Beistände sollen teurer werden

Kreuzlingen – Der Kreuzlinger Gemeinderat entscheidet am Donnerstag über eine neue Gebührenordnung für den gesetzlichen Betreuungsdienst.

Am 1. Januar 2013 lösten die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) die bisherigen Vormundschaftsbehörden ab. Erst im Juni 2015 aber setzte der Kreuzlinger Stadtrat das bisherige Gebührenreglement aus dem Jahr 2003 ausser Kraft, da mit der Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene erfolgte. Wie die zuständige Stadträtin Barbara Kern (Soziales) mitteilte, benötigt die Stadt Kreuzlingen gleichwohl ein eigenes Regelwerk, das jetzt vom Gemeinderat genehmigt werden soll.

Die neuen Vorschriften werden in erster Linie an die heutigen Anforderungen angepasst. Zudem sollen Entschädigungen erhoben werden können, für die es bislang keine Regelungen gab. Bereits jetzt wenden die Berufsbeistände in Absprache mit der KESB Kreuzlingen gemäss ihrer zeitlichen Beanspruchung drei Fallstufen an – klein, mittel und gross. Die Berufsbeistände sind anders als die KESB-Mitarbeiter bei der Stadt angestellt. Die KESB fällt Entscheide, die Stadt führt sie aus. Für diese Tätigkeit werden Gebühren erhoben, die künftig neu geregelt werden sollen und mehrheitlich höher werden.

Demnach haben verbeiständete Erwachsene künftig pauschal für eine zweijährige Mandatsperiode im kleinen Fall 4000 Franken zu zahlen, im mittleren 7000 und im grossen Fall 10000 Franken. Die Pauschalentschädigung entfällt, wenn die betroffene Person ein Vermögen von unter 20000 Franken hat, bislang lag der Freibetrag bei 30000 Franken. In diesem Fall gibt es dann nur noch 200 Franken Spesen für die zweijährige Mandatsperiode. Blieben Massnahmen im Kindesschutz bislang gebührenfrei, werden jetzt pauschal 100 Franken pro Familie im Jahr erhoben.

Die vorberatende Kommission Allgemeines und Administratives (AUA) hat sich bereits mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Regelwerk zu genehmigen.


Kreuzlinger Zeitung.ch


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