Eine Mutter im Kampf gegen die Behörden


Die Kesb Basel-Stadt hat eine 17-Jährige nach einem verbalen Streit in der Familie fremdplatziert. Obwohl die Mutter das alleinige Sorge- und Obhutsrecht hat, weigert sich die Behörde, ihr Auskunft zu geben.

Seit Monaten versucht Cinzia Coletti (Name geändert), sich beim Kinder- und Jugenddienst (KJD) und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Basel Gehör zu verschaffen. Immer wieder schreibt sie dem Leiter der Behörde, Peter Moser, schildert ihren Fall, fordert Erklärungen. Das letzte Mail verfasste sie wenige Tage nachdem in Flaach (ZH) eine verzweifelte Mutter ihre beiden Kinder getötet hat. «Anscheinend nehmen Sie meine Mails nicht ernst», schreibt sie, «da kann man sich wirklich nicht wundern, wenn Dramen wie jenes von Flaach Schlagzeilen machen.»

Die zweifache Mutter lebt seit September 2013 geschieden von ihrem Mann in Basel. Sie hat das alleinige Sorge- und Obhutsrecht für die beiden Kinder. Ihr Ex-Mann führe seither einen «unterschwelligen Rosenkrieg», sagt Coletti der BaZ. Dieser erreichte am vergangenen 24. November seinen Höhepunkt; am Tag, an dem die gemeinsame 17-jährige Tochter Lisa (Name geändert) nicht mehr nach Hause zurückkehrte.

Aufenthaltsaufhebung per Telefon

Alles begann mit einem verbalen Streit zwischen Mutter und Tochter. Vor dem Schlafengehen suchte die Mutter das Gespräch mit Lisa und entschuldigte sich bei ihr. Am Tag darauf traf die Tochter ihren Vater. Sie erzählte ihm offenbar vom Streit mit der Mutter, worauf er die Kesb informierte. Lisa verschwand von der Bildfläche. Besorgt machte sich Coletti gemeinsam mit ihrer Familie, Bekannten und Freunden auf die Suche nach ihrer Tochter. Der Vater wusste offensichtlich, wo Lisa war, gab den Aufenthaltsort aber nicht bekannt. Coletti beschloss, die Polizei einzuschalten.

Da niemand der verzweifelten Mutter sagen wollte, wo sich ihre Tochter befand, bat sie einen Polizisten, beim Pikettdienst KJD anzurufen. Das tat er und sie wurde überraschenderweise mit der Vorsitzenden der Kesb-Spruchkammer I verbunden. Als Coletti darauf bestand, den Aufenthaltsort ihrer Tochter zu erfahren, sprach die Vorsitzende am Telefon eine superprovisorische Aufenthaltsaufhebung für zwei Tage aus. Den Grund sowie die Rechtsgrundlagen für die Massnahme gab sie nicht an. Die schriftliche Verfügung hat Coletti nie erhalten.

Rechtliches Gehör nicht gewährt

Am Tag darauf ging Coletti zur Kesb. Dort fand sie keine Anhörungsprotokolle vor, sprich: Weder die Aussagen der Tochter noch des Ex-Manns waren von der Sozialarbeiterin schriftlich festgehalten worden. Stattdessen verfügte diese einen vorsorglichen, dreimonatigen Obhutsentzug. Auch hier wurden Coletti der Grund sowie die Rechtsgrundlage verschwiegen. Zudem wurde ihr das rechtliche Gehör nicht gewährt.

Gegen die Sozialarbeiterin hat Coletti eine Aufsichtsbeschwerde wegen Falschaussagen eingereicht. Diese behauptete, Lisa habe ausdrücklich gefordert, beim Vater untergebracht zu werden, was sich später aber als falsch herausstellte. Die Sozialarbeiterin wurde vom Fall abgezogen. Die Beschwerde ist derzeit beim Verwaltungsgericht hängig.

Der Basler Kesb-Leiter Peter Moser bestätigt auf Anfrage der BaZ, diverse Mails von Coletti erhalten zu haben. Er habe den Fall untersucht und ihr am 8. Dezember einen Brief geschrieben. Inhaltlich möchte er sich aus Datenschutzgründen nicht äussern. Nur so viel: Die Kesb müsse verschiedene Interessen wahren, doch jene der Kinder hätten klar Priorität. Bei urteilsfähigen Kindern sei es die Pflicht der Kesb, deren Willen zu respektieren. Dies gelte auch für den Aufenthaltsort: «Will das Kind nicht, dass die Eltern wissen, wo es sich befindet, hat die Kesb Schweigepflicht», führt Moser aus.

Beiständin hat sich nie gemeldet

Dass eine superprovisorische Verfügung am Telefon ausgesprochen werde, passiere selten. Nur dann, wenn ein Notfall vorliege und vor allem während Piketteinsätzen in der Nacht. Nach einem Obhutsentzug müsse aber allen Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt werden. Ob dies im konkreten Fall passiert ist, kann er nicht sagen. Der Kesb-Leiter bestätigt, dass die Sozialarbeiterin vom Fall abgezogen wurde. Dies sei aber nicht aufgrund von Colettis Aufsichtsbeschwerde geschehen.

«Wir handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Dass uns Fehler passieren, ist aber nicht ausgeschlossen.» Die Kesb versuche stets, die Probleme im persönlichen Kontakt zu bereinigen. Das Ziel sei, die Familien insofern zu stärken, als dass sie ihre Probleme selber lösen können, erklärt der Kesb-Leiter. Wenn sich aber die Fronten verhärten, sei dies schwierig. «Es fühlt sich immer jemand ungerecht behandelt.»

Unterstützung hat die zweifache Mutter von der Kesb aber bisher nicht erhalten. Im Gegenteil: Die Beiständin, die am 8. Dezember mit Colettis Einwilligung zugezogen wurde, hat sich nie bei ihr gemeldet. «Niemand hat mich je darüber informiert, wie es Lisa geht. Genauso wenig wurde ich jemals gefragt, wie es mir geht und ob ich klarkomme», sagt Coletti. Die Kesb spreche von ihrem Büro aus Verfügungen aus, vergesse aber dabei, dass es um Menschen gehe.

In der Zwischenzeit hat die Tochter die Mutter freiwillig besucht. Coletti weiss aber bis heute nicht, wo Lisa untergebracht ist und wer ihren Alltag finanziert. Beim Vater hat sie jedenfalls nie gewohnt.


Bazonline.ch


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