Video: Referat von Prof. Dr. Marcel Niggli über das Covid-19-Gesetz vom 03.11.2021
Aufruf von Schweizer Juristinnen und Juristen gegen die Anpassung des Covid-19-Gesetzes
Unsere Schweizer Demokratie ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Geschichte.
Unsere Grundrechte wurden jedoch erst vor gut einem Jahrhundert in der Bundesverfassung und den kantonalen Verfassungen verankert.
Der Rechtsstaat ist ein kostbares und fragiles Gut, das durch beständiges institutionelles Schaffen im bürgerlichen Leben zu bestätigen ist.
Am 28. November ist das souveräne Volk an die Urne gerufen. Nach einem Referendum gilt es, sich nun zu den am 19. März 2021 von der Bundesversammlung beschlossenen Änderungen des Covid-19 Gesetzes zu entscheiden, insbesondere zum dabei eingeführten „Impf-, Test- und Genesungsnachweises”, den sogenannten “Sanitätspass”.
Wollen wir bei dieser Abstimmung folgendes akzeptieren?
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Test- und Contact-Tracing-System der Bürger (Art. 3b Covid-19-Gesetz) ?
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Verweigerung des Zuganges zu Kultur, Restaurants, Freizeit und Sport für ungeimpfte Personen (Art. 6a Covid-19-Gesetz) ?
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Dass Studenten mit einem guten Immunsystem einen Nachweis erbringen müssen, um Bildungsstätten besuchen zu dürfen (Art. 6a Covid-19-Gesetz) ?
Diese Gesetzesänderungen sind gefährlich und verletzen folgende Grundrechte und Grundsätze der Bundesverfassung (BV):
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Grundsatz des rechtsstaatlichen Handelns in Hinblick auf die Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV)
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Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5a BV)
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Rechtsgleichheit vor dem Gesetz (Art. 8 Abs. 1 BV) und Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit persönlichen Überzeugungen (Art. 8 Abs 2 BV)
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Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf Bewegungsfreiheit, sowie das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2 BV)
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Schutz der Privatsphäre und vor missbräuchlichem Gebrauch persönlicher Daten (Art. 13 Abs 1 und 2 BV)
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Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV)
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Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16 BV)
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Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV)
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Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV)
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Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
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Bedingungen zur Einschränkung der Grundrechte (Art. 36 BV)
Wir, die unterzeichnenden Juristen, Anwälte, Notare, Rechtsdozenten und Professoren wollen das Schweizer Volk darauf hinweisen, dass diese Einschränkungen unserer Grundrechte einen schwerwiegenden und weitreichenden Präzedenzfall darstellen.
„Es liegt somit ein mehrfacher, d.h. qualifizierter Verstoss gegen die Bundesverfassung vor. Da wir in der Schweiz über kein Verfassungsgericht verfügen, kann ein Bundesgesetz nicht auf die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung beim Bundesgericht angefochten werden. […]. Somit müssen Stimmberechtigte die Überprüfung auf die Verfassungsmässigkeit übernehmen und am 28. November “NEIN” stimmen.» Karl Spühler, Prof. Dr jur, ehem. Bundesrichter, in Schweizerzeit Freitag 22. Oktober 2021
Aus diesen Gründen empfehlen auch wir, die Unterzeichnenden, dem Souverän, dem Volk am 28. November ein „NEIN“ zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: