizeidirektion (POM) beim Grossen Rat einen Globalkredit in der Höhe von 105 Millionen Franken.
Diese Mehrausgaben rechtfertigte Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) mit dem Kindeswohl. Das Kantonsparlament bewilligte den Kredit in der Septembersession – SVP und EDU haben dagegen das Referendum ergriffen und sammeln seit Mittwoch Unterschriften (wir berichteten).
Geld für Beistände . . .
Weitere Kosten für die UMA fallen in anderen Direktionen an. Etwa in der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK). Dort ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angesiedelt, die seit 2015 für die unbegleiteten jungen Asylbewerber zuständig ist. Denn von Gesetzes wegen müssen Minderjährige, die keine Eltern oder erziehungsberechtigte andere Erwachsene haben, verbeiständet werden.
Laut dem kantonalen Jugendamt belaufen sich die Kosten für diese Beistandschaften für die Jahre 2015 bis 2019 auf insgesamt rund 1,4 Millionen Franken. «Dabei handelt es sich um ein Kostendach, das wir wohl nicht ausschöpfen», betont Jugendamtleiterin Andrea Weik.
. . . und Deutschkurse
Auch die Erziehungsdirektion gibt für die UMA Geld aus. Denn die Schulpflicht gilt auch für die jungen Asylbewerber. Im laufenden Jahr entstehen laut Erziehungsdirektion zusätzliche Kosten von rund 10 Millionen Franken. Geld, das in Deutschkurse und Brückenangebote fliesse. Diese würden allerdings nicht allein für die UMA bereitgestellt, sondern für alle jungen Migranten – also beispielsweise auch für Jugendliche, die durch den Familiennachzug in die Schweiz kommen. Dazu, wie sich die Kosten in den nächsten Jahren entwickeln, kann oder will man bei der Erziehungsdirektion nichts sagen.
Sind die Zürcher günstiger?
Offenbar geht es auch günstiger: Der Kanton Zürich gibt mit 152 Franken pro Tag und Person weniger aus. Dies geht aus der Antwort der POM auf eine Anfrage von SVP-Grossrat Samuel Krähenbühl (Unterlangenegg) hervor. Ein interkantonaler Vergleich sei jedoch nicht möglich, weil Zürich wie auch die anderen Kantone im Gegensatz zu Bern kein Gesamtpaket an Lösungen für die Unterbringung und die Betreuung von UMA zu einem einheitlichen Kostenansatz vorsehen würden. Beim zuständigen Sozialamt des Kantons Zürich erstaunt diese Aussage allerdings. Man bringe die UMA ebenso gesondert und speziell betreut unter wie der Kanton Bern. Dazu, wie sich die 152 Franken zusammensetzen, gibt der Kanton Zürich keine Auskunft.
Klarheit könnte nun eine Erhebung der Kantone bringen. Sie wollen bis Ende Jahr die effektiven Kosten für Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen erheben. Dies mit dem Ziel, beim Bund höhere Pauschalen einzufordern.
(Berner Zeitung)