Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020 – JA zur Begrenzungsinitiative

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1. EU-Vereinbarungen: Wertlos, wenn es darauf ankommt!

Die CoronaKrise offenbarte, dass manche Vereinbarungen mit der EU nicht das Papier wert sind, auf welchem sie geschrieben sind. Als sich die Notlage verschlimmerte und die Schweiz rechtmässig gekaufte medizinische Hilfsmittel importieren wollte, wurden diese von EU-Nachbarländern (DE, FR, IT) blockiert! Entgegen internationalen Freihandelsgesetzen (WTO)! Der Bundesrat kroch mehrfach nach Brüssel: erhielt Zusagen … welche wieder gebrochen wurden.

Solchen «Partnern» öffnen wir naiv unsere Grenzen? Mit solchen Partnern soll ein neues Rahmenabkommen abgeschlossen werden? Sicher nicht mit uns! Mit einem Ja zur Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung senden wir Brüssel (und dem EU-hörigen Bundesrat) klare Signale.

2. Tausende KMU werden Opfer der Personenfreizügigkeit!

Die CoronaKrise präsentiert der Schweizer Volkswirtschaft eine Dutzende Milliarden Franken hohe Rechnung und die Hauptleidtragenden sind die KMU und ihre Mitarbeitenden. Milliarden Volksvermögen müssen in Kurzarbeit und Notkredite gepumpt werden. Niemand weiss, ob diese Milliarden jemals zurückbezahlt werden können! Der entstandene gigantische Schaden ist in der unkontrollierten Einwanderung begründet.

Neben dem nicht verkraftbaren Bevölkerungswachstum verursacht die EU-Personenfreizügigkeit jetzt auch Milliardenschäden an KMU und an Sozialwerken. Die Zeche bezahlt wieder der Mittelstand. Der Schaden ist angerichtet und niemand kann dafür verantwortlich gemacht werden. Die Schweiz muss jetzt DRINGEND ihr zu generöses Verhältnis zur EU überprüfen.

3. Grenzgänger, ja aber.

Im Zuge der CoronaKrise (sie wurde auch durch die über 330‘000 Grenzgänger/innen ausgeweitet) zeigte sich, dass die Schweiz die Selbstversorgung versäumt hat – z.B. auch bei Pflege-Fachkräften. Dafür kann man niemanden haftbar machen. ABER man kann daraus Lehren ziehen. Berufe in der Kranken- und Alterspflege müssen attraktiver gemacht werden und die Schweiz muss eigene Fachkräfte ausbilden!

Die Abhängigkeit von EU-Ländern muss verkleinert werden! Auch im Handwerk! Damit steigern wir die Unabhängigkeit und bringen in Notlagen unsere Grenzen effizienter unter Kontrolle. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz!

4. Der Bumerang: Arbeitslose «EU-Fachkräfte».

Infolge der Corona-Epidemie in der Schweiz zeigt sich die Belastung der Schweizer Wirtschaft und Sozialwerke durch zu viele EU-Einwanderer. Sehr dramatisch zum Beispiel in Gastronomie und Hotellerie. Innert Stunden mussten alle Restaurants dicht machen, Hotels schlossen.

Jetzt sind Abertausende EU-Arbeitnehmende von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen und leistungsberechtigt, unabhängig davon, seit wann sie in die Schweizer Sozialwerke einbezahlt haben. Gastronomie- und Hotellerie-Berufe müssen attraktiver gemacht werden und die Schweiz muss dringend mehr eigene Fachkräfte ausbilden! Das ist günstiger und nachhaltiger. Damit steigern wir die Versorgungssicherheit. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz!

5. Die Corona-Krise zeigte es: Unkontrollierte Grenzen sind gefährlich!

Wegen der EU-Personenfreizügigkeit traf es die Schweiz besonders schwer! Ende Januar 20 brach die Epidemie in China explosionsartig aus und erreichte 14 Tage später Norditalien (Mailand). Wenige Tage danach wurde das Ausmass der Pandemie klar. Angesichts von 76‘000 täglichen Grenzgänger/innen aus Italien forderten Tessiner Politiker/innen umgehend: Schliesst die Grenzen! Doch der EU-hörige Bundesrat unternahm nichts. Erst einen Monat später, nachdem alle Nachbarländer die Grenzen schlossen, zog der Bundesrat nach, leider Tausende Erkrankte und viele Todesopfer zu spät.

Die Schweiz, mit rund 330‘000 Grenzgänger/innen täglich, wurde verhältnismässig zum Land mit der höchsten Zahl an Infizierten! Ein trauriger Rekord. Die Globalisierung zeigte hier ihr hässliches Gesicht. Die Schweiz muss daraus lernen und die Kontrolle der Grenzen wieder übernehmen!



Randvoll.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Bundesgerichts Urteile, Eidgenössische Volksinitiativen, Einkommensteuer, Finanzen, Gesetz, Illegale Migration, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Widerstand
One comment on “Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020 – JA zur Begrenzungsinitiative
  1. WIDERSTAND sagt:

    Unter Artikel 121a Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht: Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. Dies gilt für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.
     
    Jean-Pierre Morf