Im kalten Jargon von Gerichtsbeschlüssen und Rechtsanwaltsschriftsätzen schreibt sich gnadenlos die Zukunft eines ahnungslosen dreijährigen Mädchens, das seinen Vater verlieren soll. Werden hier vom Richter im angeblichen Kindeswohl systematisch Fakten unterschlagen und verdreht, um den Plan der Mutter zu unterstützen, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen und die enge Beziehung der Tochter zum Vater zu zerstören?
Dokumentarfilm-Projekt / ca 60 Min
Buch / Regie: Andreas Wunderlich
Produktion: September Film Produktion, Köln
Entlang einer skandalösen Prozessakte, die von berührenden Videoaufnahmen aus dem entfremdungs-gefährdeten Leben des Kindes mit seinem Vater kontrastiert wird, beleuchtet der Film die Hintergründe beunruhigender Zahlen:
Etwa ein Fünftel aller Kinder in Deutschland (2,4 Mio) wächst in allein erziehenden Haushalten auf, 90% dieser Kinder bei ihren alleinerziehenden Müttern. Bei 40% dieser Trennungskinder erfolgt ein dauerhafter Abbruch des Kontaktes zu ihren Vätern. Der Verlust des Vaters führt in der Regel zu gravierenden Entwicklungsstörungen mit lebenslangen Folgen. Der Film gibt Einblick in die kontroversen politischen und gesellschaftlichen Lager, ihre Interessen, Instrumentarien und Machtmittel, zu denen ganz zentral die kontroverse Auslegung des ominösen, juristisch nicht definierten, jedoch in Urteilsbegründungen zentral bemühten Begriffs „Kindeswohl“ zählt.
Was ist im Kindeswohl? Wo der gesunde Menschenverstand glaubt, die Antwort sei einfach, nimmt ihn unser Film mit in die Untiefen der vielfach grotesken Argumentationen in deutschen Gerichtssälen, und stellt diese den Wünschen der Kinder gegenüber. „ENDSTATION KINDESWOHL“ wirft einen engagierten Blick auf die für Kinder relevanten familiären Rahmenbedingungen, und wie diese in einer Gesellschaft mit annähernd 50% Scheidungsrate am besten aufrecht erhalten werden können.
Wie kann verhindert werden, dass Kinder nach der Trennung der Eltern von einem Elternteil als eine Art menschlicher Zugewinn mitgenommen werden? Wir befragen Experten, warum in deutschen Gerichtssälen nicht häufiger nach dem Grundsatz gehandelt wird: wer wegzieht, geht ohne Kind. In Frankreich und Belgien vertritt ein Großteil der Familienrichter, Juristen und der Bevölkerung diese Haltung. Damit kann dort verhindert werden, dass Trennungskinder aufgrund egoistisch motivierter Kurzschlusshandlungen der Eltern allzu leicht einen Elternteil aus ihrem Leben verlieren.
Die Diskrepranz der deutschen und französischen Kindschaftsrechtsprechung in diesem Punkt war der Auslöser, diesen Film zu machen. Wie kann es sein, dass in einem europäischen Staat seit über zwanzig Jahren für Trennungskinder überwiegend Lösungen umgesetzt werden, die ihnen erlauben, weiterhin mit beiden Eltern aufzuwachsen, während im Nachbarland Deutschland bei uneinigen Trennungseltern fast immer die Ausgrenzung eines Elternteils vom Gericht erzwungen wird?
Gibt es im Kindeswohl vernünftige Gründe dafür, Kindern nach der Trennung ihrer Eltern einen Elternteil von Rechts wegen zu entfremden? Werden diese Kinder in zwanzig Jahren ihren Richtern, Verfahrens-Beiständen und Jugendamtsbetreuern dankbar sein für die „Ruhe“, die Ihnen der Entzug eines Elternteils verschaffen sollte, oder werden sie sie anklagen?
In Frankreich bleiben infolge der 1993 novellierten Familiengesetze die getrennt lebenden Eltern in der weit überwiegenden Zahl der Fälle im selben Viertel wohnen und stellen damit zugunsten der gemeinsamen Kinder ihre egoistischen Ansprüche zurück. Wir führen dort Interviews mit Rechtsanwälten, Psychologen, Müttern und Vätern sowie deren z.T. mittlerweile erwachsenen Kindern, die mit großer Mehrheit die Hierarchisierung der Elternteile in „Lebensmittelpunkt“ (in Deutschland zu 90% die Mutter) und „Umgangs-Elternteil“ (meist der Vater) ablehnen und die dort vom Staat vorgesehene Doppelresidenz (gleichwertiges Leben bei beiden Eltern) befürworten und deren Vorteile eindrücklich schildern.
In diesem Zusammenhang konnten wir z.B. die seinerzeitige Präsidentin der Bewegung für elterliche Gleichstellung, des “mouvement pour l’egalite parental”, Nicole Prevost-Bobillot, für ein Interview gewinnen, in dem sie berichtet, dass die elterliche Gleichstellung in Frankreich aus der Frauenbewegung in den Siebzigern hervorging, in der es seinerzeit die Frauen waren, die im Zuge ihres Kampfes um Geschlechtergleichstellung und Karrierechancen gegen patriarchale Familienstrukturen für die Doppelresidenz auf die Barrikaden gingen.
Unter anderem konnten wir auch Richter a.D. Jürgen Rudolph, „Vater“ des zukunftsweisenden „Cochemer Modells“ und prominenter Vertreter einer zeitgemäßen, kindorientierten Rechtsprechung in Deutschland für diesen Film gewinnen. Er kommentiert für unseren Film die skandalöse Prozessakte, die als roter Faden durch den Film führt, und die er in der Schlussphase als Rechtsanwalt des Vaters begleitet hat.
Mit dabei ist auch Horst Zaunegger, der als Vater vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Sorgerecht für unverheiratete Väter erstritten hat, wodurch die deutsche Regierung zur Erneuerung der Familiengesetze gezwungen wurde. Diese führen allerdings nur schleppend zu einem kindeswohl-gerechten Paradigmenwechsel in deutschen Gerichtssälen.
„ENDSTATION KINDESWOHL“ ist ein Appell an alle Mütter und Väter, ihren Kindern die Chance zu geben, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen und nicht die juristischen Mittel auf Kosten ihrer Kinder und des Elternpartners auszureizen, selbst wenn ihnen eine nicht zeitgemäße Rechtssprechung hierzu die Möglichkeiten eröffnet.
Die Dokumentation der Gerichtsakten ist zugleich ein dramatisches Plädoyer an alle Familienrichter für die sorgfältige, unparteiische Ermittlung anstelle von Vorverurteilungen nach hergebrachten Rollenklischees.
© September Film Produktion / Andreas Wunderlich