“Ein Vater gibt nicht auf”

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NACHWORT

Als ich Georg kennen lerne, ist er Anfang 50. Ich habe soeben meine Kampfschrift “Der gebrauchte Mann – Abgeliebt und abgezockt – Väter nach der Trennung” veröffentlicht. Georg hat das Buch gelesen.

Es “ist so nah dran”, meint er.
“Mir geht’s doch genau so. Ich bin auch so einer, der nichts Böses gemacht hat und nichts weiter will, als sein Kind sehen, und dem alle – die Kindesmutter, die Richter, die im Jugendamt – sagen: Vergiss es. Das Kind gehört zur Mutter. Einen Vater braucht es nicht.”

Es sind Worte wie diese, die mich dazu bringen, seiner Lebensgeschichte nachzuforschen. Die leise Melancholie, die von ihm ausgeht, wenn er sagt: “Ich male nur noch für Maria. Kann nur noch für sie malen. In jedes Bild lege ich eine Botschaft für sie rein. Falls Maria jemals eines irgendwo sieht, versteht sie, was es bedeutet.”

Er erzählt gut, dieser Mann mit den silbrigen Locken um den sonnengebräunten Charakterkopf und den Augen, die nicht nur ihrer Farbe wegen wie Umbraschatten in einer Nische der weiß getünchten Häuser seiner Sonnenheimat wirken.

Aber es ist nicht seine Art zu erzählen, die mich Jahre nach unserer ersten Begegnung dazu anregt, dieses Buch zu schreiben. Es ist das Unrecht an Maria und den alljährlich neu zu den bereits geschädigten Aberhunderttausenden hinzukommenden über 100 000 Kindern, die gegen ihren Willen von einem geliebten und zum Kinderglück dringend benötigten Elternteil geschieden werden. “Das Kind gehört zur Mutter. Einen Vater braucht es nicht.”

Äußerungen wie diese müssen dazu anregen, genauer hinzuhören. Zu fragen: Zählt Vaterschaft tatsächlich so gering?

Und leider, wer mit offenen Augen und Ohren am gesellschaftlichen Geschehen teilnimmt, kann nicht umhin zuzugeben, dass dies gegenwärtig immer öfter der öffentliche und speziell der radikal-feministische Ton ist.

Theoretisch, auf dem Papier, hat ein Vater das elterliche Recht und die unantastbare Würde des Menschen auf seiner Seite, doch faktisch und im modernen Sprachgebrauch gilt er immer öfter lediglich als “Erzeuger”. Als serieller Hersteller eines beliebigen Produktes. In diesem Fall des Produktes Kind, im amerikanisierten Neudeutsch auch “Kids” gleich “junge Ziegen” oder feministisch “Brut” genannt, welche der “Aufzucht” bedarf.

Während die Mutter mit einer für sie schier unerträglichen, kaum zu leistenden gesamtgesellschaftlichen und familiär-privaten Heilserwartung überfrachtet wird, Kinder sprachlich zu Kleintieren und Familien zu Zuchtanstalten pervertiert werden, verkommt der Vater zur Randfigur, reduziert auf eher technische Funktionen wie Spermaproduktion, Zeugungsakt und Erzeugnissicherung, sprich Unterhaltsleistungen. Der Vater als Mensch, Lebensgefährte, Erzieher und Vertrauter seiner Kinder kommt in den Köpfen vieler geschiedener sowie der zunehmenden Anzahl aus Überzeugung alleinerziehender Frauen eher selten vor und wenn doch, dann immer öfter lediglich als Lebensabschnittspartner. Tendenz steigend, wenn man Zukunftsforschern wie Matthias Horx oder Männerforschern wie Walter Holstein glauben darf.

Wollte man am Familiengericht oder im Jugendamt einer Mutter ähnlich wie Georg als Vater begegnen und ihr anraten, ihr Kind ganz einfach zu vergessen, weil der Vater dies verlangt, sich rasch ein neues zu machen und etwaigen Verlustschmerz wegtherapieren zu lassen, ginge die Frauenlobby die Barrikaden hoch.

Einem Vater gegenüber ist derselbe Fall freilich kein Skandal, kein Musterbeispiel von Männerfeindlichkeit. Im Überschwang der Frauenbewegung ist der Kampf um die Rechte der Frau zur Entrechtung der Männer entartet. Wie eine 1999 veröffentlichte dänische Studie des Männerforscher Hans Bonde von der Universität Odense ermittelte, loben moderne Frauen sogar ihre Gewalthandlungen inzwischen als “progressiv”, während sie identische Männergewalt als “reaktionär” und schwer strafbar abwerten.

Georg erlebt diese Janusgesichtigkeit der weiblichen Moral hautnah. Während seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit größter Selbstverständlichkeit jeder erdenkliche Beistand dafür gewährt wird, das Recht ihres Kindes auf Umgang mit dem Vater zu schädigen, erfuhr er eine Behandlung, als sei es ein Verbrechen, als Mann seine Tochter lieb zu haben. Ein Verbrechen, sie sehen und jeden Monat für ein paar Tage oder Stunden bei sich haben zu wollen, ja, auch bei sich Zuhause, damit sie ihren Vater kennt und weiß, wo und wie er lebt. Ein Verbrechen, mehr für Maria sein zu wollen als ein Erzeuger. Ein Verbrechen, ihr zusätzlich zur mütterlichen Lebenswelt die des Vaters zeigen zu wollen. Auch auf seiner Seite warten ja Großeltern, warten Tante und Onkel, Cousinen und Cousins, warten Georgs Patenkinder, wartet Liebe und ein reiches Kulturgut. Wenn Maria in den Spiegel sieht, wird sie eines Tages darin nicht nur sich selbst sondern auch den Vater wiedererkennen. Sie hat seine dunklen Augen, seine südländische Hautfarbe, seine Gesichtsform, denselben Mund. Vielleicht noch viel mehr als das. Maria ist Teil der väterlichen Welt. Ob die Mutter dies duldet oder nicht. Wird diese Welt dem Kind entrissen, ihm vorenthalten, liegt lebenslang etwas in Marias Seele brach.

Und dabei gibt es keinen einzigen zwingend notwendigen Grund, Maria diesen väterlichen Teil ihrer familiären Zugehörigkeit zu verweigern. Ihr Vater ist weder ein Kinderschänder noch auf andere Weise kriminell. Er ist ein unbescholtener, liebenswerter Mensch. Und weil er der ist, der er ist, würde er Marias Wohl dienen.

Von Beruf Kunstmaler und Bildhauer mit profundem Wissen, mehrprachig in Wort und Schrift, ist Georg ein Phantast mit der Gabe muselmanischer Märchenerzähler und zugleich ein Macher, ein Kraftpaket mit positiver Ausstrahlung. Schon auf den ersten Blick ist der Mix seines genetischen Erbes aus östlichem und mediterranem Blut sowie sein Hang zur kosmopolitischen Vielfalt unverkennbar. Ein Wanderer zwischen der alten Welt Europas und der neuen jenseits des großen Teiches.

Warum einem Kind einen solchen Vater vorenthalten? Mit welchem Recht? Mit dem Recht der Mutter?

Nach Jahren des Kampfes gegen die Windmühlenflügel des Gummiparagraphen vom “Kindeswohl” sind Georg wenig Illusionen und viel Sarkasmus geblieben.

“Ich habe doch vor der Mutter keinen Respekt mehr”, stellt er ernüchtert klar.
“Auch vor dem Richter nicht mehr und dem ganzen Gesetz. Und das sage ich denen auch ins Gesicht. Was ist denn das für ein Gesetz, das einen Vater, der nichts verbrochen hat, als dass er sein Kind sehen will, in den sozialen Untergrund treibt und wie einen Schwerkriminellen behandelt?”

Dieses Buch endet mit dem Tag, an dem Georg per Richterspruch endlich wieder ein Umgangsrecht bekam und seine Tochter sehen durfte. Es endet mit der Hoffnung auf eine glücklichere Zukunft und Georgs Versprechen, Maria niemals aufzugeben. Was immer geschehe.

Es war die Vorahnung, dass der Kampf noch nicht gewonnen sei, die ihm die Worte zurecht legte, denn Marias Mutter ertrug den richterlichen Zwang nur vier Besuche lang. Kein Richterbeschluss, keine Zwangsgeldandrohung können sie seither dazu bewegen, das Kind zu den Besuchsterminen zu bringen. Denn sie hat eine Verbündete gewonnen: Maria.

Die achtjährige Tochter hat keine Kraft mehr, für sich den Vater zu erkämpfen und gleichzeitig die Mutter zu stärken, sie zu trösten, zu beschützen und ihr immer aufs Neue zu versichern:
“Hast du wieder vor lauter Angst um mich gezittert? Das brauchst du aber gar nicht. Der Papa ist doch ganz lieb.”

Maria ist ein intelligentes Kind. Sie hat das Spiel durchschaut. Und sie hat begreiflicherweise lieber eine fröhliche Alltagsmutter, als einmal im Monat ein paar schöne, doch später, bei der Mutter, schwer zu büßende Stunden mit dem Sonntagsvater. Selbstschutz ist es, wenn sie mittlerweile sagt:
“Ich will den Papa nicht mehr sehen.”

Und die, die das Kind beschützen sollten, damit es diesen Selbstschutz nicht braucht und seine ganz natürlichen Gefühle für den Vater mit derselben Selbstverständlichkeit ausleben kann wie für die Mutter, machen sich die Sache leicht. Nach dem Motto: “Beschütze die Mutter und du beschützt das Kind”, wird dem Vater bestätigt, dass er zwar ein Umgangsrecht habe, dieses aber nicht erzwungen werden könne. Der Mutter sei kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, wenn sie den Umgang verweigere. Sie handle aus Besorgnis und daher zum Wohle des Kindes. Im übrigen müsse Georg erst einmal Unterhalt zahlen, dann sehe man weiter.

Dass er seit Jahren Sozialhilfe bezieht, weil seine Kreativität im Bürokratismus der Sorgerechtsindustrie erstickt, interessiert nicht. Auch nicht, dass er vor diesen drei Jahren weit mehr als es seine Pflicht gewesen wäre und völlig unbürokratisch Unterhalt für Maria leistete. Dreist versucht die Mutter das Gericht zu überzeugen, dass Georg sich doch nur zum Schein verarme, um sich vor den Zahlungen zu drücken. Wie alle Väter!

Dass, wie Edith Niehius, SPD-Mitglied des Bundesrats, einmal vor laufender Fersehkamera einräumte, von 10 unterhaltspflichtigen Vätern drei ordnungsmäß zahlen, drei zu wenig zahlen, weil ihr Einkommen zu gering ist und sie nicht mehr zahlen können, drei gar nicht zahlen, weil sie selbst bedürftig und somit zahlungsunfähig sind und lediglich einer absichtlich nicht zahlt, wird in dieser Form selten erklärt.

Oft war Georg nahe daran, den Kampf aufzugeben. Aber: “Ich kann nicht”, sagt er.
“Maria würde mir das nie verzeihen. Und ich will sie nicht verlieren.”

Der Rechtsanwalt, der ihn in diesem Kampf begleitet, ist ein versierter Jurist. Ein siegesgewohnter Mann, der von sich selbst sagt, er verliere nicht gern einen Prozess. Ein Taktiker auf dem Schachbrett der Justiz. Doch auch er steht immer wieder im “Schach” der Tatsache, dass das Gesetzbuch wie die Bibel Auslegungssache der “Schriftgelehrten” sprich der Richter, ist.

Laut Oberlandesgericht Rostock (ZfG 1999, 307) ist das
“Umgangsrecht nach der Kindschaftsrechtsreform nicht mehr als das Recht des Elternteils definiert, der das Sorgerecht hat, sondern das Recht des Kindes. Dieses Recht steht unter dem besonderen Schutz der Verfassung.”

Ergänzend befand das Oberlandesgericht Braunschweig (FamRZ 1999, 185), der Umgang des Kindes mit dem “nichtehelichen” Vater fördert “die Entwicklung des Kindes, seine unberechtigte Vereitelung gefährdet das Kind im höchsten Maße.” Daher muss “von einer erziehungsgeeigneten Mutter verlangt werden”, dass sie “auf das Kind mit dem Ziel einwirkt, psychische Widerstände gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abzubauen.”

Um das Recht des Kindes auf Umgang mit Mutter und Vater zu gewährleisten, “darf sich das Gericht nicht darauf beschränken, ein Umgangsrecht lediglich dem Grunde nach einzuräumen. Vielmehr ist es gehalten”, so auch das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1999, 617), “eine Umgangsregelung mit durchsetzbarem Inhalt zu treffen, die vollständig, vollziehbar und vollstreckbar sein muss. Die Regelung bedarf konkreter Anweisungen über die Ausgestaltung des Umgangs nach Ort, Zeit, Häufigkeit, Abholung und ggf. Überwachung bei beschütztem Umgang.”

Theoretisch alles klar, möchte man meinen. Wenn die Mutter das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht des Kindes boykottiert und den Vater ausgrenzt, ist sie als erziehungsungeeignet einzustufen und muss damit rechnen, das Sorgerecht zu verlieren.

In der Praxis gilt es so schwarz-weiß nicht. Da heißt es vom Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1998, 961): “Eine vom Gericht gebilligte Vereinbarung zum Umgangsrecht kann Grundlage der Vollstreckung sein.” Aber “wenn der Sorgeberechtigte alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Kinder zum Umgang zu bewegen, kann ihm darüber hinaus nicht zugemutet werden, mit physischer Gewalt gegen die Kinder vorzugehen.”

Für Georg und seine Tochter Maria bedeutet dies, dass die Mutter das Recht Marias auf Umgang mit dem Vater sehr wohl und ziemlich leicht umgehen kann, wenn das Kind selbst den Umgang nachdrücklich und überzeugend ablehnt.

Wie oft und nachhaltig dergleichen geschieht, weist die Fülle der wissenschaftlichen Berichte über das in Fachkreisen als PAS bekannte “Parental Alienation Syndrom” nach. In allen PAS-Fällen manipuliert ein Elternteil das bei ihm lebende Kind in gehirnwäscheartiger Weise, den anderen Elternteil abzulehnen.

Als Mittel der Manipulation dient vor allem die Angst. Das Kind wird durch die sichtbare Aversion des Elternteils, bei dem es lebt, gegen den anderen Elternteil in eine existentiell gefährdende Angst vor dem Verlassenwerden hinein manövriert. Es hat erlebt, dass Familien zerbrechen, wenn die Mutter oder der Vater streiten und böse miteinander sind, und dass ein Elternteil einfach verschwinden kann.
Es erlitt meist den Verlust des Vaters. Und es will auf keinen Fall auch die Mutter verlieren. Folglich bemüht es sich, dem ihm verbleibenden Elternteil zu gefallen.

Gelangt das Kind intuitiv zu der Erkenntnis, dass die Mutter es als Wohlverhalten bewertet, wenn es gemeinsam mit der Mutter gegen den Vater eingenommen ist, über ihn lästert und ihn mit den Worten, die die Mutter gern hört, als blöd oder langweilig bezeichnet, wird es genau dieses Wohlverhalten an den Tag legen.

Es mag sein, dass Eltern dieses Zusammenspiel der Kräfte nicht erkennen und sich nichts Böses dabei denken, wenn sie das Kind als Partnerersatz heranziehen und sich solidarisch mit ihm auf eine negative Meinung über den anderen Elternteil einschwören. Dennoch ist ihnen die Abwehrhaltung des Kindes hochwillkommen und sie solidarisieren sich nun ihrerseits mit dem Kind, indem sie den Willen des Kindes bestärken, es wolle den Vater oder die Mutter nicht sehen.

Das Verhalten von Uschi und Maria sind nahezu klassische PAS-Beispiele.

Im Laufe der Trennungszeit hat Georg viel über Familiengesetze und Kindschaftsrecht gelernt. Längst weiß er, dass er allenfalls Spurenelemente einer Chance gegen den Willen der Mutter hat. Wie immer er die Sache dreht, das Kind gehört ihr. Sie bestimmt. Selbst über ihren Tod hinaus hat sie testamentarisch angeordnet, dass er, der Vater, das Kind nie zugesprochen bekommen darf.

“Sie muss mich ja nicht mögen”, meint Georg zwischen Resignation und Aufbegehren.
“Aber sie hat in Wahrheit kein Recht, dem Kind den Vater zu nehmen.”

Doch hat die Mutter dieses Recht wirklich nicht? Justitia schweigt. Sie hält die Waagschale hoch, in deren linker Schale Mutter und Kind sitzen und rechts der Vater. Nur zu oft wird da der Vater für zu leicht befunden. Besonders dann, wenn er keinen Trauschein in seine Waagschale zu werfen hat.

Georg ist einer von diesen Vätern, ein nichtehelicher, ein lediger Vater. Seit dem im Juli 1998 anzuwenden neuen Kindschaftsrecht hat Maria wie eheliche Kinder ein Recht an ihren Vater auf Unterhalt und Umgang. Auch Georg steht ehelichen Vätern gleich, indem er das Recht und die Pflicht hat, finanziell für seine Tochter zu sorgen und sie persönlich kennen zu lernen. Ob er allerdings neben der unbestrittenen Zahlungspflicht die Pflicht zum Umgang mit seiner Tochter ausüben darf, entscheidet die Mutter. Ohne ihr Einverständnis geht nichts. Trotz der eigenen Rechte des Kindes.

Nur zu oft ist im Deutschland unserer Tage ein Kind die unfreiwillige Waffe im “Rosenkrieg” seiner Eltern. Und dies wird möglich, weil der Gesetzgeber versagt.

Dieses Versagen liegt darin, mit der Reform des Kindschaftsrechts erstens keine Definition des Kindeswohls oder zumindest eine Festlegung der Mindestanforderungen erbracht zu haben, welche die Basis des Kindeswohls darstellen. Es wurde nicht einmal definitiv fixiert, ob bzw. dass der Gesetzgeber den Umgang des Kindes mit beiden Eltern für unverzichtbar ansieht. Und zweitens versagte der Gesetzgeber, indem er kein “Garantiegesetz” für das in der UN-Kinderrechtskonvention gesicherte Recht des Kindes auf “regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen” schuf, sondern lediglich ein sogenanntes “Appellgesetz”. Ein Gesetz also, das nach einer Definition von Margot von Renesse nicht mit dem “scharfen Schwert des Gesetzes” durchgesetzt werden kann, sondern mit dem “stumpfen Schwert” der Mahnung zur Vernunft beschworen wird.

Anders ausgedrückt: Bei Zuwiderhandeln erfolgt keine Strafe. Der Gesetzgeber spricht quasi eine juristische Empfehlung aus, mit der er an die elterliche Verantwortung appelliert, dem Kind beide Elternteile zu erhalten.

Geplant war mit der Neuregelung des Kindschaftsrechts, die Eigenverantwortlichkeit der Eltern zu stärken und den Gesetzgeber zu entlasten, der vor der Reform grundsätzlich eine richterliche Sorgerechtsentscheidung zu treffen hatte. Zwei Jahre Kindschaftsrechtsreform haben jedoch noch keine grundlegende, bundesweite bessere Einsicht der Eltern und juristischen Entscheidungsträgerinnen und -träger bewirkt.

Eine elterliche Vereinbarung zur gemeinsamen Sorge gelingt auch heute nur vergleichsweise reibungslos, wenn die Richter nicht nur in der Lage sind, Anforderungen an psychologische Gutachten klar zu formulieren und die Ergebnisse kritisch zu bewerten, sondern selbst auch fest von der Notwendigkeit einer gemeinsamen Sorge zum Besten des Kindes überzeugt sind. An Familiengerichten mit unfähigen, weil an Weiterbildung und Veränderungen desinteressierten Richtern klappt es hingegen nicht. Und wie Richter Elmar Bergmann vom Amtsgericht Krefeld so treffend bemerkt, lässt die juristische Ausbildung im Familienrecht schon an der Universität mehr als zu wünschen übrig und fällt später als Weiterbildungsmaßnahme nahezu gänzlich flach, weil die Kosten Privatsache sind.

Wäre im Gesetzestext klipp und klar geregelt, dass Kinder auch bei Trennung und Scheidung der Eltern ohne Wenn und Aber ein Recht darauf haben, ihre beiden Eltern zu behalten und regelmäßig zu sehen, würden Eltern sich an dieses Recht halten und eventuell Hilfe zu dessen Verwirklichung annehmen müssen. Statt dessen werden sie vor die Wahl gestellt, sich für die Alleinsorge oder die gemeinsame Sorge zu entscheiden, dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ein großzügiges Umgangsrecht einzuräumen oder jeden Umgang auszuschließen.

Während fast alle Scheidungswilligen in der Anfangsphase der Trennung noch berücksichtigen, dass ihre Kinder Mutter und Vater brauchen, entartet die Beziehung mit fortschreitender juristischer Einmischung fast immer zum Krieg. Die mit dem Juristenberuf verbundene Notwendigkeit, die Vorteile der eigenen Mandantschaft gegen die Gegenpartei zu sichern, ufert nur zu oft in feministische “Gender”-Mania sowie frauensolidarische Mütterparteilichkeit und Männerfeindlichkeit aus. Selbst in Fernsehshows wie z.B. “Mona Lisa” wird Müttern von Rechtsexpertinnen dringend geraten, die gemeinsame Sorge abzulehnen, da der Vater nur Schwierigkeiten mache. Verlierer sind am Ende immer die Kinder.

Nicht nur Georg, sondern mit ihm die meisten modernden Väter sind inzwischen nicht mehr bereit, sich aus dem Leben ihrer Kinder ausradieren zu lassen oder sich mit der Rolle des “Goldesels” zufrieden zu geben.

Doch wenn diese “neuen Männer”, diese “neuen Väter” von ihren Lebensgefährtinnen und Ehefrauen “abgeliebt” wurden und danach jahrelang vergeblich Gesundheit, Geld, Zeit und oft auch jede Privatheit in den Rachen der Justiz werfen, um ihre Kinder regelmäßig sehen und ihr Heranwachsen hautnah erleben zu dürfen, dann werden sie von denselben Frauen, von Frauenrechtlerinnen und ihren Mitläuferinnen als Memmen verhöhnt und verspottet.

Rotten sich verzweifelte Väter vor Gerichtsgebäuden zu Demonstrationen zusammen, so dass Passanten und die Presse neugierige Fragen zu stellen beginnen, steht meist als Expertinnen-Kommentar in der Zeitung zu lesen, dass es sich bei diesen Vätern höchstens um eine verschwindend kleine Minderheit handle. An ihnen bestehe kein öffentliches Interesse, weil ihr Fallbeispiel singulär sei. Weit wichtiger sei es, darauf hinzuweisen, dass Väter immer öfter keinen Unterhalt zahlen und der Staat alljährlich Unsummen an Unterhaltsvorschüssen zu zahlen habe.

Auch Georg bezieht heute Sozialhilfe. Zu der Zeit, als er mit der Mutter seiner Tochter lebte, stand er auf dem Sprungbrett, international bekannt zu werden. Als Mutter und Kind ihn verlassen hatten, ging es bergab. Wer als Künstler und Freiberufler nicht mit Hochleistung produziert, steht draußen.

Väter wie Georg beschreiben speziell Redakteurinnen gern als die “neuen Leidfiguren der Väterbewegung” oder “Schmerzensmänner”, die tränenreich als Jammergestalten ihre Show abzögen, während die Mütter die wahren Opfer seien. Schuld am Elend von Frauen und Kindern seien allein die Väter. Diese Lösung ist einfach und frauenfreundlich und findet am Frauenstammtisch locker die Mehrheit.

Dass sie falsch ist, – wenn schon. Es macht jedenfalls Quote, wenn namhafte Politikerinnen wie Renate Schmidt (SPD) die Männer als Sündenböcke der Nation bereits am Pranger stehen haben.
“Ihre nahezu ausschließliche Definition über den Beruf, ihre Unwissenheit über die Notwendigkeit von Zeit für Familie und Partnerschaft und die Bedürfnisse ihrer Frauen und Kinder ist die stärkste Barriere gegen positive Veränderungen”, erklärte sie zu Pfingsten 2000 gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Dass die meisten Ehen nicht deshalb zerbrechen, weil die Frau für den Mann das unbekannte Wesen ist, sondern weil das Geld nie reicht, wusste sie anscheinend nicht. Und dass an diesem Geldmangel nicht zuletzt die verfehlte Familienpolitik seit Gründung der Bundesrepublik vor 50 Jahren schuld ist, erwähnte sie auch nicht. Statt dessen übte sie sich semantisch, um das Wort “Familienlastenausgleich” abzuschaffen, weil “Kinder keine Last sind, für die es einen Ausgleich geben muss”. Kinder sind in der Tat keine Last, aber die für Kinder aufzuwendenden, nicht von der Steuer abzusetzenden Kosten sind eine Last. Und für den Vorteil der Entlastung, den Singles aus der Kinderschar von Eltern ziehen, muss es einen Familien zugute kommenden Lastenausgleich geben.

Kinder sind nämlich nicht wie Puppen, die einmalige Anschaffungskosten und dann nur noch von Zeit zu Zeit einen Staublappen erfordern.

Die Beziehung zwischen Uschi und Georg bestünde vermutlich heute noch, gäbe es einen fairen Familienlastenausgleich, der Georg von seinem Einkommen weniger Abzüge und mehr freies Geld übrig gelassen hätte. Uschi hätte sich dann ihren Wunschtraum, als Familienfrau Zuhause bleiben zu können und nicht mehr “malochen” zu müssen, erfüllen können.

Doch leider führt die Selbstbeweihräucherung der Frauenrechtlerinnen nicht zu tatkräftigen Entlastungen der Familien, sondern nur zu der ewig gleichen Leier von der Unzulänglichkeit der Väter und der Bedauernwürdigkeit der Frau als armem Opferlamm allgegenwärtiger männlicher Gewalt und sozialer Unfähigkeit.

Für die Mutter der kleinen Maria wurde durch diese öffentliche Gebetsmühle das Tor zur elterlichen Willkür aufgestoßen und dem Vater ein Riegel vorgeschoben. Es genügte die Behauptung der Mutter, das Kindeswohl sei durch den Vater gefährdet. Und das, obwohl der Richter erkannte, dass diese Behauptung zustande kam, weil die Eltern in ihrer Paarbeziehung als Mann und Frau gescheitert sind und die Mutter außerstande ist, die Paarbeziehung von der Elternbeziehung zu trennen. Er erkannte sogar, dass sie der Hilfe bedürfe, um das Recht der Tochter auf Umgang mit dem Vater anerkennen und umsetzen zu können.

Wie diese Hilfe aussehen müsse, definierte er allerdings nicht. Und so gelang es der Mutter in Jahren nicht, die für das Wohl ihrer Tochter erforderliche Trennung zwischen Paar- und Elternebene zu erreichen.

Der nun schon Jahre währende Kampf gegen Vorurteile und Ängste der Mutter, gegen das mütterzentrierte Jugendamt, gegen eine desinteressierte Justiz, gegen ausbeuterische Anwälte und vor allem gegen die Zeit zermürbt. Denn Kinder fühlen Zeit anders als Erwachsene. Jeder Tag ohne Maria ist für den Vater, ein verlorener Tag. Für seine kleine Tochter ist ein Tag wie ein Leben. Mit jedem neuen Morgen vergißt sie den Papa ein Stückchen mehr. Und mit jedem Stückchen Vergessen kommt etwas Fremdes, kommt die Scheu und kommt schließlich die Angst und dann das Nein zu ihm, dem Unbekannten. Vor allem dann, wenn die Mutter Nein sagt. Wenn sie Angst zu haben scheint und dem Kind diese Angst weiterleitet.

Eines Tages wird Maria vielleicht eines der Kinder sein, die zum Kummertelefon greifen. Alljährlich werden es mehr, die über Einsamkeit klagen, weil niemand Zuhause ist, wenn sie von der Schule kommen, und keiner Zeit oder Lust hat, sich mit ihnen zu beschäftigen, oder einfach nur da zu sein, ansprechbar, verständnisbereit, liebevoll. Allein von 1999 zu 2000 stieg die Quote der Kummer-Kinder um gut 40 Prozent. Neben eigenem Liebeskummer sind Scheidung und Trennung der Eltern die Hauptprobleme.

Auch wenn Eltern dies so gern verdrängen und als Kinderei abtun und in der Mütterberatung immer wieder betont wird, dass das Glück der Mutter glückliche Kinder mache und weder Scheidung noch das Aufwachsen mit nur einem Elternteil Kindern etwas Wichtiges nehme: Die Shell-Studie 2000 über die Situation von Kindern und Jugendlichen brachte es einmal mehr an den Tag. Familie ist in.

Für über 80 Prozent unserer Gesamtbevölkerung ist die Familie “wichtig bis sehr wichtig”. Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren quotieren sogar noch höher. Bis zu 90 Prozent wollen irgendwann eine eigene Familie und Kinder haben. Speziell bei den Kindern aus Krisen- und Teilfamilien ist die Sehnsucht nach Liebe und einer eigenen Beziehung oftmals so groß, dass sie viel zu früh und viel zu häufig wechselnde sexuelle Partnerschaften eingehen und noch als Jugendliche Eltern werden.

Ganz gleich, wie sehr Uschi und ihr Umfeld Familie als Mutter-Kind-Beziehung definiert, – Maria trägt den Instinkt in sich, was Familie wirklich ist. Und unter der Kruste der von der Mutter erlernten Ablehnung klopft das Herz für den abwesenden Vater. Sie wird ihn nicht vergessen. Ihre Fragen werden nicht verstummen. Und mit dem Reifen des eigenen Geistes, der persönlichen Kritikfähigkeit werden die Antworten der Mutter nicht mehr genügen. Dann wird nichts Maria daran hindern können, nach dem Vater zu suchen. Und er wird sich finden lassen. Dieses Buch ist der Wegweiser zu ihm. Denn ein Vater gibt sein Kind nicht auf.


Dr. Karin Jäckel.de


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