Illegale Asylbewerber sollen Ausweis erhalten

Ein Notausweis und die Möglichkeit, legal zu arbeiten: Die Vorschläge einer Bundeskommission für illegale Asylbewerber sorgen für Kritik.

Tausende Asylsuchende leben trotz eines negativen Bescheids in der Schweiz – zum Teil jahrelang. Ein neuer Bericht der Eidgenössischen Kommission für Migration (EKM), der 20 Minuten vorliegt, zeigt: Ende 2017 lebten rund 8500 abgewiesene Asylsuchende, die das Land verlassen müssten, von der Nothilfe.

Über 5000 davon leben schon seit Jahren von den acht bis zwölf Franken pro Tag. Sie müssen in zugewiesenen Unterkünften leben und ihre Anwesenheit regelmässig mit ihrer Unterschrift bestätigen. Viele können gar nicht ausreisen, etwa weil ihnen die Reisepapiere fehlen, heisst es in der Studie. Trotzdem können sie wegen illegalen Aufenthalts gebüsst oder inhaftiert werden, wenn sie in eine Kontrolle geraten.

«Das hebt die Illegalität auf»

Das will die Kommission nun ändern. Sie schlägt vor, einen neuen Ausweis auszustellen. «Diese Gruppe von Personen müsste zwingend einen Ausweis erhalten, damit sie bei Personenkontrollen durch Ordnungskräfte nicht wiederholt als illegal Anwesende gebüsst werden», schreiben die Autoren. Ein solches Dokument «hebt die Illegalität des Aufenthalts auf».

Nicht alle abgewiesenen Asylbewerber beziehen Nothilfe.

Zwischen 8000 und 33’000 Personen seien gänzlich untergetaucht,

heisst es in der Studie. Von ihnen wissen die Behörden nicht, wo sie sich befinden. Auch für diese Gruppe schlägt die Studie Verbesserungen vor: Sie sollen künftig ebenfalls Härtefallbewilligungen erhalten und damit bleiben dürfen.

«Regularisierung drängt sich auf»

Heute ist das nur möglich, wenn die Behörden immer wussten, wo sich jemand aufhielt. Dabei hätten gerade die Untergetauchten bewiesen, «dass sie sich, ohne aufzufallen und kriminell zu werden, bestens an die Verhältnisse in der Schweiz anpassen können», schreiben die Autoren.

Ein weiterer Vorschlag, der in der Studie gemacht wird: Mindestens jene, die jahrelang Nothilfe beziehen, sollen Zugang zum legalen Arbeitsmarkt erhalten. Heute dürfen sie keiner Arbeit nachgehen. Dabei würden viele von ihnen nach den oft jahrelangen Asylverfahren gut Deutsch sprechen. Zudem könnten gerade untergetauchte, abgewiesene Asylsuchende so aus «prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen», herausgeführt werden. «Eine Regularisierung ihres Status drängt sich auf», heisst es in der EKM-Studie.

Am Volk vorbei?

CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter sagt, diese Vorschläge hebelten die Asylgesetzgebung aus. «Das restriktivere Asylrecht war Wille des Parlaments und des Volks», sagt sie. «Die jetzige Regelung ist sehr griffig. Eine Lockerung würde nur falsche Anreize setzen.»

Ein Ausweis für abgewiesene Asylbewerber gebe diesen etwa eine gewisse Legitimität. Dass auch jene von der Härtefallregelung profitieren sollen, die zeitweise vom Radar verschwanden, sei falsch: «Die Tatsache, dass jemand untertaucht, zeugt von keinem Willen zur Kooperation. Das darf nicht belohnt werden.» Es gebe genügend Möglichkeiten, diesen Menschen zu helfen, so Schneider-Schneiter.

«Vorschläge unter null»

Ähnlich sieht es SVP-Nationalrat Andreas Glarner. «Die Vorschläge der Kommission sind unter null», sagt er. «Ein illegaler Zustand soll damit legalisiert werden.» Wenn es Lockerungen für die abgewiesenen Asylbewerber gebe, führe das zu einem starken Pull-Effekt. Weitere Asylbewerber würden so angezogen.

«In Afrika kommen alle zwölf Tage eine Million Menschen zur Welt», sagt Glarner. «Das können wir nicht hier lösenWer untergetaucht sei, müsse nicht belohnt werden, sondern gegebenenfalls inhaftiert. Die Schweiz müsse dafür sorgen, dass abgewiesene Asylbewerber konsequent ausgeschafft werden. Ländern, die ihre Bürger nicht zurücknehme, solle sie Gelder streichen. «Der Bundesrat macht aber nichts», so Glarner. Von den Vorschlägen der Kommission halte er nichts: «Wir müssen uns überlegen, ihr die Mittel zu kürzen.»

Mehr Würde für Abgewiesene?

SP-Nationalrätin Mattea Meyer begrüsst hingegen die Vorschläge der EKM. «Die Situation für Menschen, die kein Asyl bekommen, aber auch nicht ausgewiesen werden können, ist unhaltbar.» Die Idee eines Ausweisdokuments sei prüfenswert. «Heute werden diese Menschen nur wegen ihrer fehlenden Aufenthaltsbewilligung gebüsst. Das verursacht massive Kosten für die Allgemeinheit und schadet den Betroffenen.»

Auch die Forderung nach einer flexiblen Härtefallregelung sei sehr wichtig, da es immer wieder Menschen gebe, die temporär bei Freunden wohnten und deshalb als untergetaucht gelten. Attraktiver werde die Schweiz dadurch nicht, sagt Meyer. Aber: «Wir können mit kleinen Verbesserungen das Leben der Betroffenen verbessern, die zurzeit unter unwürdigen Bedingungen leben.»

(les/ehs)


20 Minuten.ch


Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)

ausweisFVorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.

In der Schweiz lebten Ende 2017, Total 41’544 vorläufig aufgenommene Personen.

(SEM Statistik 2017)


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