Grauenhaft: Samuel muss wegen der KESB seit über zwei Jahren ohne Mutter in einer fremden Familie leben. Bis jetzt wehren sich die Gerichte, ihn nach Hause zu lassen. Was die Nachbarn sagen, ist unglaublich.
Samuel* hatte Pech. Seine unverheirateten Eltern waren nach seiner Geburt nur noch ein Jahr zusammen. Seine Mutter hatte kein Vertrauen mehr in ihren Partner. Später warf sie ihm strafbare Handlungen gegen den gemeinsamen Sohn vor, kam aber bei den Gerichten damit nicht durch. Das Verfahren wurde eingestellt.
Die Mutter, die das Sorgerecht hatte, blieb aber bei der Überzeugung, der Kontakt zwischen Samuel und dem Vater schade dem Kind. Insbesondere auch deshalb, weil die den Buben betreuende Psychologin und Samuels Hausarzt, Dr. Lagemann, der Mutter dringend geraten haben, ihr Kind nicht dem Vater zu übergeben.
Des Vaters Gefährdungsmeldung
Mitte 2013 schlug der Vater zurück. Er machte eine Gefährdungsmeldung zum damals 7-jährigen Samuel. Jetzt war die KESB am Zug und das Unheil folgte auf dem Fuss.
Nachdem die Mutter aufgrund des Rates von Arzt und Jugendpsychologin zwei Vaterbesuche vereitelt hatte, schlug die Sozialbehörde zu. Am 6. Februar 2014 entzog sie unter der damaligen Leiterin Johanna Gämperli der Mutter das Obhutsrecht für ihr Kind. Sie liess Samuel von der Polizei aus der Schule holen und brachte ihn an einen geheimen Ort in eine Pflegefamilie (Die ON haben berichtet.)
Die Massnahme wurde sogar gegen den Befund eines kinderpsychologischen Gutachtens eingeleitet. Zudem regelte die Sozialbehörde das Besuchsrecht in der brutalstmöglichen Variante – und das, obwohl der Mutter faktisch nur die Vereitelung der Vaterbesuche vorgeworfen wurde. Die KESB gestand der Mutter nur einen beaufsichtigten Kontakt in einem Besuchszentrum der KESB zu. Der Vater umgekehrt erhielt ein «unbegleitetes Besuchsrecht».
Rekurskommission verschärft
Monate später wurde das Besuchsrecht gegenüber der Mutter durch die Verwaltungsrekurs-Kommission St. Gallen nochmals verschärft. Womit die Mutter bei der Beschwerdeinstanz der KESB auch noch auflief: Ab Oktober 2014 durfte sie ihr Kind nicht mehr sehen und nur noch einmal wöchentlich mit Samuel telefonieren. Den Aufenthaltsort ihres Kindes kannte sie nach wie vor nicht, während der Vater sogar Zugang zur Pflegefamilie bekam und Samuel zu sich nehmen durfte.
Anwalt wehrt sich für Mutter
Der Anwalt von Samuels Mutter kritisiert in seiner Stellungnahme vor dem St. Galler Gericht den Kindesentzug massiv. Die Fremdplatzierung sei «ein schwerer Eingriff in die elementaren Grundrechte». Weder die KESB noch die Verwaltungsrekurs-Kommission hätten dazu «die nötige fachliche Kompetenz» gehabt. Beide hätten ihre Kompetenz «überschritten und missbraucht». Eine Begründung zu einer allfälligen Kindesgefährdung finde «nicht einmal im Ansatz statt». Der Anwalt schreibt, hier sei «dem Kind in völliger Willkür die Mutter als Hauptbezugsperson entzogen» worden.
Samuel will zur Mutter
In der Anhörung von Samuel Mitte letzten Jahres habe der Junge, so der Anwalt, «unmissverständlich geäussert», er wolle zur Mutter zurück. Dies sei «sein wichtigster Wunsch».
Selbst der Vater hat vor wenigen Monaten vor dem St. Galler Richter zu Protokoll gegeben, dass auf Samuel «eine grosse Verunsicherung» laste. Er habe «Sehnsucht nach dem Mami» und «vermisse sein Mami». Samuel habe ihm schon gesagt, er wolle zur Mutter zurück. Irgendwann müsse «der Junge wissen, wie es mit ihm weitergeht», sagte der Vater noch.
Aber das St. Galler Kantonsgericht lässt sich Zeit – und das Kind in der Fremde.
Wie die KESB und die Gerichte das alles gegenüber dem Kind verantworten können, ist ein Rätsel.
Bruno Hug
*Name geändert