…das letzte Lebenszeichen des Beschwerdeführer oder wie das Obergericht des Kantons Thurgau lügt!

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Auszug aus dem Entscheid des Obergericht des Kantons Thurgau vom 26. Januar 2017, Seite 16 Mitte.


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Am 17. August 2016 war ich persönlich und das erste mal bei Herr Butti/Staatsanwaltschaft Kreuzlingen (spontan und freiwillig). Wir habe ca. eine halbe Stunde miteinander geredet. Anschliessend tätigte ich noch einen Besuch bei meiner Tochter. Die FA. Swisscom AG erstellt (gemäss eigenen Angaben) max. ein halbes Jahr rück­wir­kend Kontoauszüge. In fast drei Jahren ständigen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, habe ich weit über 50 Telefongespräche geführt und sicherlich mehr als drei Dutzend Emails gesendet…

Wieso lügt das Obergericht des Kantons Thurgau?


"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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