Parlamentarische Initiative: Überprüfungsmöglichkeit von Mobiltelefonen im Asylverfahren

Parlamentarische Initiative 17.423:
Überprüfungsmöglichkeit von Mobiltelefonen im Asylverfahren

Eingereicht von: Rutz Gregor

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Einreichungsdatum: 17.03.2017

Eingereicht im Nationalrat

Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt


EINGEREICHTER TEXT:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Artikel 8 ff. des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) seien dahingehend anzupassen, dass die Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden bzw. die Durchsuchungs- oder Sicherstellungskompetenzen der zuständigen Behörden auch das Recht umfassen, Mobiltelefone und Computer zu überprüfen bzw. die Pflicht, die entsprechenden Geräte herauszugeben, wenn die Identität des Gesuchstellers nicht auf anderem Wege festgestellt werden kann.


BEGRÜNDUNG:

Im Jahr 2016 reisten rund 20 000 Asylbewerber ohne Papiere ein und konnten ihre Identität so weder mit einer Identitätskarte noch mit einem Pass nachweisen. Insgesamt kamen 2016 acht von zehn Asylbewerbern ohne Papiere in die Schweiz; 2015 waren es gut drei Viertel. Dieser Zustand – verbunden mit dem Faktum, dass oftmals die Identität nicht oder nicht richtig festgestellt werden kann – führt nicht nur zu Sicherheitsproblemen, sondern auch zu enormen Belastungen im Zivilstandswesen, z.B. wenn Migrantinnen Kinder gebären.

Viele dieser Asylsuchenden führen zwar keine Papiere, jedoch ein Mobiltelefon, ein Tablet oder einen Laptop mit sich. Mobiltelefone gehen, im Gegensatz zu Ausweispapieren, erstaunlicherweise seltener verloren.

Es ist widersinnig, dass die Behörden bei der Feststellung der Identität im Dunkeln tappen, jedoch mitgeführte Geräte, welche eine Vielzahl wichtiger Daten erhalten, im Verfahren nicht berücksichtigen dürfen.

Nach heutigem Recht hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) keine Möglichkeit, die Inhalte der Mobiltelefone oder Computer zu kontrollieren, um so weitere Aufschlüsse über die wahre Identität der Asylbewerber zu gewinnen. In anderen Ländern, so etwa in Deutschland oder Norwegen, besteht eine Möglichkeit zur Kontrolle von Mobiltelefonen und Computern, teilweise sogar routinemässig. Mit der entsprechenden gesetzlichen Anpassung würde das Schweizer Asylwesen effizienter, und Probleme könnten entschärft werden.


Mitunterzeichnende:

Amstutz Adrian, Bigler Hans-Ulrich, Brunner Toni, Burkart Thierry, Glarner Andreas, Grunder Hans, Grüter Franz, Gössi Petra, Herzog Verena, Pfister Gerhard, Regazzi Fabio, Rickli Natalie, Romano Marco, Rösti Albert, Wasserfallen Christian.


Parlament.ch


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Veröffentlicht unter Allgemein, Einkommensteuer, Finanzen, Gesetz, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Widerstand