Der Zürcher Kantonsrat stimmt klar für eine Änderung des Sozialhilfegesetzes für vorläufig aufgenommene Ausländer – gegen den Willen der Linken.
Ausländern mit dem Status F wird im Kanton Zürich künftig statt des Sozialhilfesatzes nur noch Asylfürsorge gezahlt – so, wie das bis Ende 2011 bereits der Fall war. Damit sind Personen mit abgelehntem Asylantrag in Zukunft nicht mehr den anerkannten Flüchtlingen finanziell gleichgestellt.
Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 109 zu 60 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) geänderte Parlamentarische Initiative (PI) der SVP aus. Dagegen stimmten Grüne, SP und AL. Der Antrag der SP auf Ablehnung blieb chancenlos.
Im Kanton leben rund 5300 Ausländerinnen und Ausländer mit dem Status F. Dabei handelt es sich um Menschen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde, die wegen der Situation in ihrem Herkunftsland aber nicht zurückgeschafft werden können. Viele von ihnen bleiben mehrere Jahre – zum Teil auch dauerhaft – in der Schweiz.
«Unabsehbaren finanziellen Folgen für Integrationsarbeit»
Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die Gemeinden vom Kanton künftig weniger Geld für Integrationsmassnahmen erhalten. Dies wurde von verschiedenen Gemeindevertretern im Vorfeld heftig kritisiert. Der Stadtzürcher Sozialvorsteher warnte etwa vor «unabsehbaren finanziellen Folgen für die Integrationsarbeit der Gemeinden».
Die Stadt Zürich ziehe es deshalb in Betracht, gegen die Gesetzesänderung das Referendum zu ergreifen. Gut möglich, dass dieses von weiteren Gemeinden unterstützt wird. Denn auch der Gemeindepräsidentenverband hatte sich wegen der finanziellen Konsequenzen gegen die Änderung ausgesprochen.
(mch/sda)