Empfangsgebühren Listiger Billag-Brief


Will die Billag testen, ob bei jenen, die keine Empfangsgeräte deklarieren, Computer vorhanden sind?

«Wichtig! Bitte füllen Sie das Onlineformular in jedem Fall aus, auch wenn Sie kein Gerät besitzen, mit dem Sie Radio hören oder fernsehen können.» So steht es in einem Billag-Schreiben, das wie die Zürcherin Anne Neuhaus* Tausende erhalten haben. Sie hat weder Radio noch Fernseher, aber einen PC mit Internetanschluss.

«Wieso muss ich das Onlineformular ausfüllen?», fragt sie sich. «Will die Billag so ­he­rausfin­den, ob ich einen PC habe?» Gut möglich. Denn für einen PC mit Internet schuldet man die Radiogebühr. TV-Gebühren muss nur zahlen, wer ein Digital-TV-Abo hat oder bei einem Gratisanbieter wie Wil­maa oder Zattoo regis­triert ist. Um das herauszufinden, kon­trollie­ren Billag-Vertreter Haus­halte, die keine Gebühren zahlen. Wenn die Billag nach der Onlineanmeldung weiss, wo ein PC steht, kann sie Kontrol­leure effizienter einsetzen.

Die Referendumsfrist läuft

Die Billag sieht das anders. «Dass man auch antworten soll, wenn man kein Emp­fangs­gerät hat, ist sinnvoll», sagt ihr Sprecher Jonny Kopp. «So wissen wir, dass wir diese Haushalte in den nächsten zwei, drei Jahren nicht mehr anschreiben müssen.»

Das wird unter Umständen ohnehin nicht mehr nötig sein. Ende September hat das Parlament das revidierte Radio- und Fernsehgesetz angenommen. Neu sollen alle Haushalte Radio- und TV-Gebühren zahlen, auch wenn sie kein Gerät haben oder nutzen können. Dagegen hat der Schweizerische Gewerbeverband das Referendum ergriffen. «Wir sind am Sammeln und Beglaubigen. Zahlen können wir nicht bekanntgeben», sagt der zuständige Ressortleiter Dieter Kläy. Die Referendumsfrist läuft bis 15. Januar 2015.

*Name geändert

Text: Michael Krampf


Beobachter.ch


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