Gefährdungsmeldung ins Leere


Eine der vielen Gefährdungsmeldungen, die an die KESB Weinfelden gingen, stammt von einer Frau, die mit ihrem psychisch angeschlagenen Ex-Mann um das Besuchsrecht der gemeinsamen zwei Kinder streitet.

Sie wirft ihm vor, die Kinder gegen sie aufzuhetzen. Sie hätten ihr schon mal den Tod angedroht und hätten die Wohnung auf den Kopf gestellt, nachdem sie vom Besuch bei ihm zurückgekommen seien. Die Behörde unternimmt nach ihrer Darstellung nichts. Sie habe zwei Jahre lang keine Antwort erhalten. Der Leiter der Weinfelder Berufsbeistandschaft, Max Brunner, will wegen des Amtsgeheimnisses nicht auf den Fall eingehen. Er fügt aber an: «Zwei Jahre ohne Rückmeldung – das kann nicht sein.» (wu)


Tagblatt.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Entfremdung, Gesetz, Kanton Thurgau, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand