Eidgenössischer Volksbetrug vom 28. November 2021: Covid-Gesetz NEIN !

widerstand_covid-19_bundesrat

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Art. 1a
Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.

 

Art. 3a
Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.

 

Art. 3b
Der Bund stellt in Zusammen­arbeit mit den Kantonen ein schweizweit funktionierendes Test- und Contact-Tracing-System (TTIQ-System) sicher.

 

Art. 6a
Der Bundesrat legt die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses fest.



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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, COVID-19, Eidgenössische Volksinitiativen, Einkommensteuer, Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand